DU kannst gar nicht mit dem Vater eines Kindes wirksam vereinbaren, auf Unterhalt zu verzichten.
Der steht nämlich dem Kind zu und nicht DIR. Deinen eigenen Unterhalt kannst du eveeentuell ausschließen, der dir evtl für eine Zeit zustünde. Aber das auch nur, wenn du nicht in Sozialleistungen rutscht damit. Und spätestens das Jugendamt fordert vom Vater dann den Kindesunterhalt ein, wenn du dann meinst, Vorschüsse beantragen zu müssen (und das wirst du dann wohl müssen).

Theoretisch kann das Kind DICH sogar (später) in Regress nehmen, wenn du seine Interessen nicht angemessen durchsetzt und es dadurch Schaden erleidet (und sei es nur, nicht die Klassenfahrt mitmachen zu können und daher sozial ausgegrenzt zu sein). Ein Kind ist eben kein Haustier mit 2 Beinen und besonders langer Lebensdauer (und so denken ja manche, wenn sie in ihren Hormonschüben dann "süüüüüß" schreihen und die damit verbundene Verantwortung nicht sehen) sondern ein von dir abhängiger Mensch, für dessen Geschäftsführung du als Erziehungsberechtigte (und damit auch Verpflichtete) verantwortlich zeichnest bis er selbst voll geschäftsfähig ist.

Ist eben nicht so "Ich kauf mir jetzt 'nen Hund, du musst dich aber nicht drum kümmern" sondern dann doch schon mir erheblich mehr rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden. Zumal manche ihre Haustiere besser behandeln, wenn man mal an das Verhalten mancher Eltern denkt.

...zur Antwort

wenn der ehemalige Arbeitgeber den Lohn nicht überwiesen hat und du nicht innerhalb von 3 Monaten Klage eingereicht hast hast du da leider Pech gehabt.
rechtlich verjähren Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen nämlich bereits 3 Monate nach Anspruchsbeginn.

Du kansnt höchstens versuchen, einen arbeitsgerichtlichen Titel zu erwirken und dich dabei auf die 3jährige allgemeine Verjährungsfrist berufen. Ist aber mit einem hohen Risiko verbunden, dass das nicht funktioniert.

Solltest du dann einen entsprechenden Titel haben kann der ggf. auch nach Rechtskraft (2 Wochen nach Erlass üblicherweise, wenn der Anspruchsgegner nicht Einspruch einlegt) über den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden (also dem übergeben werden, damit der dann das Geld eintreibt), wenn der Schuldner (also der Arbeitgeber) dann nicht zahlt.

Bei Lohnforderungen etc. braucht es eben nicht einen regulären Mahnbescheid sondern einen des Arbeitsgerichtes, da da spezielle Vorschriften gelten, incl. spezieller Verjährungsfristen, die von den Regelfristen abweichen.

...zur Antwort

Technisch korrekt wäre das wohl durchaus. Es gibt allerdings Normen für Karten etc. die es dann schwierig machen würden, sie zu benutzen um sich zu orientieren.
Dementsprechend wurde halt mal festgelegt, dass "Norden" eben oben auf der Karte ist. So ist mit Karte, Kompass und dem Wissen über diesen Umstand eben ein Orientieren bzw. Navigieren möglich.
In modernen GPS-Navis etc. wird die Karte ja gedreht, sodass der Standort und die Bewegungsrichtung quasi immer von unten nach oben angezeigt wird, damit immer möglichst viel vor dir liegende Wegstrecke dargestellt werden kann. Klar, kann man abschalten, aber wer tut das denn normalerweise?

