Alg2 Wohnung Ablehnung?

Agamemnon712  25.08.2020, 07:55

Wie hoch ist denn die "Mindestsumme" und wäre die Differenz vom ALG 2 überhaupt bezahlbar?

9090hh 
Fragesteller
 25.08.2020, 09:43

Mindestsumme ist 790€ für 3 Personen 70qm

2 Antworten

Die Summe der max.angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom sollte für Hamburg und 3 Personen etwas höher als 790 € liegen.

Der max. Betrag liegt bei derzeit 755,25 €, darin ist die Netto Kaltmiete inkl.kalter Nebenkosten enthalten, die Heizkosten kommen in tatsächlich zu zahlender Höhe noch dazu, solange diese als angemessen angesehen werden.

Die monatlichen Heizkostenabschläge sollten bei 3 Personen schon etwas höher als nur ca.35 € liegen, demnach muss die max.angemessene KDU - für 3 Personen über 800 € liegen.

Wenn ihr keine Zusicherung für die Kostenübernahme bekommen habt, dann könnt ihr zwar auch ohne diese umziehen, ihr würdet dann bei Leistungsanspruch automatisch nur den max.angemessenen Betrag für die KDU - bekommen.

Ein Umzug ohne diese Zusicherung hätte aber noch mehr unangenehme Folgen für euch, ihr würdet für evtl. Renovierungsarbeiten keinen finanziellen Zuschuss bekommen, auch für die zu zahlende Kaution für die Wohnung würde es kein zinsloses Darlehen geben und auch eine evtl.später anfallende BK - Nachzahlung müsstet ihr dann selber zahlen.

Wenn dein Mann also 1250 € ALG - 1 bekommt und die Wohnung warm 1050 € kostet, dann blieben theoretisch erst einmal nur 200 € übrig, dazu käme dann Elterngeld + Kindergeld.

Da das ALG - 1 bis auf in der Regel dann 30 € Versicherungspauschale als Einkommen angerechnet würde, hätte dein Mann etwa 1220 € anrechenbares Einkommen, wenn dann derzeit min.noch 300 € Elterngeld dazu kämen ( wenn du vor der Schwangerschaft innerhalb von 12 Monaten kein Erwerbseinkommen erzielt hast ) auf 1 Jahr oder dann 150 € auf 2 Jahre und derzeit 204 € Kindergeld, dann würdet ihr etwa auf angenommen 1694 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen.

Auch dir stünden dann auf das Elterngeld min.diese 30 € Versicherungspauschale zu, wenn du vorher kein Erwerbseinkommen erzielt hast, denn dann könnten monatlich bis zu 300 € Freibetrag vom Elterngeld in Abzug gebracht werden.

Angenommen die max.angemessene KDU - würde bei 850 € liegen, also inkl.der Heizkosten, dann kämen für dich und deinen Mann derzeit min.noch 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu und für das Kind derzeit 250 €, deinen Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft von 17 % vom Regelbedarf ab der 13 SSW zähle ich mal nicht mit, denn dieser wird eh nur bis zur Geburt gezahlt.

Dann würde euer Bedarf angenommen bei min.850 € KDU - liegen + 778 € + 250 € = gesamt 1878 €.

Das anrechenbare Einkommen läge aber bei angenommen diesen 1694 €, dann würde eine evtl.Aufstockung vom Jobcenter nur etwa 184 € pro Monat betragen.

Ihr hättet dann also theoretisch monatlich die 1250 € ALG - 1 + 300 € Elterngeld + 204 € Kindergeld + diese max.184 € Aufstockung = gesamt ca. 1938 € zur Verfügung.

Von diesen ca. 1938 € ginge aber alleine für die KDU - dann ja schon 1050 € ab, ihr hättet dann für alle weiteren Ausgaben für 3 Personen nur noch etwa 888 € zur Verfügung und davon müsstet ihr dann auch noch Rücklagen für evtl.Nachzahlungen bilden.

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag als evtl.vorrangige Sozialleistungen braucht ihr es derzeit gar nicht erst zu versuchen, selbst wenn ihr die Wohnung schon bewohnen würdet, was zumindest schon einmal fürs Wohngeld eine Voraussetzung wäre und dazu kommt dann für beide Sachen noch ein Mindesteinkommen.

Beim Wohngeld läge das bei min.80 % eures oben genannten Bedarfs und ein evtl.Anspruch auf Kinderzuschlag von derzeit denke ich max.185 € pro Kind und Monat käme nur dann in Betracht, wenn ihr als Paar min.900 € Einkommen habt und nach Zahlung der max.185 € + ggf.Wohngeld dann nicht mehr bedürftig sein würdet, also keinen Anspruch mehr vom Jobcenter haben würdet.

Wenn die nur die Mindestsumme der MOG zahlen sollen, könnt ihr einfach ausziehen. Der Nachteil: Das JC zahlt die Kaution nicht.