Notarververtrag trotz Demenz?
Darf ein Notar einen Vertrag mit einem Begünstigten machen, obwohl er Kenntnis von der Demenz des Vertragspartners hat?
Ein guter Freund der Familie sagte uns das er eine beginnende Demenz hat und deshalb seine Frau als Generalbevollmächtige einsetzen möchte. Die Beziehung ist aber eigendlich nicht so perfekt. Nun haben wir erfahren, das die Ehefrau bereits einen Immobilienmakler beauftragt hat, das gesamte Grundstück, samt landwirtschaftlichen Flächen, zu verkaufen.
Daraus ergibt sich nun die Frage: Kann oder darf ein Notar, wenn er Kenntnis vom Gesundheitszustand seines Mandanten hat, diese Generalvollmacht noch beurkunden oder nicht. Der Notartermin soll so schnell wie möglich stattfinden.
2 Antworten
Der Notar soll Zweifel an der Geschäftsfähigkeit in der Urkunde vermerken. Wenn er feststellt, dass ein Beteiligter nicht mehr geschäftsfähig ist, dann wird er darauf hinwirken, dass sie auf eine Beurkundung erstmal verzichten und ein Betreuer bestellt wird. Verweigern kann er die Beurkundung aber nicht, wenn darauf beharrt wird. Nur ist die dann wertlos.
Eine beginnende Demenz muss aber nicht unbedingt eine Geschäftsunfähigkeit bedeuten. Als Käufer würde ich mich darauf aber nicht einlassen und auch für die Vollmacht kann das später zu Problemen führen.
Dankeschön, ich werde beim Notar einfach mal anrufen und ihm meine Bedenken mitteilen
Demenz bedeutet nicht immer sofort Geschäftsunfähigkeit. Der Notar führt mit dem Betroffenen ein Gespräch und beurteilt dort idealerweise, ob er die Angelegenheit und die rechtliche Tragweite noch erfassen kann. So ist es jedenfalls gedacht, allerdings beurkunden oder beglaubigen viele Notare einfach alles.