Zumal eine Karte ja so oder so auch keine 1 zu 1-Darstellung ist, da die Erde ja mit ihren Krümmungen ohnehin nicht dem "Kartenideal" entspricht. Also handelt es sich ja reell um eine schematische Darstellung, die in erster Linie Orientierungszwecken dient. Und damit das auch funktioniert folgt diese Darstellung halt bestimmten Regeln und Normen, damit man sich auf eine gemeinsame Lesart einigt.
Du könntest eine Uhr ja theoretisch auch genau anders herum laufen lassen, den Ablauf der Zeit beeinflusst das sicher nicht. Aber es würde dann ohne zusätzliche Informationen halt nicht mehr klar sein, was dargestellt würde. Darum hat man sich halt auf gewisse Standards geeinigt, die dann überall benutzt werden. So muss man sich halt nicht jedes mal auf's Neue abstimmen, wie die Information zu lesen ist.

...zur Antwort
Meinung des Tages: Welche Auswirkungen könnte Merz' Scheitern im ersten Wahlgang für seine zukünftige Position als Bundeskanzler haben?

(Bild mit KI erstellt)

Ein historisches Ereignis geschah am gestrigen Dienstag. Friedrich Merz wurde zum Bundeskanzler gewählt - allerdings erst im zweiten Anlauf...

Der erste Wahlgang - keine nötige Mehrheit

Mindestens 316 Stimmen hätte Friedrich Merz benötigt für die nötige Kanzlermehrheit. Im ersten Wahlgang erhielt er 310 Stimmen. Der Wahlvorgang ist geheim, die Fraktionen von Union und SPD waren laut eigener Angaben vollzählig anwesend. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 18 Abgeordnete gegen Merz gestimmt oder sich enthalten haben. Wer das war ist - aufgrund des Geheimnisses - unbekannt.
Nach dem ersten gescheiterten Anlauf beschloss der Bundestag eine Fristverkürzung - der zweite Wahlvorgang wurde dadurch auf den selben Tag vorverlegt. Im zweiten Durchlauf stimmten dann 325 Abgeordnete für, 289 gegen ihn. Ein Vorfall wie dieser ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik - es folgten politische Diskussionen.

Konsequenzen und politische Reaktionen

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, zeigte sich nach der ersten Schlappe sehr besorgt - er sieht in den Geschehnissen eine Belastung für die Demokratie, fürchtet einen Vertrauensverlust direkt zu Beginn der neuen Regierung. So sieht es auch Meinungsforscher und Chef des Forsa-Instituts, Manfred Güllner. Für ihn gibt es durch das Debakel einen Sieger - jedoch meint er damit weder Union noch SPD - sondern die AfD.
Grünen-Chefin Brantner schließt sich den beiden zuvor aufgeführten Meinungen an, schätzt, dass der Vorfall nicht nur das Vertrauen in die künftige Regierung, sondern auch das Land und die Demokratie schwächt.
Die Linkspartei sieht im Ergebnis ein Misstrauensvotum gegen Merz aus den eigenen Reihen. AfD-Chefin Weidel forderte Merz umgehend zum Rücktritt auf.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Ergebnisse des gestrigen Tages?
  • Wie könnte sich die Uneinigkeit innerhalb der Koalitionen auf die zukünftige Regierungsarbeit auswirken?
  • Was haltet Ihr von den Reaktionen aus der Politik selbst?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

...zum Beitrag

Er ist de facto ganz klar Kanzler zweiter Wahl... und zwar sogar im Wortsinn.

Er hat es schon bei der Frage, OB er und damit auch seine Regierungsvorhaben das Vertrauen aus den eigenen Reihen bekommt belegt bekommen, dass das wohl nicht der Fall ist.

Dann geht man auf die Suche nach Stimmen anderer - willfähriger - Fraktionen und findet noch ein paar Dumme, die ihm auf den Stuhl helfen, den er aus eigener Kraft eben nicht hat besetzen können. Das sicherlich nicht aus ÜBerzeugung sondern eher zur Sicherung des eigenen Sesselchens... Alternativ wäre ja eine Neuwahl im Raum gewesen - mit der folge, dass die AfD - qua Umfragen stärkste Kraft derzeit - noch mehr Altparteisitze - und damit auch deren Abgeordnete verdrängt und zum Arbeitsamt geschickt hätte. Wären die aktuellen Umfragen anders ausgefallen hätte man sicherlich eher die Neuwahl angestrebt als dann doch noch irgendwie die Macht zu retten. Und DAS ist einfach viel zu offensichtlich, als dass sich das totschweigen ließe...

Er hat damit die Quittung für seine Wendehälsigkeit bekommen und wird sich daher umso mehr an dem messen lassen müssen, was er tut... Seinen Worten vertraut man offensichtlich nicht mal in seinen eigenen Reihen ausreichend.

...zur Antwort
Nein. Nicht verbieten!!!

Man kann von der AfD halten was man will. Aber wer ernsthaft meint, Parteiverbote sind ein probates Mittel, gegen unliebsame "Marktbegleiter" vorzugehen verbietet als Opel-Fan auch VW...

...zur Antwort
Sehe ich auch so

eine staatliche Organisation kann nicht Träger der persönlichen Ehre eines Menschen sein. Damit ist allgemeingehaltene Kritik á la "die Polizei ist ..." auch statthaft, wenn sie beleidigende Aussagen enthält...
Richtest du die Aussage "Sie, herr Polizist sind ..." allerings an einen konkreten Beamten sieht die sache GANZ anders aus, wie du ja selbst auch erkennst.
Dennoch ist die Grenze hier schon fließend... Die Aussage "Die polizei..." kann durchaus auch im Kontext handelnde Beamten adressieren, wenn sich offensichtlich deine Aussage auf diese projezieren lässt. Und DANN wird's halt schnell uncool für's Strafregister.

...zur Antwort

Maßgeblich ist erstmal das Datum des Urteils für eine eventuelle Eintragung und die Frist, für die es eingetragen würde. Das Tatdatum spielt dafür keine Rolle.
Dann ist deine Aussage leider nicht klar genug um zu antworten.

750€ ist keine Aussage über die Strafhöhe. Diese wird in Tagessätzen ausgeurteilt (also dem Geldbetrag der dir pro Tag zur Verfügung steht). Da müsstest du um eine Aussage zu "steht's irgendwo drin" tätigen zu können mal Infos nachlegen.

750 € können 75 TS á 10€ oder 150 TS á 5 € sein... ersteres stünde nicht drin, zweiteres schon... obwohl die gleiche Geldsumme unterm Strich bei rauskommt.

Kurz und knapp allgemein: eine erste Verurteilung (also wenn vorher nix war) zu unter 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe steht nicht im Führungszeugnis. Ab der zweiten dann jede, auch wenn sie weniger als das beinhaltet.

Jugendstrafen unter zwei Jahren auch dann nicht, wenn's die erste ist und zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Also leg mal nach... Geldstrafe in Tagessätzen, wenn ja, dann wie viele. Dann kann man präziser antworten.

...zur Antwort
Ist Abuitur/Matura noch sinnvoll?

Derzeit läuft in Österreich die Matura (Abitur).

Ich muss gleich vorweg zugeben, dass ich es nicht als sinnvoll erachte, einem Schüler, der sich 12 Jahre in der Schule bewährt hat und alle Lehrveranstaltungen positiv abgeschlossen hat, am Ende noch einmal eine große Hürde in den Weg zu legen. Ich kenne die Matura-Mathematik Aufgaben der letzten Jahre alle im Detail, da ich Kinder habe und mit ihnen lerne. Ich stelle fest, dass man hier zwar keine großartigen mathematischen Leistungen erbringen muss, stattdessen aber den Text der Aufgaben penibelst lesen und interpretieren muss. Viele Mitschüler meines Kindes haben gerade hier große Schwierigkeiten: Sie haben es im Unterricht einfach nie gelernt und sollen es dann plötzlich können. Die einen schaffen es nicht, Texte zu interpretieren, die in einer etwas "mathematischen" Sprache verfasst sind, die anderen schmeißen einfach die Nerven weg und übersehen Kleinigkeiten, die dann zu einer negativen Note führen. Hier hätte man vorher ausieben müssen, aber nicht am Ende. Und Schüler, die es bis dahin geschafft haben, haben ja nicht bloß Daumen gedreht...

