Schwanger, getrennt und jetzt zum Notar?
Mein Partner und ich waren mehrere Jahre zusammen, ich bin vor 3 Monaten schwanger von ihm geworden. Er möchte dieses Kind auf keinen Fall und hat mir Geld für eine Abtreibung angeboten, welches ich abgelehnt habe.
Vorgestern hat er sich daraufhin von mir getrennt und mich aus der gemeinsamen Wohnung geworfen. Gestern Abend wollte er nochmal mit mir reden und hat auf eine Abtreibung bestanden.
Ich habe ihm versichert weder Unterhalt, noch andere Väterliche Verpflichtungen von ihm zu verlangen.
Heute schreibt er mir, er hätte einen Termin für den Notar vereinbart, dass er keinen Cent Unterhalt zahlen muss.
Er ist verbeamtet und wir arbeiten beide Vollzeit, sein Unterhalt hatte ich sowieso nicht gewollt, aber ist das rechtlich so überhaupt zulässig, wenn er nichtmal eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat?
24 Antworten
Hier passt einiges nicht zusammen!
Für eine Abtreibung wäre es bereits zu spät.
https://www.gutefrage.net/frage/verschuldet-schwanger-und-von-zu-hause-abhauen
Er droht mit Suizid... Dann kriegt das Kind zumindest Halbwaisenrente.
Er schmeißt dich raus, aber den Mietvertrag habt ihr zusammen unterschrieben.
Du sollst zum Notar um auf Unterhalt zu verzichten - Nötigung und dazu ein sittenwidriger Vertrag.
Was gehen würde wäre eine Freistellungsvereinbarung i Innenverhältnis. Aber auch nur dann, wenn du tatsächlich für das Kind sorgen könntest, sprich neben dem Betreuungsunterhalt auch den Barunterhalt leisten könntest.
Freistellungsvereinbarungen können allerdings auch unwirksam sein. Zum Beispiel, wenn der betreuende Elternteil überhaupt nicht genug Geld hat, um das Kind zu versorgen und zu finanzieren. Denn dann geht die Freistellung zu Lasten des Kindes. Auch alle anderen Vereinbarungen, die zu Lasten des Kindes gehen, würden letztlich dazu führen, dass die Vereinbarung unwirksam wäre.
Also Schwachsinn, selbst wenn du so einen Wisch unterschreiben würdest!
Und er soll Beamter sein?
Dann bist du angeblich in der Schwangerschaft vom Ausbildungsbetrieb gekündigt worden. Auch Unsinn, da nicht rechtens...
Irgendwie hört sich das sehr nach Seifenoper an!
Du solltest jetzt mal genau schildern was dein Anliegen ist!
Warum gehst du überhaupt auf den Typen ein? Kontakt abbrechen, Kind kriegen, Ansprüche stellen...
Kindesunterhalt und für dich Betreuungsunterhalt.
Eine mögliche Unterhaltsverpflichtung kann man notariell nicht ausschließen.
Sein Verhalten ist mehr als asozial !
Lass dich bitte nicht von ihm verunsichern oder unter Druck setzen.
Unterhaltsansprüche kannst du gar nicht ablehnen. Weder vertraglich, noch notariell.
Nichtsdestotrotz unterschreibe bitte keine derartigen Verträge.
Im übrigen hast nicht du den Anspruch auf Unterhalt, sondern das Kind !
Wenn du den Unterhalt nicht brauchst, dann nimm ihn trotzdem und lege das Geld für das Kind an.
Wenn er sich trennt OK, sein Ding, aber er sollte sich mal ganz genau überlegen, was er dir und vor allem dem Kind, SEINEM Kind damit antut. Aber wenn ich deinen Text lese, dann ist es definitiv besser, wenn du ihn zukünftig komplett aus deinem Leben streichst und jeden Monat dankend mit einem Lächeln den Geldeingang siehst.
Ganz neben bei ist die Nötigung, eine Abtreibung vorzunehmen eine STRAFTAT.
Zeig ihn an und er war die längste Zeit Beamter.
Zur Vaterschaftsanerkennung... wenn du angibst Vater unbekannt, dann kommt er ggf aus der Nummer raus, wenn du ihn aber als Vater angibst, kann er ablehnen soviel er will. Im Zweifel wird er gerichtlich dazu gezwungen einen entsprechenden Gentest zu machen.
Zu seiner Drohung sich umzubringen... er ist erwachsen und für sich selber verantwortlich. Das ist nicht dein Problem. Wäre nur schade, weil er dann nicht mehr zahlen kann.
Ich bin wirklich empört über sein Verhalten...
Unterhaltsansprüche können nicht abgelehnt werden. Da hilft weder ein Notor noch Anwalt.
Das zeigt nur, dass er keine Ahnung hat.
Heute schreibt er mir, er hätte einen Termin für den Notar vereinbart, dass er keinen Cent Unterhalt zahlen muss.
Warum solltest Du einen Verzicht unterschreiben?
Lass ihn zum Notar rennen. Du musst dem nicht folgen. Wer weiß ob Du, Euer Kind nicht doch mal auf Unterhalt angewiesen sein werdet?