Ist es mein Recht nach einer ungewollten Deckung einen Welpen aussuchen zu dürfen?
Hey Leute
Ich habe eine Hündin ( Zweispitz) und musste leider letztes Jahr mit meiner Tochter ins KrankenhauS für eine Op. Ich habe sie für die Zeit zu einer sehr sehr guten Bekannten gegeben. Meine Bekannte hat auch einen Zwergspitz.
Da ich wusste das sie bald läufig wird habe ich meiner Bekannten gesagt das sie bitte aufpassen soll das ihr rüde nicht Drauf geht.
ich hatte nämlich schon einen deckrüden für diese Jahr bezahlt.
naja es ist trotzdem dazu gekommen. Es war von meiner Seite aus ungewollt, sie wusste auch das ich einen anderen Rüden hatte.
ich habe dann erfahren das es 2 Welpen werden und sie hat mich gefragt ob sie einen haben darf. Für mich war das garkein Problem aber für mich war es auch selbstverständlich das ich als Besitzerin der Hündin mir einen Welpen aussuche und sie den anderen haben darf( was in meinen Augen schon sehr großzügig ist )
ihr war das anscheinend nicht bewusst und sie hatte den Vorschlag bzw. ihr Mann eine Münze zu werfen wer welchen Welpen bekommt. Sie sind jetzt erst 5 Wochen. womit ich absolut nicht einverstanden war und das auch gesagt habe. Und davor hat sie mir noch gesagt das ich mich in 2 Wochen entscheiden sollte damit sie sich drauf einstellen kann wegen den Namen. Da habe ich ihr gesagt das ich mich da nicht unter Druck setzen lassen möchte und erst mal schauen will.
Ich würde gerne eure Meinung dazu wissen
Zum 1 ist es meine Hündin die die Welpen austrägt
2 wollte ich nie das er sie deckt und sie wusste es. Ich hatte leider keine andere Unterkunft und habe mich auch drauf verlassen das sie aufpasst. Sie wusste auch das es einen anderen deckrüden gibt und hat aber auch 1000 mal gesagt das sie möchte das die beiden Babys machen.
ich wollte aber einen anderen und ja keine Ahnung es kommt so rüber als ob sie es auch wollte und extra zugelassen hat.
7 Antworten
Ich würde mor von ihr die kohle für den bezahlten deckrüden wieder geben lassen weil sie es verbockt hat. danach könnte sie sich ja eventuell einen aussuchen. hunde und zucht ist allerdings etwas von dem ich absolut garnichts verstehe.
geht ja eher darum dass durch dieses nicht aufpassen jemandem in gewisser Hinsicht ein schaden entstanden ist. und nen namen für einen welpen aussuchen kann man auch noch wenn er oder sie da ist. (von wegen auf nen namen einstellen. so ne ausrede hab ich noch nie gehört)
Ich sage ja - es ist schon ein starkes Stück, wenn man für seine Nachlässigkeit auch noch einen Welpen als "Bezahlung" erwartet, anstatt zu fragen, wie man zur Wiedergutmachung beitragen kann.
Ich will ja nichts unterstellen, aaaaber es könnte ja sein, dass da jemand kostenlos an einen Welpen kommen wollte (was dann zusätzlich auch noch besonders dumm wäre, denn einen Deckrüden sucht man sehr sorgfältig aus).
Ein Deckrüde ist ein angekörter Hund der sämtlichen Regeln des FCI entspricht und daher für Zuchthündinnen zur Verfügung steht. Du hast nur eine arme unkastrierte Hündin und offensichtlich mehrere unkastrierte Rüden im Umfeld die da mehr oder weniger gewollt ran dürfen. Wenn du den Leuten dafür Geld gibst ist das deine eigene Entscheidung, aber keine Decktaxe. Wenn du ihnen das Geld einfach so gibst, anstatt eine erbrachte Leistung zu bezahlen... ja, das ist halt einfach nur dumm von dir. Hat mit dem ganzen Rest aber nichts zu tun, da du ja scheinbar für die Bereitstellung dieses Jahr und nicht für das Bespringen gezahlt hast. Und ja, das ist hier von Bedeutung, denn wäre das innerhalb der seriösen Zucht geschehen gäbe das jetzt richtig Probleme für alle. Und es gäbe v.a. feste Regeln.