Das Abi macht aber doch keinerlei Aussage darüber, ob jemand in Zukunft erfolgreich in einem Beruf oder Studium sein wird. Nur weil jemand an einem Tag ein schlechtes Nervenkostüm hat, muss man nicht seine gesamte weitere Zukunft vermasseln, denn es kommt wohl nicht immer darauf an, ob jemand in kurzer Zeit unter Stress Leistung erbringt, sondern oft auch auf die Phantsie und Problemlösungskompetenz im Umgang mit Aufgaben und Menschen. Ist es daher gerechtfertigt, dass man Schüler 12 Jahre lang lernen lässt und dann am Ende alles alles umsonst war? Ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwelche Integrale ausrechnen kann und dieses Wissen drei Wochen nach dem Abitur wieder vergisst, ist für mich (der Mathematik sogar studiert hat) komplett irrelevent und sagt Null aus. Diese Art eines Abschlusses ist für mich nicht mehr zeitgemäß und vernichtet bloß Schüler-Existenzen. Vielleicht hätte meine Tochter gerne irgendwas studiert, wo sie nie im Leben mehr Mathematik benötigt. Schafft sie den Abi Abschluss nicht, kann sie sich das abschminken - also wozu diese Hürde?

Wie denken andere darüber?

...zum Beitrag

Ein hoher Bildungsabschluss hat immer Sinn, denn er öffnet Türen und schafft Möglichkeiten.
Klar gibt es inzwischen andere Wege, auch ans Ziel zu kommen und klar gibt es auch Möglichkeiten ohne Abitur gut durch's Leben zu gehen... aber je höher die Einstiegsqualifikation, desto diverser die Möglichkeiten, darauf aufzubauen.

Daher hat es immer Sinn, sich so lange man noch jung ist und nicht den Zwängen des Lebens unterworfen ist (Miete zahlen, Geld verdienen etc.) so gut es geht für möglichst viele Optionen aufzustellen. Besser Optionen haben und nicht brauchen als sie brauchen und nicht zu haben.

...zur Antwort

Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis (North Atlantic Threaty Organization - Nordatlantikpakt), was aber keine regionale bzw. kontinentale Grenze hat sondern letztendlich erstmal jedem geeigneten Vertragsparter zugänglich ist, sofern dieser den Anforderungen an Stabilität (die Ukraine könnte z.B. derzeit - da im Kriegszustand - nicht beitreten), militärische Leistungsfähigkeit und andere Kriterien erfüllt.

Dies ist in der Türkei genau so gegeben wie in den USA oder Deutschland. Alle haben ein leistungsfähiges Militär (Okay, Deutschland halt eins, was ander Front mit dem Feind Skat drescht bis die Amis kommen, aber gut)... und damit konnten sie zum Beitrittszeitpuntk die Kriterien erfüllen und haben somit Rechte, aber auch Pflichten übernommen, die daraus resultieren.

UND - und das ist meiner Meinung nach wohl der wertvollste Aspekt: Trotz ihrer Unterschiede in Regierungsform, Militär (was ja durchaus angeglichen wird bis zu einem gewissen Grad) und Mentalität ist die NATO ein gewisses Maß an Sicherheitsnetz dahingehend, dass sich NATO-Partner kaum gegenseitig angreifen werden und damit auch ein Stabilitätsgarant für die verschiedensten Staaten, die sich eben unter ihrer Flagge zusammengetan haben.

...zur Antwort

Nope, darf er nicht. Pacta sunt servanda sagt der Lateiner. Verträge sind einzuhalten. Einseitig einen bereits geschlossenen Vertrag, der sogar von der Gegenseite schon erfüllt wurde zu kündigen oder davon zurückzutreten geht nur unter sehr begrenzen Voraussetzungen.
Dass sich dann nach Vertragsschluß noch ein besseres Angebot aus Sicht des Verkäufers auftut ist dann kein anerkannter Grund. Er hat sich mit Vertragsschluß verpflichtet, dir den Vertragsgegenstand zu überlassen und du dazu, den Kaufpreis zu zahlen. Beide Pflichten bestehen sogar nebeneinander, bedingen sich aber nicht automatisch. Heißt: Er muss aushändigen, du musst zahlen. Jeder von euch auch ungeachtet dessen, ob der andere bereits seinen Teil erfüllt hat - es sei denn, dass Abwicklung Zug um Zug (Zahlung gegen Ware) vereinbart wurde; da gilt Vertragsfreiheit.

