Jobcenter verweigert umzug?

6 Antworten

gruenblau2 schreibt:

Habe einen Antrag beim Jobcenter auf Umzug gestellt.

Einen solchen Antrag auf Umzug gibt es nicht. Entweder man beantragt

  • die Übernahme von "(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten" nach Absatz 6 SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
  • oder man beantragt eine "Zusicherung [...] zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft" nach Absatz 4 eben, also die Übernahme der gesamten neuen Kosten für Wohnen und Heizen.
  • Oder man beantragt beides.

Aber ein "Umziehen" kann man nicht beantragen, das muss man schon selber durchführen! Und das darf man auch ohne Zusicherung!

"zusätzlich zur Kaution eine Doppelmiete": Dies gehört offenbar zu den "Wohnungsbeschaffungskosten" in Absatz 6 § 22. Diese "können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden", heißt es dort.

"können" bedeutet nicht sollen und nicht müssen, sondern: In konkreten Ausnahmefällen ist es zulässig, aber nicht zwingend, sowas anzuerkennen. Nur selten gibt es ein Ermessen ohne Ermessens-Spielraum.

Wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters also ermessen hat, dass die Zahlung einer "Doppelmiete" nicht nötig ist, um in deiner Gemeinde eine angemessene Wohnung zu finden, dann ist das zunächst einmal so. Denn weiter heißt es in Absatz 6: "Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann."

Dann kannst du auf dem üblichen Rechtsweg versuchen zu ermitteln, ob das Ermessen des Sachbearbeiters ermessensfehlerhaft war oder nicht. Dies geht per Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid auf deinen Antrag auf Zusicherung eines Darlehens für die Doppelmiete. Bei unbefriedigendem Widerspruchs-Bescheid kannst du dann dagegen klagen beim Sozialgericht, oder aber im Eilfall sofort dort per Eilklage versuchen, ein Doppelmieten-Darlehen zu erhalten.

Allerdings könnten die Sozial-Richter auch denken: Doppelmieten sind nicht zulässig, zulässig ist lediglich eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Und dass der Mieter das Recht hat, diese Kaution in Raten zu zahlen - was du dann ja von deinem ersten Gehalt tun könntest.

gruenblau2 schreibt:

Bei der neuen Wohnung ist es sogar so, dass alle kosten im Mietpreis mitinbegriffen sind; sprich Strom, Gas, Wasser, Internet

Interessanterweise könnte diese Pauschal-Miete für alles Mögliche gegen eine Zusicherung nach Absatz 4 sprechen: Das Jobcenter überweist dir nicht zweimal Geld für Strom und Internet - einmal per Regelbedarf, wo das alles schon inbegriffen ist, und dann nochmal per § 22 Unterkunftskosten!

Außerdem wäre dann eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten möglicherweise per se überhöht - weil sie sich auch auf den Strompreis bezieht und auf die Internetkosten. Oder nicht?

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

In begründeten Einzelfällen werden auch Doppelmieten erstattet.

Du solltest Dich schnellstmöglich an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Einen Umzug kann kein Jobcenter verweigern, es kann aber die Kostenübernahme für höhere Wohnkosten verweigern, auch wenn diese im Rahmen der Angemessenheit liegen, wenn der Umzug nicht notwendig ist bzw. die Kostenübernahme usw. abgelehnt wurde.

War denn dem Jobcenter bei der vorherigen Bewilligung auch schon deine Beschäftigungsaufnahme bekannt und hättest Du da auch Kaution und Doppelmiete benötigt ?

Was genau wurde denn mit welcher Begründung abgelehnt ?

Alleine schon die Tatsache, dass Du dann aus dem Leistungsbezug fällst, könnte schon ein Grund für die Ablehnung sein, denn dann sind im Regelfall Schulden ans Jobcenter sofort fällig, etwas anderes wäre es, wenn Du die Schulden schon haben würdest und diese nachweislich nicht in einem Betrag zahlen könntest.

es geht gar keiner auf den "Schimmel" ein .. .

das bewegt mich zur Annahme, daß das "Jobcenter" die Bewilligung der Umzugs- und neuen idR erhöhten Mietkosten, letztere gar "komplett" inklusive, was wiederum eher ungewöhnlich ist, weil nichts mehr "belegbar" ist, also dann von der Chance der besseren Vermittelbarkeit in eine neue Arbeit(stelle) abhängig macht ..

letzteres hat sich womöglich für dich ja dann, wie du schreibst, erledigt, weil du ja nun diesbezüglich dafür gesorgt hast

Da kann etwas nicht stimmen.

Ein Job-Center verweigert keinen Umzug, wie denn auch?

Und wenn in 10 Tagen Vollzeit beginnt, sind die doch sowieso raus, aus allem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung