Mietkosten,Differenz selbst zahlen?

3 Antworten

Dir ist doch selber aufgefallen das da wahrscheinlich etwas nicht stimmt, denn sonst hättest du da ja nicht angerufen, somit kannst du dich auch nicht auf den sogenannten Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB - X berufen, kannst du dir aus dem Internet suchen und nachlesen.

Hast du denn deinen Umzug vorher beim Jobcenter beantragt, wenn ja, wurde dieser auch bewilligt ?

Sollte das nicht der Fall sein und deine neue Warmmiete ( KDU - Kosten der Unterkunft ) ist höher als deine alte, dann bekommst du nur deine alte KDU - weiter gezahlt und somit würde sich dann auch deine eigene Zuzahlung erklären.

Also selbst wenn deine neue KDU - im Rahmen der Angemessenheit nach dem SGB - ll liegen würde, steht dir dann nur deine alte bisher bewilligte geringere KDU - zu, wenn du ohne Zusicherung für die Kostenübernahme in die neue teurere Wohnung gezogen bist.

Dazu könnte dann auch noch kommen das du eine spätere evtl.fällige BK - Nachzahlung selber zahlen musst.

Solltest du aber ein BK - Guthaben erhalten, dann kannst du deine eigene Zuzahlung zunächst in Abzug bringen, bevor ein evtl.noch vorhandenes Guthaben mindernd auf deine KDU - angerechnet werden dürfte.

JC wusste vom Umzug, und wurde genehmigt.....normal würden mir 434 ALG Euro zu stehen, hatte aber 580 Euro bekommen, was mir komisch vorkam, habe da nachgefragt und die Dame meinte, es wäre alles ok, wurde neu berechnet, dann habe ich aufgrund des fehlenden Ummelde Zettels vom Rathaus keine Miete bezahlt bekommen,Zettel ist nun da....nun wird nur ein Teil der Miete gezahlt und ich soll die Differenz zahlen!!! Rückwirkend für 3 Monate, ich bekam nicht mal einen Bescheid von denen, Zuviel gezahltes muss zurück gezahlt werden, das ist richtig, was nicht richtig ist das sie mir mehr ALG auszahlen und ich soll nun den Rest beisteuern, was gebe ich diesen Monat nun meinem Kind zu essen?

bin so schlecht im erklären sorry

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@Enni84

Wenn dein Umzug bewilligt war, dann muss ja auch deine jetzige Warmmiete angemessen sein, sonst hätte es das Jobcenter nicht bewilligt.

Musst du nur für diese 3 Monate den Differenzbetrag zahlen und bekommst danach bzw.jetzt deine jetzige Warmmiete gezahlt, wenn ja, hast du deine Meldebescheinigung erst nach diesen 3 Monaten eingereicht ?

Dann würde sich diese Zuzahlung für die 3 Monate erklären, wenn deine vorherige Warmmiete geringer als deine neue ist, denn dann standen dir wegen der fehlenden Ummeldung nur deine alten Kosten für die Warmmiete zu.

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Ab März läuft alles normal weiter, die bauen Mist, und ich soll es nun ausbaden

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@Enni84

Wenn tatsächlich die Ummeldung gefehlt hat und das für diese besagten 3 Monate und das Jobcenter hat dir auch für diese 3 Monate deine tatsächlich zu zahlende und bewilligte Warmmiete gezahlt, die dir ja im Normalfall dann ja auch zugestanden hätte, wenn nicht die Ummeldung gefehlt hätte, dann steht dir durch die fehlende Ummeldung nur deine alte bisherige Warmmiete zu.

Deshalb wird das Jobcenter auf die Rückzahlung bzw.eigene Zuzahlung für diese 3 Monate bestehen, denn dann hat dir die neue höhere Warmmiete noch nicht zugestanden.

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@isomatte

Die Miete wurde ab Dezember nicht gezahlt ,Das wusste ich nicht, erst als der Vermieter anrief vor 1 Woche das keine Miete kam, habe ich auf dem JC angerufen, sagte mir die Dame das es bewilligt ist, die ummeldung muss eingereicht werden sonst wird nix ausgezahlt, habe ich gemacht, dann rief sie mich wieder an und meinte plötzlich ich bekomme es doch nicht für die drei Monate rückwirkend komplett gezahlt ,muss den Rest selbst zahlen, aber ab März wird es wieder komplett gezahlt, meine Vermutung liegt darin da die mir Zuviel ALG ausgezahlt haben und ich es nun deshalb zurück zahlen soll, und da finde ich das es deren Fehler ist, zumal ich die Dame auf das Zuviel gezahlte aufmerksam gemacht hatte, und sie meinte es ist alles in Ordnung,.

nebenbei erwähnt die Kosten für kalt und warm sind angemessen. Daran liegt es nicht

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@Enni84

Mit wie viel Verspätung hast du denn deine Ummeldung eingereicht ?

Wenn das diese besagten 3 Monate waren, dann hat dir die neue KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nicht zugestanden, weil du offiziell noch nicht auf deine neue Wohnung gemeldet warst, selbst wenn diese neue KDU - als angemessen gilt.

Dann hätte dir nur deine alte vorherige KDU - zugestanden und deshalb kommt es meiner Ansicht nach zu diesen 3 Monaten, für die du dann den Differenzbetrag selber zuzahlen sollst.

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Wenn ich richtig verstehe, hast Du durch verspätetes Melden > 300 € "zu Unrecht erhalten" wie man offiziell sagt.

Klar dürfen die das dann verrechnen. Was denn auch sonst?

die dürfen, dieses Geld steht dir nicht zu. das wird angerechnet. oder du darfst es zurückzahlen.

ob und wie du die Dame darauf hingewiesen hast, spielt keine Rolle

Ich zahle nichts zurück,bzw ich zahle nun die Differenz von den Mieten die nicht ausgezahlt wurden,das sind 3 Monate,im Prinzip haben die mir doch bewusst Zuviel ausgezahlt,obwohl es nicht hätte sein dürfen,ich finde meine Schuld ist das nicht,was gebe ich meinem Sohn diesen Monat zu essen?

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