Duz hast also Anspruch auf Aushändigung des Kaufgegenstandes (theoretisch sogar - wenn nicht anders geregelt - unabhängig von deiner Zahlung) und der Verkäufer auf Zahlung (theoretisch sogar - wenn nicht anders geregelt - unabhängig von seiner Lieferung).

Wird der Vertrag vom Verkäufer nicht durch Übergabe erfüllt kannst du nicht nur die Erfüllung sondern ggf. nicht dur die Rückgabe des Geldes plus Zinsen verlangen sondern auch noch einen Schaden geltend machen, weil du gleichartigen Ersatz anderweitig teurer beschaffen musstest (also die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Ersatzfahrzeuges gleicher Art und dem was im "notleidenden Kaufvertrag" vereinbart war.

Du bekommst also entweder im konkreten Fall das Auto oder dein Geld plus Zinsen und als Schadenersatz den dann von dir anderswo für ein gleiches Fahrzeug bezalten Mehrpreis.

Dass du das ggf. auf den Rechtsweg durchsetzen musst ist nun mal leider so... und da ist ein Anwalt immer eine gute Idee, ab gewissen Forderungssummen (und die sind hier überschritten) sogar obligatorisch, da Landgericht im ersten Rechtszug (Streitwert deutlich über 5000€).
Es geht teilweise auch ohne Anwalt, aber du bist ziemlich sicher ein juristischer Laie (sonst wüsstest du das was ich schreibe nämlich) und damit vor Gericht ziemlich "lost" ohne fachkundigen Beistand. In deinem kontrekten Fall ist ein Anwalt sogar obligatorisch, weil der Streitwert (also der Wert um den sich gestritten wird) das Landgericht zuständig werden lässt, vor dem ohne Anwalt gar nichts geht.

Die dafür anfallenden Kosten kannst du natürlich auch als Schaden mit geltend machen.

...zur Antwort

Kannst du dezent vergessen. Wenn dsa Gerät im Rahmen von Straftaten "einkassiert" wird hast du dir die Folgen (auch den Verlust) selbst zuzuschreiben.

Du bekomst es zurück, wenn sich rausstellt, dass es kein Tatmittel war oder die Straftat nicht erwiesen wurde. für die DANN eventuell entstandenen Schäden kannst du dann Schadenersatz nach dem StrEG geltend machen (wirst damit aber regelmäßig scheitern, da der Staat nun mal nicht seriös handelt, wenn es um eigene Fehler geht).

...zur Antwort

Dein Denkfehler ist, einen hohen IQ mit Wissen und Klugheit gleichzusetzen.

Nur weil deine CPU schnell läuft (und das ist der IQ) bedeutet das ja nicht, dass auf deiner Festplatte viele Daten sind und diese auch noch korrekt sind - um's mal mit IT zu sagen.

Du lernst schneller als der Durchschnitt, kannst besser abstrahieren, bist vielleicht sogar kreativer, aber nicht automatisch besser im Resultat deswegen.
Die Schule misst Leistung an qualitativen Resultaten, nicht daran, wie schnell der Weg gegangen wurde bzw. werden kann, um diese zu produzieren.
Nur weil du schnell begreifst und schnell Lösungswege findest, vielleicht sogar mehrere abstrahieren kannst heißt das nicht, dass Input und Output auch qualitativ im Ergebnis passen.

Menschen mit hohem IQ (und da kann ich mit meinem 145er IQ auch ein Lied von singen) neigen sogar eher mal dazu, sich zu "verzetteln" und Dinge viel zu lange und zu intensiv zu zerdenken und stehen sich dann auch gern mal selbst im Weg, wenn es darum geht, in einem Umfeld wo auch mitunter "Masse statt Klasse" gefordert wird abzuliefern.

