Welpe an die Deckrüden Besitzer abgeben mit schutzvertrag, worauf achten?

6 Antworten

> das die einen welpen bekommen oder 50 euro für die Deckung

Dann gib dem Deckrüden-Besitzer doch wie vereinbart die 50 Euro und gut ist. Wenn Du den Welpen selber verkaufst bekommst Du bestimmt mehr als 50 € für ihn und hast dazu noch ein gutes Geschäft gemacht.

spikecoco  01.02.2019, 08:54

ja so wird der Hund zur Ware .

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Sandkorn  01.02.2019, 20:38
@spikecoco

Hunde-Welpen sind leider immer Ware oder hast Du schon einen Züchter gesehen der seine Welpen nicht verkauft? Ich frage mich sowieso, was sich die Züchter die regelmäßig Welpen produzieren dabei denken, gibt es nicht schon genug Hundeelend auf dieser Welt?

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ja, du kannst die vereinbarten 50 Euro zahlen.

dsupper  01.02.2019, 05:46

Das ist auch so einfach nicht - denn dazu müsste im Vertrag festgelegt sein, dass die FS diese Wahlmöglichkeit ausüben darf .... ansonsten hat der Deckrüdenbesitzer durchaus die Wahl was er lieber möchte ....

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50 € für die Deckung? Bei dem Preis wohl eher irgendeinen Rüden drüberspringen lassen.

Und sich nen fremden Welpen zu holen statt auf den eigenen Nachwuchs zu warten lässt auch tief blicken...

Nein, das Recht hast du eigentlich nicht, denn der Welpe geht entsprechend eurem Vertrag in das ausschließliche und alleinige Eigentum des Deckrüdenbesitzers über.

Ihr habt sicher auch nicht festgelegt, wer nun entscheiden darf, ob Geld oder Welpe? Das Wahlrecht liegt nicht automatisch bei dir ....

Sie könnten den Welpen also auch nehmen und direkt an einen Dritten weiterreichen .... ohne, dass du etwas dagegen tun könntest.

Sorry, aber so etwas kommt davon, wenn man Verträge aufsetzt und keine Ahnung hat.

Versuche am besten, den Betrag zu erhöhen - statt 50 Euro vllt. 200 EUR, so kannst du wenigstens bestimmen, wohin der Kleine kommt.

Hoffentlich ist dir bewusst, dass du in den nächsten zwei Jahren für alle Krankheiten der Kleinen aufkommen musst, die nachweislich aus Erb- und Aufzuchtfehlern resultieren - das kann heftigst ins Geld gehen ....

Aber auch so etwas muss man wissen und berücksichtigen, bevor man sich entschließt, Welpen zu produzieren. Und nein, diese Gewährleistung kannst du auch nicht durch einen Vertrag ausschließen.

Ebenso, wie du nicht ausschließen kannst, dass die neuen Eigentümer die Welpen früher oder später weiterverkaufen. Das kannst du nur durch ein Rückkaufsrecht verhindern, wo dann aber auch der Preis schon jetzt im Vertrag festgelegt werden muss. Auch das kann für dich sehr teuer werden und u.U. sitzt du dann in einem Jahr mit etlichen schlecht erzogenen halbwüchsigen Hunden da, die niemand mehr haben will ....

So ist das mit der Welpenproduktion .... ach ja und an all diesen Kosten muss sich der Deckrüdenbesitzer natürlich nicht beteiligen ....

Luci2807 
Fragesteller
 31.01.2019, 21:39

Also brauch ich dann keinen eigenen Schutzvertrag zu schreiben da der dann nicht gültig ist? So das ich in den Vertrag schreiben kann, das ich denen ein Hund gebe unter der Voraussetzung das er nicht an Dritte Person weiter vermittelt wird?

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dsupper  01.02.2019, 05:44
@Luci2807

Nein, solche Zusätze sind nicht gültig. Du kannst keine Sache - und als solches gilt ein Hund leider im Kaufvertragsrecht - nicht verkaufen und gleichzeitig das Eigentum/die Verfügungsgewalt über diese Sache einschränken. Mit dem Verkauf geht das unbeschränkte Eigentum auf den Käufer über - du kannst auch kein Auto verkaufen und den Weiterverkauf verbieten ... das ist bei Hunden nicht anders.

Du kannst hineinschreiben, dass bei einer Abgabe des Hundes dieser an dich zu einem Preis von xxx (muss bereits im Kaufvertrag festgelegt werden!) zu verkaufen ist - dann musst du den aber auch zurücknehmen und das Geld bezahlen. Das birgt immer die Gefahr, dass man irgendwann mit vielen Hunden dasteht, die man selbst nicht halten kann, die man nicht finanzieren kann, die u.U. völlig unerzogen sind, für die man dann kein neues Zuhause findet ..... aber das sollte man sich ja auch überlegen, bevor man Welpen in die Welt setzt.

Und wie gesagt, auch die möglichen anfallen TA-Kosten für die nächsten 2 Jahre ab Verkaufsdatum musst du im Auge behalten. Treten Zahnfehler auf (Rückbiss etc.), nachweisbar vererbte HD, oder welche vererbten Erkrankungen oder durch Aufzuchtfehler entstandenen Erkrankungen auch immer - dann bist du gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

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Spontan würde ich jetzt sagen von dem was ich lese mit entweder Geld oder Welpe. Entscheiden sie sich für den Welpen, ob sie ihn dann jetzt abgeben oder erst nach einem Jahr vllt, wäre aus meiner sicht egal aber bin da nicht so fit drin. Deswegen würde ich mich mal an ein Zuchtverein wenden und nachfragen. Vllt können die dir besser weiterhelfen

dsupper  31.01.2019, 20:11

Die Zuchtvereine interessieren sich aber nicht für wild vermehrte Hunde .... und würde die FS einem solchen angehören, hätte sie eine solche Frage hier nicht zu stellen brauchen, denn dann wäre der Deckakt unter der Obhut des Zuchtverbandes durchgeführt worden - mit sicheren Verträgen.

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