Darf ein Notar einen Vertrag mit einem Begünstigten machen, obwohl er Kenntnis von der Demenz des Vertragspartners hat?
Ein guter Freund der Familie sagte uns das er eine beginnende Demenz hat und deshalb seine Frau als Generalbevollmächtige einsetzen möchte. Die Beziehung ist aber eigendlich nicht so perfekt. Nun haben wir erfahren, das die Ehefrau bereits einen Immobilienmakler beauftragt hat, das gesamte Grundstück, samt landwirtschaftlichen Flächen, zu verkaufen.
Daraus ergibt sich nun die Frage: Kann oder darf ein Notar, wenn er Kenntnis vom Gesundheitszustand seines Mandanten hat, diese Generalvollmacht noch beurkunden oder nicht. Der Notartermin soll so schnell wie möglich stattfinden.