Zählt das als Bedrohung bei der Polizei?

2 Antworten

Wie schon mehrfach richtig geschrieben: Eine Bedrohung liegt nicht vor, wohl aber eine Beleidigung.

Bei einer etwaigen Anzeige könntest du ja drauf hinweisen, dass du dich dennoch bedroht fühlst, dann könnten die Kollegen ggf. eine Gefährderansprache durchführen - rechtlich easy möglich, da ja die Beleidigung sowieso vorliegt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Von Experten PolNRW93 und Dommie1306 bestätigt

Guten Morgen!

Eine direkte Bedrohung ist das nicht... jedoch eine Beleidigung, die auf jeden Fall von dir beanzeigt werden kann.

Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ehemaliger Mitarbeitender (RBr) der Polizei NRW