Schwester hat mich mit dem Messer bedroht und geschlagen und wurde angezeigt? Was kommt auf mich zu? Was sollte ich schon mal vorbereiten?

4 Antworten

Welche Prozesse kommen auf mich zu?

Das kommt darauf an, was du jetzt machst. Bei einer Anzeige wirst du noch mal als Zeugin aussagen.

Was kann ich schon mal vorbereiten?

Gar nicht, wenn du befragt wirst, erzähle was passiert ist und fertig

Muss ich wegen Bedrohung und „versuchter" Körperverletzung, (wobei das versucht mir hartnäckig in den Mund gelegt wurde) Strafantrag stellen oder fällt das unter öffentliches Interesse?

Öffentliches Interesse kann ich hier nicht erkennen, du wirst eine Anzeige machen müssen, wenn du das verfolgt haben willst

Welche Rechte habe ich als Opfer?

Das Recht, eine Anzeige zu machen.

Brauche ich einen Anwalt?

nein

Sie hat einen gesetzlichen Betreuer wg. psychischer Krankheit oder sowas. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Anklage fallengelassen wird oder sie wegen psychischer Krankheit nicht belangt werden kann?

Kommt auf die Art der Erkrankung an, aber ja, das wird bei der Prüfung der Schuldfähigkeit eine Rolle spielen.

Inwieweit wird darauf Rücksicht genommen, dass sie meine Schwester ist? Wird sie hart bestraft wie jeder andere oder tut die Staatsanwaltschaft bzw. die Richter das auch als angebliches „Kindertheater" ab bzw. relativieren?

Das ihr Geschwister seid, interessiert erst mal nicht. Ob das ganze ernst genommen wird, hängt davon ab, wie die Konstellation ist. Seid ihr erwachsen und deine Schwester hat dir irgendwo aufgelauert und ist mit dem Messer auf dich los oder seid ihr Teenager, bei denen Streitigkeiten regelmäßig eskalieren.

Ich denke mal dass dein keinen Einfluss darauf hat ob sie deine Schwester ist. Wenn ein Mensch eine Straftat begeht dann wird er dafür bestraft egal ob ihr Familie seid oder nicht.
Es kann gut sein dass der Prozess etwas anders abläuft weil sie eine psychische Krankheit hat. Das wird bestimmt mit einem Gutachter bewertet wie zurechnungsfähig sie wirklich ist.

Still  23.12.2023, 07:18

Natürlich wird eine Straftat im Kreise der Familie anders (milder) bewertet! Steht sogar so in manchen § des StGB.

0
Still  19.01.2024, 19:42
@123Tangente

Mein Fehler; hatte ich mit Diebstahl in der Familie verwechselt.

0

Strafanzeigen unter Geschwistern?! Geht's noch?!

Deine Schwester wird ja wohl in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen sein, was ihr sicherlich strafmildernd zuerkannt wird. (im Gegensatz zu dir!)

Falls es überhaupt zu einer Anklage kommen sollte, wirst du hoffentlich erkennen, dass du von deinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen sollst!

Ich habe so was mit einer Nichte erlebt. Da kam überhaupt nichts bei raus. Die Polizisten waren nur zu einem Gespräch in der Wohnung meiner Nichte. Das war's.