Wäre es rechtlich möglich und sogar sinnvoll, eine Vermögensabgabe einzuführen und dieses Geld gleichmäßig an kleine und mittlere Einkommen zu verteilen?
Angenommen, man würde eine Vermögensabgabe einführen für Privatpersonen und Unternehmen. Man hätte daraus so viele Einnahmen, dass man es gleichmäßig an Einkommen unter 3000 Euro netto / Monat auszahlen könnte.
Sodass jeder von diesen bspw. 200 Euro mehr hat. Das könnte die Kaufkraft dieser Leute anregen, wäre unbürokratisch und könnte die entlasten, die trotz Arbeit mit Inflation zu kämpfen haben.
8 Antworten
Das größte Problem am Sozialismus war schon immer, dass einem aber irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht.
Und das größte Problem von heute ist das Menschen nicht mehr verstehen was sie sagen und fordern.
Wir sind ein Rechtsstaat und keine Räuberbande, die andere bestehlen.
Jeder kann sich anstrengen um ein angenehmes Leben zu führen. Reich muss man nicht sein.
Weil die MwSt alle bezahlen müssen, Vermögenssteuer aber nicht. Auch die Vermögenden bezahlen ja wie jeder andere Steuern.
Es gibt auch abgaben die nur Alkoholtrinker zahlen. Oder nur Raucher.
Auch der Sozi wird nicht von allen gezahlt. Die Gewerbesteuer auch nicht. Die Hundesteuer auch nicht.
Tja schau mal an.
Es gibt tausende an verchiedenen Steuern und Abgaben. Und eine große Masse davon zahlt nicht jeder.
Wäre es rechtlich möglich und sogar sinnvoll, eine Vermögensabgabe einzuführen
Klar das GG sieht eine Vermögenssteuer sogar explizit vor
und dieses Geld gleichmäßig an kleine und mittlere Einkommen zu verteilen?
Da Steuern nicht zweckgebunden sind, wäre dies per se nicht möglich.
Da Steuern nicht zweckgebunden sind, wäre dies per se nicht möglich.
Das ist so nicht ganz richtig.
Du kannst selbstverständlich errechnen das der Haushalt mit Maßnahme X um z.B. 100 Milliarden steigt und diese 100 Milliarden dann für einen bestimmten zweck verplanen.
Spätere Regierungen müssten dann halt lediglich "ausknobeln" ob die das ungefähre verhältnis beibehalten oder nicht.
Nein, das wäre ein neues bürokratisches Monster. Wenn man schon den reicheren Leuten etwas wegnehmen will um es den Geringverdienern zu schenken, dann ändert man einfach die Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen.
Artikel 106 GG erlaubt dem Bund, „einmalige Vermögensabgaben“ zu erheben, wenn ein außerordentlicher Finanzbedarf vorliegt (z. B. nach Kriegen, schweren Krisen oder Naturkatastrophen). Das ist auch das, was wegen des Haushaltsloch in Gespräch war. Für Deine Verwendung eher schwierig.
Da steht nur das der Staat zusätzlich zu den sonstigen Abgaben und Steuern auch Notfallabgaben einführen darf.
Da steht NICHT das eine dauerhafte Vermögenssteuer nicht legal ist.
Nach einer Vermögenssteuer wurde auch nicht gefragt, sondern nach einer Abgabe für einen bestimmten Zweck. Eine Steuer wird nicht für einen bestimmten Zweck genutzt, sondern kommt in den Haushalt.
Ist halt komisch das die Mehrwertsteuer kein Raub sein soll die Vermögenssteuer aber schon.