Fehlalarm bei der Feuerwehr?
Person A lässt versehentlich das Essen anbrennen. Der Rauchmelder löst Alarm aus. Diesen hört Person B - Ein Nachbar oder Passant. Person B denkt, es brennt und alarmiert die Feuerwehr. Der Rauchmelder geht wieder aus und die Feuerwehr trifft ein. Die Feuerwehr stellt dann den Fehlalarm durch das angebrannte Essen fest.
Wer muss diesen Einsatz nun bezahlen?
8 Antworten
Den Einsatz muss niemand bezahlen. Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer sind Brandeinsätze in aller Regel kostenfrei. Lediglich bei Einsätzen mit Luft-, Land- oder Wasserfahrzeugen entsteht regelmäßig eine Kostenpflicht.
Aus dem Anruf entsteht niemals eine Kostenpflicht für den Anrufer. Einzige Ausnahme wäre ein Notrufmißbrauch § 145 StGB.
Der Einsatz ist auch nicht zwangsläufig ein Fehlalarm.
In dem Fall der Steuerzahler. Weder musst du, noch der Anrufer die kompletten Kosten tragen.
Da es kein Notrufmissbrauch war und es ja tatsächlich eine leichte Rauchentwicklung gab zählt dies einfach als abgeschlossener Einsatz und nicht einmal als Fehlalarm
Der Steuerzahler.
Man bezahlt nur die Feuerwehr wenn man einen Scherzanruf macht.
Bei uns war schonmal die Feuerwehr wegen nem angebrannten essen vor 10 Jahren oder so. Haben da so nen Lüfter hingestellt um den Rauch rauzupusten und waren dann weg.
Etwas anderes gilt, wenn ein besorgter Nachbar die Feuerwehr alarmiert. Stellt sich der durchdringende Piepton als Fehlalarm heraus, löst dies keine Kosten für den hilfsbereiten Hausbewohner aus. Die Kosten des Einsatzes zahlt die Gemeinde, da die Brandbekämpfung deren Pflichtaufgabe ist. Nur wenn der Anrufer sich nachweislich einen üblen Scherzanruf erlaubt hat, kann es für den Witzbold weitreichende Folgen haben. Es drohen nicht nur die Kosten des vergeblichen Feuerwehreinsatzes, auch eine Strafbarkeit nach § 145 Strafgesetzbuch kommt in Betracht.
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm