Sind Schutzvertragsklauseln zwischen zwei privaten Personen unwirksam?

5 Antworten

konntest du den vertrag nicht lesen -bevor du mit deiner huendin vermehrt hast?

ob der vertrag gueltig ist wird notfalls vor gericht geklaert werden muessen...

Georg63  13.10.2015, 16:29

Die geht sicher nicht vor Gericht - siehe Antwort von Mignon

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inicio  13.10.2015, 16:30
@Georg63

glaub ich ja auch nicht -aber man muss da immer mit allem rechnen.. :)

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Übernahmeverträge für Hunde sind zwischen zwei Privatpersonen nicht automatisch ungültig, sowie zwischen einem Tierschutzverein und einer Privatperson nicht automatisch gültig.

Da der Hund in dein Eigentum übergegangen ist, besteht keine rechtliche Grundlage, dass sie dir den Hund wieder wegnehmen kann! Sollte sie dies versuchen, kannst du getrost die Polizei rufen.

Inwieweit die Klauseln über die Kastration und über das Fortpflanzen rechtsgültig sind, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. MMn sind die Klauseln ungültig, da du mit deinem Eigentum verfahren kannst wie es dir beliebt, solange es nicht gegen ein gültiges Gesetz verstößt. 

An deiner Stelle würde ich jetzt erstmal abwarten, was passiert. Sollte die Dame einfach vor deiner Tür stehen und Hund oder Vertragsstrafe einfordern, kannst du sie abweisen und gegen sie ein Hausverbot aussprechen. Sollte sie unwahre Geschichten über dich verbreiten, dann gehe gerichtlich wegen Verleumdung vor. Das einzig wirksame Mittel welches sie hat, ist ihrerseits rechtliche Schritte einzuleiten, und dann kannst du dich immer noch von einem Anwalt beraten lassen.

Der Großteil der Klauseln ist in der Regel so weit gültig wie du den Vertrag werfen kannst.
Insbesondere jene die dir vorschreiben wollen, was du zu tun und zu unterlassen hast, wenn der Hund einmal in deinem Eigentum ist. Die Gute will den Hund womöglich nur wiederhaben, damit sie ihn wieder verkaufen kann.

Laß dich nicht einschüchtern und wenn die vor der Türe steht, hole die Polizei.

Der Hund ist dein Eigentum, den kann dir keiner wegnehmen, das wäre Diebstahl.

Der Hund war im ersten Lebensjahr schon bei mehreren Familien unter anderem zweimal bei der Vorbesitzerin.

Für mich liest sich das, als wenn die Verkäuferin deinen Hund schon mehrere Male verkauft und wieder - vermutlich aus den gleichen Gründen - zurückverlangt oder jedes Mal eine Vertragsstrafe kassiert hat - ein lohnendes Geschäft!  Mit Neid wird es nichts zu tun haben. Es geht ihr nicht um den Hund, sondern ausschließlich um Geld.

und sie gibt öfter gekaufte Welpen wieder ab

Offenbar ist eine "Masche" der Verkäuferin, auf diese Weise ihren Handel mit Hunden zu betreiben. Meistens handelt es sich dabei um "Hundevermehrer" oder sie kauft die Hunde billigst von anderen Hundevermehrern ein und verdient am Weiterverkauf. Das ist eine sehr üble Methode und hebelt den Tierschutz bzw. das Wohl des Tieres völlig aus. Es spricht vieles dafür, dass es so ist.

Nichtsdestotrotz hast du den Vertrag unterzeichnet und leider im Internet veröffentlicht, dass der Hund gedeckt wurde. Das waren gravierende Fehler von dir. Ich denke, dass der Vertrag Gültigkeit hat und du wenig dagegen machen kannst.

Warte 'mal ab, was andere User dazu schreiben. Möglicherweise liege ich falsch. Überlege auch, ob du einen Rechtsanwalt hinzuziehen und/oder Tierschutzvereine konsultieren solltest, denen diese Masche möglicherweise bekannt ist und die dir mit Rat helfen können. Vielleicht ist etwas über den Tierschutz machbar.

Alles Gute!

Bitterkraut  13.10.2015, 13:31

Ja, da ist wohl Vermehrerin auf eine andere Vermehrerin getroffen...

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Georg63  13.10.2015, 16:05

Alles richtig - nur sind diese Vertragsklauseln zum Glück ungültig.

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inicio  13.10.2015, 16:31

der tierschutz wird aber auch hellaf begeistert von dieser vermehrerin sein : (...

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nein, sie kann di den Hund nicht wieder wegnehmen - allerdings frage ich mich, ob dem Hund bei dir wirklich so gut geht, wenn du einfach mal so unter die Vermehrer gegangen bist. Wer Hunde einfach so bewußt vermehrt, ist bestimmt kein Hundefreund. Die Tierheime sitzen voll mit Hunden.


coolcicci 
Fragesteller
 13.10.2015, 19:51

Ob jemand ein Vermehrer ist oder nicht, ist Ansichtssache. Es gibt auch viele Hunde in Zuchtverbänden, die besser nicht gezüchtet würden oder es gibt auch viele Halter, die in Zuchtverbänden ansässig sind und denen man das Züchten besser untersagen sollte. Aber davon abgesehen ging es hier nicht darum, ob ich ein Vermehrer bin, sondern ob die Klauseln wirksam sind. Und darauf hab ich mittlerweile eine Auskunft vom Anwalt bekommen. Ist nur schade, dass die meisten Leute nicht umhin kommen, über fremde andere Leute zu urteilen. Hier wäre meines Erachtens eine sachliche Meinung zum Thema nötig gewesen!

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