Weiterverkaufsverbot bei Welpen?
Hallo, wir haben einen Deckrüden. Er hat eine Hündin belegt und vertraglich vereinbart ist eines der Welpen als Bezahlung. Die Besitzer der Hündin haben nun gesunde 10 Welpen bekommen und diese jeweils für 1600€ verkauft/versprochen. Sie weigern sich nun uns unseren Welpen auszuhändigen. Grund: Wir wollen keine Weiterverkaufs-Verbotsklausel unterschreiben (Von der im Vertrag und vorher nie die Rede war.) Vorgeblich liegt ihnen das Wohl der Welpen am Herzen. Da wir mittlerweile keinen Bock haben auf die Leute haben wir angeboten, dass sie den Welpen weiterverkaufen oder wir jemanden suchen. Das haben sie abgelehnt und uns stattdessen 500€ geboten. Also weit weniger als der Welpe wert ist.
Ich denke wir sind klar im Recht. Unklar ist mir allerdings, wie ich ohne weitere (Anwalts)Kosten den Fall lösen kann.
Danke im Voraus!
5 Antworten
Da die Klausel absolut rechtswidrig ist, hättet ihr sie einfach unterschreiben können.
Offensichtlich habt ihr keinen von der FCI anerkannten Zuchtrüden, sonst hättet ihr euch gar nicht auf so einen Handel eingelassen.
Aber bei solchen Streitigkeiten hilft doch der Zuchtwart oder eben die Rechtsabteilung des VDH weiter - zudem gibt es doch für den Deckakt entsprechend vom Verband ausgearbeitete Deckverträge - habt ihr einen solchen nicht benutzt?
Das verstehe ich nicht.
Wenn ihr natürlich gar nicht im Verband seid - dann frage ich mich allerdings, wie du auf die Bezeichnung "Deckrüden" kommst?, dann hast du natürlich keine Handhabe, außer eurem Vertrag, der scheinbar schriftlich nicht vorliegt? Mündliche Verträge gelten natürlich auch - sind aber kaum bis gar nicht zu beweisen.
Der Hündinnenbesitzer - der ja auch nicht im VDH sein kann - könnte ja nun auch behaupten, die Welpen wären gar nicht von eurem Rüden, sondern von einem anderen. Wer will das beweisen?
Es gibt auch kein Recht auf einen Welpen für einen Deckakt - das nur mal so am Rande.
Einigt euch oder nehmt euch einen Anwalt, der ziemlich teuer werden wird. Und wer letztendlich den Streit gewinnt - und alles zahlen muss - steht in den Sternen.
Schade, dass ihr euch aus reiner Geldgier - denn etwas anderes kann es ja nicht sein - an so einer sinnfreien Hundevermehrung beteiligt.
Zucht sieht anders aus!
Auch das ist Geldgier - denn damit wolltet ihr den Kauf eines 2. Hundes einsparen - und habt billigend in Kauf genommen, dass dafür 6 - 8 oder hier sogar 10 Hundewelpen einfach mal so vermehrt werden.
Ach je, was in einem Blog steht, hat vor Gericht nicht unbedingt eine Aussagekraft.
Wie gesagt - dann geht zum Anwalt - das wird teuer, das kostet Zeit und Nerven und der Ausgang ist völlig ungewiss.
Nein 1. aufgrund von Corona und 2. aufgrund der den schnarchigen Verbandsleute. (Auf eine Email mit 4 klar gegliederten Fragen bekommt man nach 4-6 Wochen die unzureichende Antwort auf die erste Frage.) konnten wir unseren Rüden nicht Kören und haben ohne Verband gezüchtet und das ist ja nicht verboten und höchstens aus Sicht der Zucht-Lobby (Also den Verbänden) verwerflich. Aber danke ich hoffe das ich die Aufnahme in einen Zuchtverband nachholen kann. Einen Deckvertrag haben wir. Da steht alles kanpp und klar drin.
Der VDH arbeitet auch in Coronazeiten schnell und problemlos. Und was hat die Ankörung deines Rüden mit einer Mail zu tun? Die erforderlichen Unterlagen erarbeitet man sich auf verschiedenen Ausstellungen, nimmt die geforderten gesundheitlichen Untersuchungsergebnisse und dann wird der Hund der Körkommission vorgestellt und - wenn alles passt angekört.
