Mieter bohrt einfach Schloss auf! Wer trägt die Kosten?
Hallo zusammen,
unser Mieter hat uns gestern informiert, dass er in die Wohnungstür seiner Mietwohnung ein Schloss anbringen muss, dass von Außen nicht mehr mit einem Schlüssel zu öffnen, sondern nur noch aufzuschieben ist.
Das haben wir ihm erlaubt.
Jetzt hat er uns heute morgen geschrieben, dass er das Schloss aufbohren musste, da es angeblich nicht mehr von Ausßen zu öffnen war.
Angeblich hat er vorher nicht am Schloss gearbeitet, um das oben erwähnte Schloss auszutauschen.
Er hat nun einfach einen Schreiner beauftragt, um ein neues Schloss einzubauen.
Der Mieter möchte jetzt nun, dass wir die Kosten tragen.
Wir haben selber monatelang in der Wohnung gelebt und es hat nie ein Problem mit dem Schloss gegeben.
Meiner Meinung nach muss der Mieter selbst für die Kosten aufkommen, da er ohne unsere Genehmigung das Schloss aufgebohrt und den Schreiner beauftragt hat.
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank :)
7 Antworten
Die Kosten trägt der Auftraggeber; dies gilt auch für verpfuschte Ergebnisse, die dann von einem Fachunternehmen zu heilen sind.
Selbstverständlich muß der Mieter alleine die Kosten dafür tragen, auch die Folgekosten.
Ohne Absprache mit dem Vermieter kann er es nicht in Rechnung stellen. Er hat auf eigene Kappe gehandelt.
Es ist ganz allein Sache des Mieters wenn er auf eigene Faust einen Schlüsseldienst holt.
Ist doch egal ober einen Schlüsseldinst, Schreiner oder Maurermeister geholt hat um das Schloss zu wechseln. Ist absolut sein eigenes Ding.
derjenige der den Auftrag erteilt, muß ihn auch bezahlen.
Er hat ja keinen Schlüsseldienst geholt.
Er hat das Schloss aufgebohrt, da es angeblich nicht mehr zu öffnen war.
Hat uns aber nicht informiert.
Danach hat er einen örtlichen Schreiner beauftragt das Schloss auszutauschen.
Dieser hat nun ein provisorisches Schloss eingebaut und möchte die Tage ein neues Schloss einbauen.
Und alles ist halt abgelaufen ohne eine Information an uns.