Ihr bekommt ja den Erlös aus der Teilungszwangsversteigerung, bzw. die Bank wird die Hand aufhalten und erst einmal aus dem Erlös bedient werden. Bleibt noch etwas übrig, bekommt ihr es, bleiben noch Schulden, tragt ihr beiden sie. Die Bank kann sich an einen von euch beiden halten, da ihr gesamtschuldnerisch haftet und derjenige, der herangezogen wurde, kann versuchen, ggf. zivilrechtlich sich vom anderen die Hälfte des Geldes zurückzuholen.

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Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung dir gegenüber unterhaltspflichtig, d.h. solange du zur Schule gehst, eine Ausbildung machts oder studierst.

Wenn du während dieser Zeit Zuhause leben könntest, müssen sie dir gar nichts geben, nicht einmal Taschengeld.

Ziehst du aus, kannst du das Kindergeld an dich abzweigen lassen, mehr kannst du von deinen Eltern dann nicht erwarten.

Setz dich mit den beiden zusammen, besprich deine Wünsche und frage, wie sie dich unterstützen wollen und ggf. können.

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Die Grundrente gibt es nur als ergänzende Leistung zu einer Rente, die man von der DRV bezieht und mindestens 33 Jahre eingezahlt hat. Dann wird die Rente auf die Grundrente aufgestockt.

Lies hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230303_tmn_zusaetzl_freibetrag_grundrentenzeiten.html

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Es ist unerheblich, warum und aus welchem Grund ihr euch geschlagen habt. Du hast Verletzungen davongetragen, er ebenso, die nicht entstanden wären, hättet ihr euch nicht geprügelt.

Damit haben beide Krankenkassen gegen den jeweils anderen Ansprüche auf Erstattung der Behandlungskosten, die angefallen sind.

Grundsätzlich ist derjenige, der eine andere Person vorsätzlich, rechtswidrig und in schuldhafter Weise körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit schädigt, dieser gegenüber zum Schadensersatz, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung und medizinischen Versorgung o.ä., verpflichtet.

Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.

Wenn eine Aufforderung zur Zahlung kommen sollte, dann wende dich an deine Haftpflichtversicherung. Nicht immer, aber unter bestimmten Umständen, übernimmt sie die Kosten.

Und es ist auch unerheblich, ob es zu einer Verhandlung kommt. Selbst wenn es so ist, du freigesprochen werden würdest, du musst die Behandlungskosten trotzdem tragen.

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Dafür musst du bis nach dem 01.05.2025 warten, dann tritt das neue Namensrecht in Kraft, also noch ein bisschen Geduld. Kannst du hier nachlesen:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/reform-des-namensrechts_220_594340.html

und auf den Seiten www.bmj.de

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Es geht primär darum, dass die KK wissen will, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Gib das Netto plus das Einkommen aus dem Minijob in einer Summe an. Schreib Gehlat dahin und die Summe bei Rente nimmst du wieder raus.

Die Frage nach Rente bezieht sich darauf, ob er schon eine Rente bezieht. Es gibt ja auch familienversicherte, deren Elternteil z.b. schon Rentner ist.

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Wenn er dafür eine Baugenehmigung hatte, dann ist das so. Mach Vorhänge vor das Fenster oder ein Rollo oder Jalousie.

Kannst ja von deinem Schlafzimmerfenster auch auf seine Dachterrasse schauen.

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Wenn du mit Gesundheitswesen die Krankenkasse meinst, dann nicht, denn dort gibt es eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist und die digitale Speicherung der Daten ist erst seit ein paar Jahren üblich.

Ärzte könnten evtl. noch Unterlagen haben, musst du versuchen, Kontakt aufzunehmen.

Für Behörden gelten die 10 Jahre.

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Nein, kann er nicht. Die Mietgeberbescheinigung stellt der Mieter der Wohnung deiner Eltern aus. Entweder der Hauptmieter oder wenn beide die Mieter sind, dann beide.

