Ihr bekommt ja den Erlös aus der Teilungszwangsversteigerung, bzw. die Bank wird die Hand aufhalten und erst einmal aus dem Erlös bedient werden. Bleibt noch etwas übrig, bekommt ihr es, bleiben noch Schulden, tragt ihr beiden sie. Die Bank kann sich an einen von euch beiden halten, da ihr gesamtschuldnerisch haftet und derjenige, der herangezogen wurde, kann versuchen, ggf. zivilrechtlich sich vom anderen die Hälfte des Geldes zurückzuholen.
Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung dir gegenüber unterhaltspflichtig, d.h. solange du zur Schule gehst, eine Ausbildung machts oder studierst.
Wenn du während dieser Zeit Zuhause leben könntest, müssen sie dir gar nichts geben, nicht einmal Taschengeld.
Ziehst du aus, kannst du das Kindergeld an dich abzweigen lassen, mehr kannst du von deinen Eltern dann nicht erwarten.
Setz dich mit den beiden zusammen, besprich deine Wünsche und frage, wie sie dich unterstützen wollen und ggf. können.
Die Grundrente gibt es nur als ergänzende Leistung zu einer Rente, die man von der DRV bezieht und mindestens 33 Jahre eingezahlt hat. Dann wird die Rente auf die Grundrente aufgestockt.
Lies hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230303_tmn_zusaetzl_freibetrag_grundrentenzeiten.html
Es ist unerheblich, warum und aus welchem Grund ihr euch geschlagen habt. Du hast Verletzungen davongetragen, er ebenso, die nicht entstanden wären, hättet ihr euch nicht geprügelt.
Damit haben beide Krankenkassen gegen den jeweils anderen Ansprüche auf Erstattung der Behandlungskosten, die angefallen sind.
Grundsätzlich ist derjenige, der eine andere Person vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit schädigt, dieser gegenüber zum Schadensersatz, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung und medizinischen Versorgung o.ä., verpflichtet.
Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
Wenn eine Aufforderung zur Zahlung kommen sollte, dann wende dich an deine Haftpflichtversicherung. Nicht immer, aber unter bestimmten Umständen, übernimmt sie die Kosten.
Und es ist auch unerheblich, ob es zu einer Verhandlung kommt. Selbst wenn es so ist, du freigesprochen werden würdest, du musst die Behandlungskosten trotzdem tragen.
Dafür musst du bis nach dem 01.05.2025 warten, dann tritt das neue Namensrecht in Kraft, also noch ein bisschen Geduld. Kannst du hier nachlesen:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/reform-des-namensrechts_220_594340.html
und auf den Seiten www.bmj.de
Es geht primär darum, dass die KK wissen will, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Gib das Netto plus das Einkommen aus dem Minijob in einer Summe an. Schreib Gehlat dahin und die Summe bei Rente nimmst du wieder raus.
Die Frage nach Rente bezieht sich darauf, ob er schon eine Rente bezieht. Es gibt ja auch familienversicherte, deren Elternteil z.b. schon Rentner ist.
Wenn ja, wird die gutes Geld verlangen für eine Neubewertung.
Wenn er dafür eine Baugenehmigung hatte, dann ist das so. Mach Vorhänge vor das Fenster oder ein Rollo oder Jalousie.
Kannst ja von deinem Schlafzimmerfenster auch auf seine Dachterrasse schauen.
Ja, denn es geht um dich, nicht um das Baby. Die 8 Wochen nach der Entbindung sind dafür da, dass du nicht arbeiten musst, damit sich dein Körper von den Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt und der Hormonumstellung hinterher erholen kann.
Elterngeld bekommt man dann allerdings nicht.
Wenn du mit Gesundheitswesen die Krankenkasse meinst, dann nicht, denn dort gibt es eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist und die digitale Speicherung der Daten ist erst seit ein paar Jahren üblich.
Ärzte könnten evtl. noch Unterlagen haben, musst du versuchen, Kontakt aufzunehmen.
Für Behörden gelten die 10 Jahre.
Nein, kann er nicht. Die Mietgeberbescheinigung stellt der Mieter der Wohnung deiner Eltern aus. Entweder der Hauptmieter oder wenn beide die Mieter sind, dann beide.
Dein Arbeitgeber muss mitteilen, wie hoch dein Brutto gewesen wäre und dein Netto, wärest du nicht krank geworden, dann berechnet die KK dein Krankengeld.
Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.
Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.
Was genau macht sie denn? Ist sie mit ihrem Kind nur in der Schule, einfach so? Dann hat einzig die Schulleitung das Recht, sie des Hauses zu verweisen, wenn sie einen Grund dafür sieht.
Kommt sie mit dem Kind in den Unterricht, ist es die Aufgabe des Lehrers, sie der Klasse zu verweisen, damit er seinen Unterricht ordnungsgemäß durchführen kann.
Da eine Schule grundsätzlich ein öffentliches Gebäude ist, begeht sie keinen Hausfriedensbruch. Zudem könnte sie ja auch einen triftigen Grund haben, in der Schule zu sein.
Sie sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, muss in den USA ist das so üblich, die gesamten Kosten erst einmal tragen und kann sich diese dann von ihrer Versicherung zurückholen.
Das gilt übrigens nicht nur für Schwangere, jeder sollte bei Auslandsreisen sich eine solche Versicherung leisten, selbst im EU- Ausland können Kosten auf dich zukommen oder die EHIC nicht angenommen werden.
Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).
Du wohnst schon drin, die Klausel an sich ist nicht gültig,aber:
Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.
Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Wende dich zuerst an deinen Hausarzt, lass dir eine Überweisung zum Endokrinologen geben, der erstellt dann einen Hormonstatus und damit hat man erste Anhaltspunkte.
Wende dich an eueren Vermieter, bitte ihn, ggb. mit dem Ortsbrandmeister zu klären, ob und wie weit weg von der Scheune Pyrotechnik gestartet werden darf. Dann soll euer Vermieter das den neuen Nachbarn schriftlich geben, am besten als Einwurfeinschreiben.
Ihr kennt den Abstand dann auch, achtet drauf. Sollten sie sich nicht daran halten, dann die Polizei rufen, auch in der Silvesternacht. Und ansonsten tun, was andere Tierbesitzer auch machen: bei den Tieren sein, sie beruhigen, die Scheune kontrollieren und schauen, ob irgendwo etwas hingeflogen sein könnte.
Das machen wir seit Jahr und Tag, mit altem Fachwerkhaus und Tieren.
Wenn du dich in Gefahr wähnst, kannst du immer selbst den RTW rufen, da musst du nicht flehen, du bist über 16 Jahre alt und damit nehmen dich auch Sanitäter ernst.
Allerdings denke ich persönlich, du brauchst auch dringend psychotherapeutische Hilfe.
D.h. du stehst für dieses, nun überbaute Grundstück im Grundbuch, richtig? Dann wendest du dich an den Bauherrn, das ist nicht die Gemeinde, Polizei ist Landes- oder Bundesrecht und damit auch entweder das Land oder der Bund der Bauherr und forderst zunächst eine Erklärung.
Wenn du diese hast, dann solltest du dich mit einem Anwalt beraten, wie ggf. dagegen vorgehen. Ist es wirklich dein Eigentum, dann steht dir auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung zu.