Zählt das als Bedrohung und kann das angezeigt werden?

3 Antworten

Nein, es war nur offen sichtbar. Du hättest der Person klarmachen sollen, dass Du Dich durch das auf dem Tisch liegende Messer bedroht fühlst und erst wenn die Person dann das Messer trotzdem liegen lässt, könnte es als Bedrohung gelten.

Doch selbst dann ist es relativ Unwahrscheinlich, weil das Messer kontextlos einfach auf dem Tisch herumliegt.

Man kann der Person, der das Messer gehört, keinen Vorsatz nachweisen. Deswegen ist es sehr schwierig rechtlich dagegen vorzugehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

Du hast ja dann keine beweise, oder zeugen die das mitgesehen haben also denke ich würde die anzeige nichts bringen..

Du kannst in Deutschland prinzipiell alles anzeigen. Die Frage ist nur, was letztendlich dabei heraus kommt.

Und in deinem Fall kommt es auch auf die Situation an.

Wenn es ein Käsemesser ist, und daneben ein Stück Käse liegt, wird es schwer zu beweisen, dass dich jemand damit bedrohen wollte.