Wäre es rechtlich möglich und sogar sinnvoll, eine Vermögensabgabe einzuführen und dieses Geld gleichmäßig an kleine und mittlere Einkommen zu verteilen?

8 Antworten

Das größte Problem am Sozialismus war schon immer, dass einem aber irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht.


Asporc  23.08.2025, 22:31

Und das größte Problem von heute ist das Menschen nicht mehr verstehen was sie sagen und fordern.

Wir sind ein Rechtsstaat und keine Räuberbande, die andere bestehlen.

Jeder kann sich anstrengen um ein angenehmes Leben zu führen. Reich muss man nicht sein.


Asporc  23.08.2025, 22:31
Wir sind ein Rechtsstaat und keine Räuberbande, die andere bestehlen.

Ist halt komisch das die Mehrwertsteuer kein Raub sein soll die Vermögenssteuer aber schon.

Skywalker17  23.08.2025, 23:34
@Asporc

Weil die MwSt alle bezahlen müssen, Vermögenssteuer aber nicht. Auch die Vermögenden bezahlen ja wie jeder andere Steuern.

Asporc  23.08.2025, 23:35
@Skywalker17

Es gibt auch abgaben die nur Alkoholtrinker zahlen. Oder nur Raucher.

Auch der Sozi wird nicht von allen gezahlt. Die Gewerbesteuer auch nicht. Die Hundesteuer auch nicht.

Asporc  23.08.2025, 23:39
@Skywalker17

Tja schau mal an.

Es gibt tausende an verchiedenen Steuern und Abgaben. Und eine große Masse davon zahlt nicht jeder.

Wäre es rechtlich möglich und sogar sinnvoll, eine Vermögensabgabe einzuführen

Klar das GG sieht eine Vermögenssteuer sogar explizit vor

und dieses Geld gleichmäßig an kleine und mittlere Einkommen zu verteilen?

Da Steuern nicht zweckgebunden sind, wäre dies per se nicht möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Parteimitglied

Asporc  23.08.2025, 22:33
Da Steuern nicht zweckgebunden sind, wäre dies per se nicht möglich.

Das ist so nicht ganz richtig.

Du kannst selbstverständlich errechnen das der Haushalt mit Maßnahme X um z.B. 100 Milliarden steigt und diese 100 Milliarden dann für einen bestimmten zweck verplanen.

Spätere Regierungen müssten dann halt lediglich "ausknobeln" ob die das ungefähre verhältnis beibehalten oder nicht.

Nein, das wäre ein neues bürokratisches Monster. Wenn man schon den reicheren Leuten etwas wegnehmen will um es den Geringverdienern zu schenken, dann ändert man einfach die Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen.

Artikel 106 GG erlaubt dem Bund, „einmalige Vermögensabgaben“ zu erheben, wenn ein außerordentlicher Finanzbedarf vorliegt (z. B. nach Kriegen, schweren Krisen oder Naturkatastrophen). Das ist auch das, was wegen des Haushaltsloch in Gespräch war. Für Deine Verwendung eher schwierig.


Asporc  23.08.2025, 22:29

Da steht nur das der Staat zusätzlich zu den sonstigen Abgaben und Steuern auch Notfallabgaben einführen darf.

Da steht NICHT das eine dauerhafte Vermögenssteuer nicht legal ist.

bikerfan73  23.08.2025, 23:18
@Asporc

Nach einer Vermögenssteuer wurde auch nicht gefragt, sondern nach einer Abgabe für einen bestimmten Zweck. Eine Steuer wird nicht für einen bestimmten Zweck genutzt, sondern kommt in den Haushalt.