...zur Antwort

Ein Krimineller ist erstmal ein Mensch und als solcher hat er für einen kurzen Moment mal falsch gehandelt. Man muss ihm aber dennoch zugestehen, dass er den überwiegenden Teil seines Lebens anders unterwegs war und ist.

Jemanden dann nur auf seine Fehler zu reduzieren und seine positiven Seiten komplett zu ignorieren ist schlicht unwürdig und macht die, die das tun ihrerseits moralisch angreifbar.

Ergo: JA, ein Krimineller verdient Empathie, er braucht sie sogar noch viel mehr, weil nur so erreicht werden kann, dass er sein Verhalten reflektiert und ändert.

Wer nach Rache schreit und denkt, dass dadurch ein Ausgleich entsteht verkennt, dass Rache nichts ausgleicht sondern lediglich eine kurzzeitige Genugtuung bietet, die aber keinen Schaden ersetzt oder die Vergangenheit ändert. Sie schafft im Gegenteil nur neue Schuld, neues Leid und zerstört am Ende den Rachsüchtigen genau so wie den Adressaten.

Wer aus Rache an einem Kriminellen zu Werkzeugen von Kriminellen greift ist nicht besser als die, die er mit seiner Rache angehen will.

...zur Antwort
Kommt drauf an

Also wenn ein Gericht ihm ein Fahrverbot für Fahrräder auferlegt hat ist das dann durchaus eine Straftat, für die man im Extremfall auch "gesiebte Luft atmet", aber das Paradoxe in Deutschland ist:
Fahr betrunken mit dem Fahrrad und habe einen Autoführerschein.
Resultat: Du verlierst deinen Führerschein und musst künftig Fahrrad fahren... Finde den Fehler...

Ein Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad ist schon sehr sehr ungewöhnlich. Gänzlich verbieten kann man die Teilnahme ohnehin nicht, denn auch als Fußgänger nimmst du ja am Straßenverkehr teil und auch als solcher kann man tatsächlich Punkte sammeln, wenn man sich richtig "austobt". Aber ein entsprechendes Verbot für Fußgänger käme ja "Stubenarrest" gleich und das ist den Gerichten dann doch nicht möglich. Dass Radfahrer dann auch durchaus Punkte sammeln können, wenn sie sich im Übermaß daneben benehmen ist ebenso richtig, aber Fahrverbote, die sich auf Fahrräder beziehen sind dann doch schon sehr selten und werden wohl kaum verhängt.
Theoretisch MÖGLICH wäre es aber wohl - insbesondere im Jugendstrafrecht mit seinen zahlreichen Mitteln zur erzieherischen Einwirkung - wohl durchaus, wenn ein Gericht sich mal wieder perfide-kreativ zeigt.

Aber ohne Fahrverbot (für das gefahrene Fahrzeug) gibt es auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (ein Verbot bedeutet ja, dass du keine Erlaubnis hast bzw. dir diese eben entzogen wird, sofern du sie vorher hattest - klingt logisch, oder?). Und DAS wäre dann die Straftat, derer du dich schuldig machst und für die du verurteilt werden könntest (durchaus auch zu Haftstrafen ohne Bewährung, wenn's extrem schlecht läuft), wenn du dann das Verbotene doch tust.

...zur Antwort

Kommt auf das Rechtssystem an würde ich sagen. In den Staaten ist der Ausbruch alleine schon eine Straftat... ergo würde der Ausbrecher allein deswegen schon bestraft.

