Was passiert wenn ich ihm das gemeinsame haus übertrage?

4 Antworten

Da euch scheinbar das Haus zu gleichen Teilen gehört, musst du dir natürlich überlegen wie es für dich am Besten ist.

Vereinfachte Rechnung:

Ihr habt ein Haus im Wert von 200000 EUR. Abbezahlt werden müssen noch 60000 EUR. Verbleiben also 140000 EUR. Dein Ex zahlt dir 70000 EUR aus und du wirst aus dem Grundbuch gestrichen. Was aber nicht mit der Streichung aus dem Kreditvertrag einher geht. Das ist eine andere Baustelle!

Eine andere Möglichkeit wäre die Teilungsversteigerung, wenn ihr euch nicht einig werden würdet.

So hört es sich zumindest für mich an, dass er meint, du wirst aus dem Grundbuch gestrichen und das Haus gehört dann ihm. Nur damit würde wohl nur er ein gutes Geschäft machen.

Und im übrigen muss die Bank die euch finanziert hat dich ja auch aus dem Kreditvertrag entlassen. Und dazu ist man eben nicht verpflichtet. Und die Bank würde dann wohl eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen und einen neuen, ggf. schlechteren Kreditvertrag mit ihm aufsetzen. Auch daran sollte man denken.

Wie es sich bei euch nun im Einzelnen darstellt solltest du auf jeden Fall mit einem Fachmann besprechen!

Woran du natürlich auch denken solltest ist der Trennungsunterhalt. Mag ja sein, dass man HEUTE sagt, dass man nichts will oder man denkt, es steht einem nichts zu, aber auch das sollte geprüft werden.

Alternativ kann man es auch so regeln, dass er an dich Miete zahlt, da er ja nun alleine im Haus lebt. Davon zahlst du dann die Kreditrate weiter die auf dich entfällt. Vorteil wäre, dass du das Haus nicht komplett hergeben musst. Gerade wenn es der Plan sein sollte, dass ihr euch gar nicht scheiden lassen wollt, sondern nur getrennt leben möchtet.

Also keinesfalls irgendwas vorschnell entscheiden und schon gar nicht bei einem Notar unterschreiben, wenn nicht wirklich alle Möglichkeiten durchgespielt sind und kein Partner am Ende übervorteilt wird.

Gemeinsame Kinder vorhanden?


Gismo105 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 18:37

Ich möchte keine Scheidung, über Unterhalt habe ich auch schon nachgedacht, wohne bereits seit 5 Monaten alleine. Der Unterhalt ist doch auch nur begrenzt oder?

2 Kinder, wobei eines noch im Haus wohnt, ebenso sein Sohn aus 1. Ehe.

Kessie1  29.04.2025, 18:48
@Gismo105

Je länger die Trennung andauern wird, desto mehr könnte der Anspruch eingeschränkt werden. Wäre halt eine einzelfallbetrachtung. Hierzu mal ein Urteil:

https://www.familienrechtsiegen.de/trennungsunterhalt-verwirkung-auf-grund-langer-dauer-des-getrenntlebens/

Und es ist zwar ok, wenn DU die Scheidung nicht willst, aber sieht er das genauso und wie sieht er es vielleicht in einem Jahr, zwei Jahren usw.?

Vor allem der Sohn aus 1.ter Ehe könnte darauf kommen, dass DU am Ende sein Erbe schmälerst.

Ich weiß ja nicht wie das Verhältnis derzeit bei euch ist und ich kenne in der Tat ein Ehepaar, welches bereits seit mehr als 15 Jahren getrennt lebt und Niemand da Anstalten macht die Scheidung einzureichen.

Wenn keine Notwendigkeit vorliegt, dann kann man es natürlich so laufen lassen. Aber wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt oder eben Kinder aus einer früheren Beziehung, die ggf. später mit der Ex "teilen" müssen und das nicht so klasse finden würden... Man weiß es halt nicht!

Auch mit den Nachteilen bzw. Vorteilen sollte man sich beschäftigen:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/trennung-ohne-scheidung/

Und für das gemeinsame Kind, sofern minderjährig, bist du natürlich zum Unterhalt verpflichtet. Ab Volljährigkeit seid ihr es dann Beide, je nach Einkommensverhältnissen.

Bei einer Hausübertragung übernimmt der neue Eigentümer die Schulden nur, wenn das vertraglich geregelt ist und die Bank zustimmt. Andernfalls bleiben die Schulden beim bisherigen Eigentümer.


Gismo105 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 18:38

Also ist es komplett sinnfrei, da die Bank mich trotzdem belangen könnte?

sassenach4u  30.04.2025, 07:30
@Gismo105

Ja, solange du nicht aus dem Vertrag seitens der Bank entlassen bist. Dann bist du das Haus los und musst, wenn er den Kredit nicht bedient, zahlen. Mach das bloß nicht! Wende dich an die Bank frag nach. Wenn die zustimmt, solltet ihr ERST die Umschreibung machen und DANN zum Notar für die Übertragung.

Am besten mit deinem Anwalt drüber reden.

Für einen fairen Betrag kannst du deine Rechte abtreten.
dazu solltest du mit deinem scheidungsanwalt drüber reden.


Gismo105 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 17:48

Ich möchte aber keine Scheidung, geht das dann trotzdem?

csor77  29.04.2025, 17:50
@Gismo105

Im Grunde schon, aber das Haus hat auch mit Schulden einen gewissen Wert, den ihr beide wohl gemeinsam erspart habt.

ihr seid expartner und ohne das da jemand drüber schaut solltest du bei sowas wichtigem nicht nur seiner Meinung vertrauen.