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Dein Arbeitgeber muss mitteilen, wie hoch dein Brutto gewesen wäre und dein Netto, wärest du nicht krank geworden, dann berechnet die KK dein Krankengeld.

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Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.

Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.

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Was genau macht sie denn? Ist sie mit ihrem Kind nur in der Schule, einfach so? Dann hat einzig die Schulleitung das Recht, sie des Hauses zu verweisen, wenn sie einen Grund dafür sieht.

Kommt sie mit dem Kind in den Unterricht, ist es die Aufgabe des Lehrers, sie der Klasse zu verweisen, damit er seinen Unterricht ordnungsgemäß durchführen kann.

Da eine Schule grundsätzlich ein öffentliches Gebäude ist, begeht sie keinen Hausfriedensbruch. Zudem könnte sie ja auch einen triftigen Grund haben, in der Schule zu sein.

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Sie sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, muss in den USA ist das so üblich, die gesamten Kosten erst einmal tragen und kann sich diese dann von ihrer Versicherung zurückholen.

Das gilt übrigens nicht nur für Schwangere, jeder sollte bei Auslandsreisen sich eine solche Versicherung leisten, selbst im EU- Ausland können Kosten auf dich zukommen oder die EHIC nicht angenommen werden.

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Darf Vermieter Hundehaltung verbieten?

Hallo,

folgendes Problem :

Ich wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Im Mietvertrag damals stand, dass Haustiere nicht gestattet sind.

Dass ein allgemeines Verbot rechtswidrig ist, weiß ich. Kleintierhaltung ist erlaubt.
ich habe aber jetzt das Problem, dass mein Hund seit 5 Monaten bei mir in der Wohnung ist. Davor war mein Hund bei meinem Freund. Eigentlich sollte ich zu ihm ziehen und das hier war nur zum Übergang, aber er wollte mich und meinen Hund offensichtlich los werden und wir haben uns am Montag getrennt. Jetzt kann ich also nicht mehr zu ihm ziehen, wie ich es dachte und bin mit meinem Hund hier. Heute habe ich mit meinem Vermieter gestritten, weil er keinen Hund im Haus möchte und das auch mehrmals mitgeteilt hat. Auf meine Frage, aus welchen Beweggründen meinte er ‚er will es einfach nicht‘. Ich habe gelesen, dass es ein Gesetz gibt das besagt, dass ein allgemeines Hundeverbot rechtswidrig ist. Ist dies korrekt? Ich habe eine Hündin, die etwa 40 Kilo wiegt. Als keinen kleinen Hund. Ich weiß, dass Blinden und Therapiehunde nicht verboten werden dürfen, aber sie ist keine Therapiehündin. Zumindest nicht auf Papier. Ich bin seit einigen Jahren psychisch sehr krank und meine Hündin hat mich ganz oft vor schlimmeren Bewahrt. Sie hat mir immer Kraft gegeben und ist somit mein eigener Therapiehund…Kann mir bitte hier jemand mitteilen, der sich auskennt, wie die Gesetzeslage ist? Ich denke, dass mich mein Vermieter bald rauswerfen wird. Nach dem Gespräch heute, wird ein normales Miteinander nicht mehr stattfinden können. Ich muss diese Angelegenheit somit über den Anwalt klären lassen. Ich hoffe aber, dass es hier jemanden gibt, der vom Fach ist und mir sagen kann, wie meine Aussichten stehen. Sie ist sehr brav, bellt kaum (in der Nacht absolut nie) und ich bin den ganzen Tag über bei ihr, weil ich seit einiger Zeit aufgrund meiner Psyche nicht mehr arbeiten kann. Sie macht absolut nichts kaputt und hat genügend Auslauf. Ich wohne in einer knapp 40qm2 großen Wohnung. Ist also nicht riesig, aber reicht für mich und somit auch für meinen Hund. Wir spielen draußen und gehen in den Wald und zuhause schläft sie logischerweise nur, weshalb die qm2 Anzahl keine Rolle spielen sollte. Auch die Nachbarn haben wohl kein Problem mit ihr. Mir geht es ganz furchtbar. Erst die Trennung und jetzt soll ich noch aus der Wohnung mit meinem Hund. Ich hoffe, es kann mir jemanden helfen. Liebe Grüße