Und auch in Deutschland hat ein Ausbruch Folgen, selbst wenn man unschuldig sitzt und sich das dann später herausstellt. Der Ausbruch für sich genommen ist zwar nicht im Sinne des Strafrechts strafbar - übrigens auch nicht bei einem Schuldigen - (hat aber durchaus Knast-Intern disziplinarische Folgen wie verschärfte Haftbedingungen, Privilegienverlust, Verlust der Aussicht auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung etc.) aber in der Regel trägst du Knast-Kleidung und wirst beim Ausbruch sicher auch nicht darum herumkommen, mindestens mal eine Tür aufzubrechen oder anderweitig Wege in die Freiheit aufzutun, müsstest vielleicht jemanden überwältigen der dich aufhalten will etc. Und DAS ist dann sehr wohl auch hierzulande eine Straftat, Sachbeschädigung, Unterschlagung (der Kleidung), Körperverletzung, Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte (das Hilfsdelikt, wenn denen sonst nichts einfällt) und dergleichen mehr, für die dann auch einem Unschuldigen zumindest Sanktionen drohen, die dann für sich genommen Haftstrafe etc. sein können.
Diese würde einem Schuldigen dann on Top aufgebrummt, einem später als unschuldig Befundenen halt isoliert und ohne Chance auf Anrechnung eventueller bereits "abgesessener" Zeit in Haft. Der Schuldige wird dann sicherlich auch die alte und die neue Strafe komplett absitzen "dürfen" und hat seine Chancen, früher frei zu kommen oder im offenen Vollzug untergebracht zu werden nachhaltig vernichtet.

...zur Antwort

Die Chance ist sehr sehr hoch. Und es würde auch niemanden mit ein wenig Gehirnschmalz wundern, oder?
Ich meine... egal auf wessen Seite man bei diesem Krieg steht und ob man überhaupt eine Seite "anfeuert"...
Dass sich die gegnschische Kriegspartei mit ihren Kriegsanstrengungen nicht nur gegen ihren Gegner sondern auch gegen dessen Unterstützer richtet (z.B. dessen Waffenlieferanten) richtet ist unzweifelhaft nachvollziehbar, ich würde sogar fast sagen legitim.

...zur Antwort

Merz hat nicht vor, für Sicherheit in diesem Staat zu sorgen. Ihn interessiert nur eins: die Sicherheit seiner Macht und seines Vermögens.

Der Mann ist ein Wendehals wie er im Buche steht. Das 100%ige Brechen seiner fundamentalsten Wahlversprechen und das noch VOR seiner eigentlichen Machtübernahme ist schon an Ignoranz und Selbstherrlichkeit kaum noch zu toppen (er wird sein bestes geben um DAS zu schaffen). immerhin hat er damit gezeigt, WER er ist und was man von ihm zu erwarten hat. Dass er sich jetzt an die Macht intrigiert hat ändert gar nichts.

Dem Mann geht es nicht um Sicherheit und Zukuft für Deutschland. Der Mann hat nur eins im Sinn: Sicherheit und finanzielle Zukunft für Friedrich Merz.

Fakt ist: Die Ampel ist an der Schuldenbremse gescheitert und ER hätte niemals ohne Zusammenarbeit mit ihm gerade nicht genehmen Fraktionen SEINE Bonbons bekommen. Also musste er eben denen, die er zwar leidenschaftlich diffamiert hat, aber dann doch eben brauchte in den Hintern kriechen. Wenn er nicht DIESES Geschenk an die SPD nicht gemacht hätte, hätte diese ihm sicherlich nie zu seinem Traum vom Kanzler sein verholfen.
Dass das auf Kosten der Bürger über Generationen ging war ihm so lange wichtig, wie ihm diese Message Wählerstimmen brachte. Und als er dann auf die Stimmen derer angewiesen war, die DAS kaum mitgetragen hätten war seine Schuldenpolitik der Beweis, dass Lichtgeschwindigkeit doch überschritten werden kann, wenn es darum geht, sein Geschwätz von Gestern hinter sich zu lassen. Und damit hat er sich komplett demaskiert und gezeigt, was er wirklich im Sinn hat. Macht für ihn, koste es was es wollle - egal wer dabei auf der Strecke bleibt.
Und genau das haben wir von diesem Mann auch künftig zu erwarten. Was einmal funktioniert wird man beim nächsten mal wieder tun. Es klappt ja.

...zur Antwort