Kommt man in den Knast wenn man Mountainbike Fahrverbot missachtet?
Mein Kumpel hat Punkte in Flensburg bekommen weil der sich mit dem Mountainbike nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten hat. Der ist zwar abgehauen durch Seitenstraßen, aber die Polizisten haben den Zuhause gepackt. Nun hat der 1 Monat Fahrverbot bekommen. Allerdings ballert der weiter auf der Halde bei uns die downhill Lines runter. Der hält sich somit nicht an die Strafe!!! Falls den die Polizei erwischt beim downhill ballern, geht der dann in den Knast? Was sagt das Strafgesetzbuch?
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7 Antworten
Also wenn ein Gericht ihm ein Fahrverbot für Fahrräder auferlegt hat ist das dann durchaus eine Straftat, für die man im Extremfall auch "gesiebte Luft atmet", aber das Paradoxe in Deutschland ist:
Fahr betrunken mit dem Fahrrad und habe einen Autoführerschein.
Resultat: Du verlierst deinen Führerschein und musst künftig Fahrrad fahren... Finde den Fehler...
Ein Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad ist schon sehr sehr ungewöhnlich. Gänzlich verbieten kann man die Teilnahme ohnehin nicht, denn auch als Fußgänger nimmst du ja am Straßenverkehr teil und auch als solcher kann man tatsächlich Punkte sammeln, wenn man sich richtig "austobt". Aber ein entsprechendes Verbot für Fußgänger käme ja "Stubenarrest" gleich und das ist den Gerichten dann doch nicht möglich. Dass Radfahrer dann auch durchaus Punkte sammeln können, wenn sie sich im Übermaß daneben benehmen ist ebenso richtig, aber Fahrverbote, die sich auf Fahrräder beziehen sind dann doch schon sehr selten und werden wohl kaum verhängt.
Theoretisch MÖGLICH wäre es aber wohl - insbesondere im Jugendstrafrecht mit seinen zahlreichen Mitteln zur erzieherischen Einwirkung - wohl durchaus, wenn ein Gericht sich mal wieder perfide-kreativ zeigt.
Aber ohne Fahrverbot (für das gefahrene Fahrzeug) gibt es auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (ein Verbot bedeutet ja, dass du keine Erlaubnis hast bzw. dir diese eben entzogen wird, sofern du sie vorher hattest - klingt logisch, oder?). Und DAS wäre dann die Straftat, derer du dich schuldig machst und für die du verurteilt werden könntest (durchaus auch zu Haftstrafen ohne Bewährung, wenn's extrem schlecht läuft), wenn du dann das Verbotene doch tust.
Kommt drauf an .. ist immer die juristisch korrekte Antwort.
Wenn er jemand verletzt oder tötet, dann kann das durchaus strafrechtlich relevant sein und nicht nur Ordnungswidrigkeit.
Fahrverbot gibt's übrigens für kfz, kann auch bei Verstößen mit anderen Fahrzeugen ausgesprochen werden. Aber dass es für Fahrräder gelten soll wäre mir neu.
Wenn er das chronisch uneinsichtig macht, und dabei den Straßenverkehr gefährdet, muss er mit bis zu 5 Jahren Haft rechnen, ansonsten aber damit, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen bzw. nicht ohne weiteres erteilt wird.
Die Geschichte ist nicht glaubwürdig, denn ein Fahrverbot wird für Kraftfahrzeuge verhängt, nicht für Fahrräder!
Aha! Fahrverbot für MTB oder Fahrrad allgemein. Erklär mal. Klingt nach ordentlich Müll - weniger wegen der Halde...
Du kannst wegen mehrfacher Trunkenheit auch ein Verbot zum Führen von Fahrzeugen bekommen, aber nicht als Fahrverbot bei einem Bußgeldverfahren!
Fahrverbot gilt für alles!!