Bußgeld habe ich Fahrverbot?

2 Antworten

Falls du des Lesens mächtig steht das im Punkt 2. Dazu aus dem Paragraf 25 Abs.2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen. Du musst deine Papiere abgeben. Wie und wann steht weiter unten.

Da steht sicher eine Telefonnummer auf dem Schreiben. Ruf dort an und frag nach oder wenn dort am Samstag keiner ist einfach bei der örtlichen Polizei nachfragen.