Wer übernimmt Anwaltskosten nach gewonnener Gerichtsverhandlung gegen die Staatsanwaltschaft?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Staatskasse.

Nur was macht Dich glauben, dass Du gewinnen wirst?

Und seit wann ist ein Chatprotokoll ein geringfügiges Beweismittel? Es entscheidet dann ein Richter, was ein Beweismittel ist und was nicht - es gibt da kein "geringfügig".

Ein Beweis gilt entweder ganz oder gar nicht. Es gibt kein wenig oder viel oder sowas, entweder 0 oder 1.

Und sollte Dich das belasten, bist Du voll dabei.

Zudem gehst Du das Risiko ein, dass das dann teurer wird, denn selbstverständlich wird dann ein Richter die Strafe festlegen und ich habe nie erlebt, dass die unter dem Strafbefehl gelegen hätte.

Friedel1848  24.04.2020, 13:33

Ein Beweismittel muss vom Gericht bewertet werden. Und es kann durchaus sein, dass dem Gericht ein Beweismittel nicht ausreicht, um zu einer Überzeugung im Sinne von § 261 StPO zu kommen. In diesem Fall muss es den Angeklagten freisprechen.

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feinerle  24.04.2020, 14:22
@Friedel1848

Ja klar kann das sein.

Nur warum sollte man sich so sicher sein, dass ausgerechnet dieses Chatprotokoll nicht ausreichen sollte? (...wo haufenweise Chatprotokolle bereits zu Veurteilungen geführt haben)

Noch dazu, dass man dies als "geringfügiges Beweismittel" wertet - was es nicht gibt. Entweder Beweis oder kein Beweis. Es gibt kein Bischenbeweis oder Teilbeweis sowas.

Demnach beruht die Annahme der Siegesgewissheit auf schonmal faktisch völlig falschen Bewertungen der Sachlage.

Klar kann .... nur man sollte sich wirklich nicht sicher sein, dass das auch wird.

Es gibt da die Weisheit: "Auf hoher See und vor gericht ist man in Gottes Hand" - was soviel bedeutet - versuche ja nicht vorher zu sagen, was Dir dort passiert und wie das ausgeht.

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PECHTR4G2R 
Fragesteller
 25.04.2020, 04:26

Was mich so sicher macht zu gewinnen ? Weil es im realen Leben nicht statt gefunden hat und in diesem Land keiner für etwas bestraft wird das er nicht getan hat.

Wenn 2 Personen (beide seiten) aussagen dass das was in dem chat stehe habe im realen leben nicht statt gefunden hat ist das ein zutreffenderer Beweis als ein Chatprotokoll das selbst nicht einmal sprechen kann ob das stimmt was in ihm steht oder nicht.

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feinerle  25.04.2020, 11:26
@PECHTR4G2R

.

Weil es im realen Leben nicht statt gefunden hat und in diesem Land keiner für etwas bestraft wird das er nicht getan hat.

Ach ja?

Ich muss Dich da leider drüber aufklären, wenn ein Richter ein Urteil trifft, welches behauptet, es habe so sattgefunden - dann hat das auch so stattgefunden.

Und jeder sagt - ich wars nicht, stimmt alles nicht.

Wenn 2 Personen (beide seiten)

Der eine bist Du - und da Du zum selbstschutz vor Gericht lügen darf, wie weit wird man Dir wohl glauben?

Der andere ist der Heini, der offensichtlich in anderer Sache Probleme hatte und hir und da "Zeugs besorgt" hat.

In weit der dann und noch glaubwürdig ist, kann man sich ja vorstellen.

Der letzte Rest wird vom Staatsanwalt nieder gamacht, wenn der ehemalige Angeklagte in anderen Sachen vor Gericht in Deinem Fall als Zeuge aussagt.

Dann hör mal genau hin in der Verhandlung, der braucht 4 Sätze, um den sowas von zu demontieren.

Vor Gericht kommt es drauf an, was glaubwürdig ist und Glaubwürdigkeiten kann man untergraben.

ein Chatprotokoll das selbst nicht einmal sprechen kann ob das stimmt was in ihm steht oder nicht.

Es muss nicht sprechen, es steht ja geschrieben, das ist viel besser. Das gesprochene Wort, widergegeben von Menschen ist trügerisch - drum glaub es erst, wenn Du es schwarz auf weiß hast - wie man so schön sagt.

Aber, veilleicht klappts ja, probiers halt aus...... es ist schließlich Dein Recht, es aus zu probieren.

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PECHTR4G2R 
Fragesteller
 20.10.2020, 14:26
@feinerle

Hattest vollkommen Recht mit deiner Aussage mein Anwalt hat mir dies alles bestätigt und die Tagessatzhöhe ohne Gerichtsverhandlung (per E-Mail) noch runtergehandelt. Bin jetzt mit gesamt 400€ und 35 Tagessätze (was zum Glück nicht im Führungszeugnis steht) davongekommen.

Sehr hilfreiche Antwort+Kommentare👍

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In einem Strafprozess gibt es (streng genommen) kein Gewinnen oder Verlieren - auch wenn sich das für den Angeklagten / Beschuldigten natürlich so anfühlt wie gewinnen bzw. verlieren. Anders ist das im Zivilprozess, wo tatsächlich von "unterliegen" und "obsiegen" gesprochen wird (§§ 91 ff. ZPO).

Die Kostenfrage stellt sich aber natürlich auch in einem Strafverfahren. § 464 StPO regelt unter anderem, dass jeder Strafbefehl und jedes Urteil eine Entscheidung darüber zu enthalten hat, wer die Kosten trägt.

Nach § 464a StPO wird unterschieden zwischen den Kosten des Verfahrens und den notwendigen Auslagen des Beschuldigten. Dabei sind die Kosten des Verfahrens die Auslagen und Gebühren der Staatskasse - von denen bekommt man als Beschuldigter nur dann etwas mit, wenn man verurteilt wird. Ansonsten bleiben diese Kosten sozusagen einfach bei der Staatskasse.

Zu den notwendigen Auslagen des Beschuldigten gehören auch die erforderlichen Kosten für einen Rechtsanwalt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).

Wird jemand verurteilt, muss er seine eigenen Auslagen selbstverständlich selbst zahlen; außerdem sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 465 StPO).

Wird der Angeklagte jedoch freigesprochen, dann sind ihm seine notwendigen Auslagen von der Staatskasse zu ersetzen (§ 467 StPO).

Zu beachten ist dabei aber Folgendes: Die Staatskasse ersetzt die Kosten für einen Verteidiger nur in Höhe der gesetzlichen Kosten. Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) enthält bestimmte Kosten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen kann. Nur diese Kosten werden ersetzt. Hast du dagegen mit deinem Anwalt eine individuelle Vergütung ausgehandelt (z.B. Bezahlung nach Stunden), dann musst du alles, was über die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten hinausgeht, selbst bezahlen - auch wenn du freigesprochen wirst.

Wenn du gewinnst, übernimmt die Gegenseite, also der Staat die Kosten.

Da du aber vermutlich dieses Verfahren hier ansprichst

https://www.gutefrage.net/frage/zaehlen-chatprotokolle-als-beweismittel

glaub ich nicht das du gewinnst. Zumindest hier in Bayern reicht der von der beschrieben Chat regelmäßig für eine Verurteilung...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Justizkasse - nachdem das Urteil rechtskräftig ist bzw die Staatsanwaltschaft nicht dagegen Einspruch eingelegt hat.

Nein, der Staat zahlt dann die Kosten. Aber es ist erst vorbei, wenn du das Urteil hast, vorher wäre ich vorsichtig