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Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Du wohnst schon drin, die Klausel an sich ist nicht gültig,aber:

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

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Wende dich an eueren Vermieter, bitte ihn, ggb. mit dem Ortsbrandmeister zu klären, ob und wie weit weg von der Scheune Pyrotechnik gestartet werden darf. Dann soll euer Vermieter das den neuen Nachbarn schriftlich geben, am besten als Einwurfeinschreiben.

Ihr kennt den Abstand dann auch, achtet drauf. Sollten sie sich nicht daran halten, dann die Polizei rufen, auch in der Silvesternacht. Und ansonsten tun, was andere Tierbesitzer auch machen: bei den Tieren sein, sie beruhigen, die Scheune kontrollieren und schauen, ob irgendwo etwas hingeflogen sein könnte.

Das machen wir seit Jahr und Tag, mit altem Fachwerkhaus und Tieren.

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Kindes/Jugendwohlgefärdung?

Hallo, meine Mutter hat mir nun zum 4ten mal Erstehilfe verweigert. Sie hat sich schlicht weg geweigert mir einen RTW zu rufen, obwohl ich sie darum gebeten habe und sie zum teil sogar angefleht habe. Sie ist noch meine Erziehungsberechtigte in (in 2 Monaten nicht mehr) dennoch hat sie mir die Hilfeleistung durch einen RTW verweigert. Letztes jahr hatte ich einen Anaphylaktischen Schock durch Erdnüsse bekommen, sie hat schlicht weg einfach geputzt und mich angeschrieen, obwohl mein Kreislauf schon am kolabieren war, sie hat mir keinen RTW gerufen(da war ich noch 16), ich musste es halb ohnmächtig selber machen. Das gleiche Jahr nochmal 2x, das eine mal habe ich mir die rippen geprellt und einen kreislaufkollaps bekommen, hatte höllische Schmerzen und im Krankenhaus opiodide wegen dem Schmerz bekommen und dann hatte ich einen Arbeitsunfall ich habe sie angefleht mir einen RTW zu rufen nach der Arbeit, ich hatte ein SHT, eine fazialparese und noch paar andere Sachen bekommen.

So nun liege ich wieder im Krankenhaus wegen eine Anaphylaxie durch Süßkartoffeln und habe sie Angefleht mir wieder einen RTW zu rufen, weil ich einfach keine Luft bekam und wieder am kolabieren war. Sie hat es mir schlicht weg verweigert und meinem Freund zum teil untersagt. Sie hat dann mit den Sannis gesprochen und gefragt "muss ich denn mit oder kann ich arbeiten?" Yea...

Sie hatte schon einmal eine Anzeige wegen Kindeswohlgefärdung gehabt.

Ist das schon unterlassene Hilfeleistung und Kinndes/jugendwohlgefärdung? Wenn ja, was kann ich dann da machen? Ich halte es langsam nicht mehr aus,das meine Mutter sich für mich nicht interessiert.

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Wenn du dich in Gefahr wähnst, kannst du immer selbst den RTW rufen, da musst du nicht flehen, du bist über 16 Jahre alt und damit nehmen dich auch Sanitäter ernst.

Allerdings denke ich persönlich, du brauchst auch dringend psychotherapeutische Hilfe.

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D.h. du stehst für dieses, nun überbaute Grundstück im Grundbuch, richtig? Dann wendest du dich an den Bauherrn, das ist nicht die Gemeinde, Polizei ist Landes- oder Bundesrecht und damit auch entweder das Land oder der Bund der Bauherr und forderst zunächst eine Erklärung.

Wenn du diese hast, dann solltest du dich mit einem Anwalt beraten, wie ggf. dagegen vorgehen. Ist es wirklich dein Eigentum, dann steht dir auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung zu.

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