Soll ich eine Anzeige machen?

4 Antworten

Wenn dass ernst gemeint ist kannst du gerne die polizei fragen was du tun kannst

Pseudonym333  06.08.2021, 02:05

'Wenn das/dies/jenes ernst gemeint ist'

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Screenshots speichern, Kontakt blockieren und vergessen.

Warum löschst oder blockierst du die Person nicht einfach? Kennt ihr euch persönlich?

Pseudonym333  06.08.2021, 02:05

'löschst' nicht 'löscht'

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Denow78 
Fragesteller
 06.08.2021, 02:06

Ja

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Philias  06.08.2021, 02:11
@Denow78

Wenn du ihn kennst wäre der Strafbestand der Bedrohung erfüllt. Das hast du sogar schriftlich. § 241StGB. Bedeutet wenn du ihn anzeigst, kann er theoretisch dafür für 2 Jahre in den Knast gehen.

Gebe ihm zwei Optionen.

  1. Du zeigst ihn an mit Verweis auf das StGB.
  2. Er lässt dich sofort in Ruhe, ihr kennt euch nicht mehr und jeder lebt sein eigenes Leben.
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Ja kannst du machen wenn du dich wirklich ernsthaft bedroht fühlst und Angst o.ä. hast :)