Umzug U25 Arbeitslosengeld2?

2 Antworten

So einfach wie Du dir das ggf.vorstellst ist das unter 25 nicht, wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung von Jobcenter angewiesen bist.

Dann musst Du dem Jobcenter schon einen wichtigen Grund für deinen Auszug nennen, wenn möglich auch belegen können, oder dem Jobcenter den Grund glaubhaft vermitteln.

Kosten für eine Wohnung möchten sie vor der Unterschrift unter einem Mietvertrag haben, damit geprüft werden kann ob diese nach dem SGB - ll auch angemessen sind.

Im ersten Jahr nach einem Zusammenzug mit dem Freund dürftest Du noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft mit dem Freund bilden, wenn ihr euch nicht gleich freiwillig unterstützen wollt oder sogar schon gemeinsam wirtschaftet.

Dann darf sein Einkommen und Vermögen nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Was genau machst du denn beruflich ?

Wie wäre es wenn du ausziehst wenn du Einkommen beziehst? Dann wäre das alles viel einfacher.

Das Jobcenter schaut ob die Wohnung angepasst ist ( Kosten / Größe )

Wenn du mit deinem Freund dort einziehst dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird dir angerechnet. Übersteigt das euren Bedarf bekommst du vom Jobcenter kein Geld.

Vivi225 
Fragesteller
 02.09.2021, 18:30

Hallo,

ich arbeite seit 2018 nicht mehr, Ausbildung abgebrochen, wegen Gesundheitlich Problemen. Seit dem wurde ich auch schon 2 x Ausbildungsunfähig geschrieben. Ab da schwebte ich in der Luft, meine Mutter kam für alles auf & ich konzentrierte/ konzentriere mich auf das Gesund werden. Da eine Besserung aber nicht in Sicht ist (wahrscheinlich unter 3h arbeitsfähig) möchte ich ALG2/ Grundsicherung beziehen.

(Freund: Bezieht Arbeitslosengeld 1)

0
Strandmupfel93  02.09.2021, 18:32
@Vivi225

Ok ändert aber nichts daran das ihr dann zusammen gerechnet werdet. Bekommt dein Freund ausreichend Lohn welcher euren Bedarf deckt dann zahlt das Jobcenter trotzdem nicht

0
sassenach4u  02.09.2021, 20:45
@Vivi225

Wenn du unter 3 Stunden AF bist, dann bekommst du keine Leistungen vom Jobcenter, dann ist das Sozialamt für dich zuständig.

1
Strandmupfel93  02.09.2021, 20:49
@sassenach4u

Naja wenn sie nicht arbeiten kann wäre dann nicht Erwerbsminderungsrente in Frage gekommen ?

0
sassenach4u  02.09.2021, 20:51
@Strandmupfel93

Bei der beruflichen Vita hat sie keine 60 Kalendermonate voll. Sie schreibt ja, was sie gemacht hat. Das sind definitiv keine 60 Monate. Damit scheidet EMR aus.

1
Strandmupfel93  02.09.2021, 20:52
@sassenach4u

Ok aber wieso tritt dann das Sozialamt ein ?
Ich frage nur aus Interesse. Bei meiner Mutter stand damals die Gewährung der Erwerbsminderungsrente offen und so bekam sie erstmal Alg2..

0
Vivi225 
Fragesteller
 02.09.2021, 22:24
@sassenach4u

Genau. Ich habe „nicht genug“ gearbeitet, habe damals auch eine schulische Ausbildung gehabt, das zählt auch nicht.

0
Vivi225 
Fragesteller
 02.09.2021, 22:29
@sassenach4u

Muss ich dann trotzdem vorher ALG2 beantragen? Habe zur Zeit kein Nachweis dafür das ich weniger als 3h AF bin ist nur meine Einschätzung, darüber wie es mir halt geht. Und dann müsste ja erstmal ein Gutachten vom Amt gemacht werden.

Sorry, ich habe wirklich davon keine Ahnung, meine Mutter auch nicht. Wir sind schon seit 2018 immer wieder am schauen ob mir Geld zu steht aber immer wird man abgewiesen. Hatte die Hoffnung das das bei einem eigenen Wohnsitz anders wird. Ich möchte ungern bei meiner Mutter wohnen bleiben und mir von der scheiß Krankheit mir mein Leben schwer machen lassen, nicht erst mit 25 von zuhause ausziehen.

0
Strandmupfel93  02.09.2021, 22:58
@Vivi225

Du kannst immer ALG2 beantragen.. ob das dann bewilligt wird ist eine andere Sache. Aber wie gesagt.. dann wird das Gehalt deines Partners mit angerechnet.

1
sassenach4u  03.09.2021, 07:40
@Vivi225

Dann musst du zunächst ALG II beantragen, ob du es mit deiner Begründung bekommen wirst, bezweifele ich. Aber Versuch macht klug. Wenn du nicht AF bist, dann wird- wenn du Leistungen bekommst, das Jobcenter ein Gutachten in die Wege leiten. Bist du dann tatsächlich weniger als 3 Stunden AF, wird dasJobcenter dich an das Sozialamt verweisen. Dort müsstest du dann Grundsicherung beantragen.

1