Dazu braucht man keine Mails!
Und schon merkwürdig, weil ein ungekörter Rüde niemals eine angekörte Zuchthündin belegen darf - selbst in Coronazeiten nicht.
Wenn im Deckvertrag doch alles klar drin stand - WARUM dann jetzt diese Frage? Dann ist die Rechtslage doch klar - und dann kann nur ein Anwalt helfen, wenn man nicht im Zuchtverband ist.
Du wenn man sich überhaupt nicht auskennt dann fragt man. "Die erforderlichen Unterlagen erarbeitet man sich auf verschiedenen Ausstellungen" Such den Fehler
Das setzt ausserdem schon mal voraus das ich weiß dass man zu einer Ausstellung muss. Ok wusste ich. Aber woher soll ich wissen wo wie wann eine Austellung ist? Dass weiss ich als Anfänger nicht. Was ich da genau machen muss wie ich meine Hund vorbereite kann ich mir bestimmt irgendwo anlesen aber wo? DESHALB EINE EMAIL.
"Und schon merkwürdig, weil ein ungekörter Rüde niemals eine angekörte Zuchthündin belegen darf"
Wo steht denn das? Hab ich nie behauptet.
Am eigentlichen Thema gehen deine Antworten vorbei. Du bist der Meinung Zuchtverbände züchten nur zum Spass und machen keinen Gewinn und alle anderen haben nur Geld im Sinn. Wenn man so verbort ist, dann halt doch die Klappe. Warum schreibst du überhaupt? Die Frage lautete nicht: Wie ist deine Einstellung zum Züchten ohne Zuchtwart.
Du bist der Meinung Zuchtverbände züchten nur zum Spass und machen keinen Gewinn
NEIN - ich bin nicht nur dieser Meinung!! Ich weiß das sogar, denn ich züchte seit über 30 Jahren im VDH!
Wer Hundezucht im Verband sorgsam und verantwortungsvoll betreibt, der kann gar keinen Gewinn machen ujnd Hundezucht ist entsprechend auch niemals auf Gewinn ausgerichtet.
Auf Gewinn ist Hundevermehrung ausgerichtet!! Da wird mit dem möglichst geringsten Kapitaleinsatz auf Kosten der Hündinnen und der Welpen ein maximaler Verkaufspreis generiert. Ohne Rücksicht auf Gesundheit der beteiligten Tiere! Und genau das ist ein überaus fieses Geschäft!
Deine Frage habe ich dir übrigens beantwortet. Ich habe dir geschrieben, dass solche Dinge alle im Deckvertrag festgelegt sind und wenn nicht, dass sie kaum einklagbar sind. Dass man sich an einen Zuchtwart wenden kann, dass es keinen generellen Anspruch auf einen Welpen für einen Deckakt gibt ....
ohne Anwalt/Gericht kommst nicht weiter
Da hilft euch der Zucht Verband in dem ihr ja sicher seid weiter 😎
Also wenn das vetraglich so vereinbart war, dann sind Sie natürlich im Recht. Leider kriegt man in Deutschland nur bei Gericht Recht gesprochen.
Zwischenschritte dahin sind ein Mahnungsschreiben oder ein erstes Anwaltsschreiben mit der Androhung einer Klage. Hilft das alles nichts, gibt es keinen anderen Weg als zu klagen.
Grundsätzlich ist es bei Verfahren bei einem Streitwert unter 5000€ nicht zwingend notwendig einen Anwalt zu bezahlen. Außerdem trägt natürlich der Verlierer schlussendlich die Anwaltskosten beider Seiten, sowie die Gerichtskosten.
Ich würde Ihnen empfehlen eine Erstberatung bei einem Anwalt einzuhohlen. Dieser wird Ihre Chancen, den Prozess zu gewinnen gut einschätzen können. SInd die Chancen gut, würde ich klagen oder zumidnest damit drohen. SIe müssen dann die Kosten zwar Vorstrecken, aber bei Gewinn erhalten Sie diese von der Gegenseite erstattet.
Aus reiner Geldgier....Tja wer denkt, das sei der einzige Grund.
Wir wollten einen zweiten Hund!
Und beweisen das die Hunde von unseren Rüden sind, ist ganz klar in deren Welpen.Blog zu lesen, wo sie unseren Rüden als Vater anpreisen.