Ich wohne in einem behindertengerechten Wohnhaus.
Selbst bin ich zwar nicht behindert, bekomme aber gelegentlich Besuche von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern. Auch solche Behinderte wohnen im Haus.
Bisher waren im Laubengang (Hausflur) in jeder Deckenleuchte Leuchtmittel (früher Glühbirnen, heute LED-Lampen) drin.
Nun hat die Hausverwaltung mit den Eigentümern bei der Versammlung beschlossen wegen Stromersparnis nur noch Leuchtmittel in jeder zweiten Deckenleuchte zu installieren.
Ich bin selbst Eigentümer, wurde aber überstimmt. Ich bin der Meinung dass das nicht ausreicht.
Das Haus wurde ja für Behinderte konzeptiert. Und die müssen doch genug sehen.
Meine Frage ist nun, ob das zulässig ist das nur jede zweite Lampe leuchtet?