In deinem Fall: Der Bekannten steht grundsätzlich überhaupt nichts zu. Dir dagegen steht Schadensersatz zu für die Folgen des ungewollten Deckaktes, v.a. wenn es scheinbar ja sogar Absicht war. Also für die Beendigung dessen, sie muss nicht dafür aufkommen, dass du entschieden hast die Hündin austragen zu lassen und die entstehenden Folgekosten. Da du das aber nicht genutzt hast und ihr schon einen Welpen zugesagt hast bekommt sie jetzt auch einen. Falls du ihr den allerdings nicht kostenlos zugesagt hast, musst du ihn ihr auch nicht schenken. Üblich bei seriösen Leuten wäre Selbstkostenpreis, also ca. 200 € für deine Mischlinge. Und nein, natürlich kannst du aussuchen welchen du abgibst. Es sind deine Welpen.
Also so wie ich das sehe steht Deiner Freundin gar nichts zu und schon gar kein Welpe. Theoretisch köntest Du sie auf Schadenersatz verklagen.
Aber das hat alles mit Zucht nichts zu tun.
Nur theoretisch. Wenn man denn schon weiss, dass die eigene Hündin läufig wird, bringt man sie sicher nicht bei einem intakten Rüden unter.
Die Verantwortung liegt so gut wie immer beim Besitzer der Hündin.
Für einen absichtlich herbeigeführten Deckakt haftet man zwar tatsächlich für den Schaden an einer Zuchthündin.
Da aber hier offensichtlich von Vermehrern gesprochen wird, kommt es nicht zum Schaden.
Die Welpen werden verkauft somit ist der Schaden gedeckt.
Prinzipiell hast du natürlich vollkommen recht, aber eine Krankheit z.b. kann man sich natürlich nicht aussuchen. Da kann man durchaus gezwungen sein, eine adäquate Lösung zu finden. Ich würde auch nicht prinzipiell jeden Zwergspitz Züchter als Vermehrer bezeichnen. Hier klingt aber alles schon ein wenig merkwürdig.
hey du :) also al Laie gesprochen würde ich sagen, die Hunde sind deine. Du bist letztendlich auch die Person die die Unkosten hat die dir garantiert erstattet werden können (zB Tierarztbesuche)
also wenn die schon so drauf sind, würde ich denen gar keinen Hund geben
Wenn es deine Hündin ist, die trächtig ist, sind die Welpen dir.
Mit denen kannst du machen was du willst.
Dem Besitzer des Rüden steht kein Welpe zu, er hat auch nicht das Recht einen Auszusuchen.
Dazu müsste es einen Vertrag geben.
Hier geht es auch nicht um Zucht und Deckrüden sondern um verantwortungsloses Vermehren.
Wenn du schon gewusst hast, dass die Hündin läufig wird, hättest du durch den Tierarzt die Läufigkeit verhindern lassen können.
Schlauer allerdings wäre es die Hündin zu kastrieren und die Welpen gar nicht auf die Welt kommen zu lassen.
Nun ja, die FS kann ja nichts dafür, dass sie ins Krankenhaus musste. An sich ist es ja ein gute Sache, wenn man den vorübergehend zu einer guten Bekannten oder Freundin geben kann.
Die wird das hoffentlich nicht absichtlich gemacht haben, aber es sollte ihr immerhin peinlich sein, dass sie nicht aufgepasst hat, Dafür auch noch einen Welpen zu verlangen ist schon ein starkes Stück.