6 Wochen vor der Entbindung = 42 Tage und 8 Wochen nach der Entbindung = 56 Tage x 13,-- Euro Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

Der Arbeitgeber muss den letzten Tag vor Beginn der Schutzfrist bescheinigen, dann erfolgt die 1. Auszahlung in Höhe von 546,-- Euro und die 2. nachdem du die Geburtsurkunde bei deiner Krankenkasse vorgelegt hast. 56 x 13,-- = 728,-- Euro.

Die Differenz zum Netto bekommst du von deinem Arbeitgeber.

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Räumungsklage einreichen.

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Die Quittung der Apotheke, damit die PKV weiß, was du bezahlt hast. In der Regel fertigen die Apotheken sogar die Kopien für dich an. Die PKV will die Originale, wenn du beihilfeberechtigt bist, reicht der Beihilfe die Kopien.

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Du kannst das Erbe ausschlagen, dann musst du dich um die Wohnungsauflösung nicht kümmern, denn hier musst du auch noch weiter Miete und Nebenkosten zahlen bis zur Kündigung.

Wegen der Bestattungskosten solltest du dich schnell an das zuständige Sozialamt wenden, mit Bafög bist du nicht leistungsfähig und dann würde das Sozialamt die Kosten übernehmen, das musst du dann auch dem Bestattungsinstitut sagen, damit die wissen, was gemacht werden kann.

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Der Patient allein. Es sei denn Er/sie hätte einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkmale aG, Bl oder H.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es erst ab Pflegegrad 3 mit Nachweis der eingeschränkten Mobilität.

Das gilt für Fahrten zur ambulanten Behandlung. Zur stationären gelten andere Regelungen, da gibt es in der Regel die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet.

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Ich bekomme z.B. Versorgungspunkte 25,95 VP Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente wegen Alters in Höhe von 103,80 Euro.

Ein Versorgungspunkt wird mit 4 Euro (Messbetrag) berücksichtigt.

Du zahlst ja nur einen geringen Betrag ein, dein Arbeitgeber umso mehr. Ich habe bis 1998 gar nichts selbst zahlen müssen, dann 1/8 von dem, was mein AG eingezahlt hat. Durch Scheidung leider 50 % verloren.

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Wichtiger ist zu schauen, was du nach dem Gebäudeenergiegesetz jetzt erst einmal vorrangig machen musst, bevor du die Fenster austauscht, die von einer guten Qualität zu sein scheinen.

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Wer länger arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält meist irgendwann eine Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu stellen. Das Gesetz schränkt dann das Gestaltungsrecht hinsichtlich des Beginns einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein. Damit kann der Erkrankte den Antrag nicht zurückziehen oder die o.g. Änderungen vornehmen, ohne des Verlust des Krankengeldes.

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Die Bilddokumentation kannst du selbst machen. Bitte jemanden aus der Familie, dich zu fotografieren. In Farbe, einmal so, dass auch dein Gesicht zu sehen ist, dann deinen Bauch von vorn und rechts und links.

Einen Einweisungsschein kann dein Hausarzt in der Tat erst nach Bewilligung ausstellen. Die behandelnde Klinik sollte das aber wissen.

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Die Sozialversicherungsnummer bekommst du vom Rentenversicherungsträger. Mit einem Minijob bist du allerdings nicht krankenversichert. Und ohne je in Deutschland versichert gewesen zu sein, bleibt dir nur die private Krankenversicherung.

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Der Hinterhof ist Gemeinschaftseigentum? Von wie vielen Eigentümern? Dann solltet ihr euch zusammentun und die Eltern ansprechen, ihnen ankündigen, dass ihr ggf. Anzeige erstatten werdet, sollte Eigentum beschädigt werden.

Wenn ihr könnt, dann teilt euer Grundstück ab. Dann ist Ruhe.

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Er versucht dich eindeutig zu übervorteilen. Die Kaufnebenkosten hattest du auch, die heben sich auf. Er bekommt ja von dir den halben Betrag des aktuellen Verkehrs- oder Marktwertes.

Wenn er meint, sich dann eine neue ETW kaufen zu wollen, soll er machen. Das ist dann seine Entscheidung und seine finanzielle Angelegenheit.

Auch das nicht umlagefähige Hausgeld bekommt er nicht zurück, würde er bei einem Verkauf an Dritte auch nicht bekommen. Denk wie eine fremde Käuferin.

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Schenkungen unter Eheleuten finden keine Auswirkung bei der Berechnung des Nachlasses. Sonst würden sich vermögende "Arm" schenken, um Kindern ihren Erbteil oder Pflichtteil zu nehmen.

Dagegen hat der Gesetzgeber einen Riegel davor geschoben. So gilt die 10-Jahres-Frist de facto nicht für Schenkungen unter Eheleuten. Bei Schenkungen unter Eheleuten beginnt die 10-Jahres-Frist nämlich nach § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB „nicht vor der Auflösung der Ehe“.

Ergo: der Betrag wird dem Vermögen des Erblassers wieder zugerechnet und berücksichtig.

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Teile es dem Partner mit, denk dran, was das auch bedeutet. Dann ab zum Anwalt, den brauchst du schon vorher, wenn es um Trennungsunterhalt oder die Vermögensaufteilung geht. Der hält den Termin fest und reicht dann rechtzeitig die Scheidung ein.

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