Kann man eine Anzeige machen wegen Bedrohung, Beleidigung & Aufnahme von einem Telefonat?

2 Antworten

StGB §201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
...
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.

Die Aufnahme ist zwar strafbar, aber wenn sie sich genau so zugetragen hat, dann beeinträchtigt sie keine Interessen von X

In den Äußerungen erkenne ich auch keine Bedrohung.

Ein Hinweis an das Ausländeramt dürfte ihn auf seinen ihm zustehenden Platz verweisen - in die Türkei.

Frage ist, was Ihr wollt. Dass da jemand sauer ist, weil eine Beziehung endet ist ja wohl klar. Das könnte man ja mal vergessen.

Ansonsten ist das keine Bedrohung, aber die Aufzeichnung wäre nach https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html strafbar. Und wenn er weiter macht geht das Richtung Nachstellung.https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Aber bitte trotzdem erst einmal beruhigen. Und abwarten. Geht der "Spass" so weiter ab zur Polizei.