Darf Jobcenter Person mit Pflegegrad 2 zum Auszug zwingen?

8 Antworten

Das "Arbeitsamt" hat mit der Kostenerstattung für Wohnungsmieten nichts zu tun.

Die betroffene Person sollte sich fachliche Hilfe vor Ort suchen in Form von einer Arbeitsloseninitiative, den Sozialverbänden VdK* oder SoVD* oder einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Grundsätzlich kann das Jobcenter jeden Leistungsempfänger bei vorliegendem Sachgrund zur Kostensenkung auffordern.

Ob bzw. inwieweit die betroffene Person dieser Aufforderung nachkommen kann bzw. muß, entscheidet ggf. ein Gericht.

*Mitgliedschaft kostenpflichtig.

darf das Arbeitsamt nun einen Zwangsumzug fordern?

Nein.

Das JC kann fordern eine kostengünstigere Wohnung sich zu suchen, drohen damit dass sie nach 6 Monaten nur noch die angemessene KdU übernehmen, für die Differenz muss man selber aufkommen, jedoch ist das nur die halbe Wahrheit.

  1. Das JC ist erstmal verpflichtet mind. 6 Monate die volle Miete wie bisher zu übernehmen
  2. Das JC ist dann ebenfalls verpflichtet über die 6 Monate hinaus die volle Miete weiterhin zu übernehmen, WENN man aktive Eigenebemühungen vorweist sich um eine günstigere Wohnung zu bemühen
lordia7x 
Fragesteller
 13.08.2021, 16:32

ok das ist gut zu wissen. Dankeschön

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lordia7x fragt:

Sollte eine Person nun ausziehen und die Person, die noch dort wohnen bleiben möchte/muss [...] hat Pflegegrad 2,
darf das Arbeitsamt nun einen Zwangsumzug fordern?

Es gibt nicht so etwas wie einen "Zwangsumzug". Es gibt höchstens ein Räumungsurteil. Wenn darin steht, "Person 2 muss die Wohnung bis zum 31. August 2021 räumen", dann muss Person 2 raus aus der Wohnung, sonst wirft der Gerichtsvollzieher sie raus, notfalls mit Hilfe der Polizei.

Wenn das "Arbeitsamt", das seit Jahren Agentur für Arbeit heißt, der Wohnungs-Vermieter ist, kann es versuchen, so ein Räumungsurteil zu erwirken. Sonst nicht.

Auch das Jobcenter kann das nicht. Das Jobcenter kann höchstens die § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung anders festsetzen und danach weniger ALG II (umgangssprachlich Hartz IV genannt) auszahlen. Beispiel:

In Musterdorf liegt die Obergrenze der Warmmiete für eine Einzelperson bei 400,- €. Die Wohnung von Person 2 kostet aber 600,- €. Dann greift automatisch Absatz 1 Satz 2 und 3:

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Genaueres ergibt sich aus den örtlichen Richtlinien des Jobcenters, vor allem die Höhe der maximal angemessenen Wohn- und Heizkosten und die Frage, welche "Besonderheit des Einzelfalles" wie berücksichtigt werden. So gelten vielerorts höhere Obergrenzen für Bestandsmieter und für Behinderte. Welche Regelungen es am Ort für Pflegebedürftige gibt, sollte man vor Ort erfragen - oder den dortigen Richtlinien entnehmen. Hier ist eine Liste solcher Richtlinien.

Umziehen muss man jedenfalls nicht per se. In der Regel läuft das bisherige ALG II sechs Monate weiter, danach gibt es in der Regel weniger, wenn weniger Leute da wohnen.

Dafür kann man aber den Vermieter um eine Mietabsenkung bitten - was bei Bestandskunden manchmal geht. Oder man nimmt einen Untermieter auf - der vielleicht genauso nett ist wie der bisherige Mitbewohner. So machen das viele Leute.

Das "weniger" kann man auch aus seinem Vermögen ausgleichen, so vorhanden, oder aus seinem sonstigen Einkommen. Das können auch Freunde und Verwandte übernehmen, problemlos.

Und wenn man dennoch umzieht, aber vor lauter Pflege-Bedürftigkeit nicht dazu in der Lage ist, eine Wohnung zu suchen, helfen einem viele viele Leute und Organisationen dabei. Das ist also zunächst einmal eine dreiste Ausrede. Soll ich ein paar dieser Organisationen hier aufzählen?

Und wenn man behauptet, man wäre vor lauter Pflege-Bedürftigkeit oder Behinderung nicht dazu in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, frage man mal den dritten Mann im Staat, wie er sein Pensum schafft.

Und wenn man behauptet, man könne nicht mehr arbeiten, weil man einen Rollator benötigt, frage man dieselbe Person: Diese sitzt im Rollstuhl!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
lordia7x 
Fragesteller
 13.08.2021, 16:32

,,Dreist" sind wohl nur Sie mit Ihren haltlosen Bezichtigungen. Da sollte man Menschen wie Ihnen nur eine Woche lang diese Schmerzen wünschen, die Menschen mit Pflegegraden und schweren Erkrankungen erleiden, abgeschnitten von der Gesellschaft sind und keine Angehörige haben, die in jedem Fall helfen. Sie kennen sich mit Pflegegraden, Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die verschiedensten Bereiche (wie Soziales,Gesellschaft, Arbeitsleben, Familie etc.) absolut nicht aus, sonst würden Sie so etwas niemals schreiben. Eine Antwort können Sie sich im Übrigen sparen, kommt sowieso nichts Sinnvolles bei raus.

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GerdausBerlin  13.08.2021, 21:57
@lordia7x

Fragesteller lordia7x kommentiert:

Eine Antwort können Sie sich im Übrigen sparen, kommt sowieso nichts Sinnvolles bei raus.

Aha. Ich hatte die Gesetze zitiert. Wenn da nichts Sinnvolles drin steht, kommt natürlich "nichts Sinnvolles bei raus" ;-).

Aber wenn man sich nicht für Gesetze interessiert oder für die von mir ebenfalls zitierten örtlichen Richtlinien der Jobcenter, bleibt einem natürlich nur noch Jammern und Polemisieren.

Wie Alwimueha hier schon kommentierte:

Bitte Antworten vollständig lesen, dann helfen sie auch.
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1. Ich gehe davon aus, dass nicht um die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter die zuständige Behörde ist. Bei den Leistungen, die die Agentur für Arbeit gewährt, ist die Angemessenheit der Miete nämlich nicht relevant.

2. Bist Du sicher, dass die pflegebedürftige Person Leistungen vom Jobcenter bekommt? Bei Pflegegrad 3 dürfte eigentlich volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegen.

3. Ist tatsächlich vorgesehen, dass die pflegebedürftige Person alleine in einer Wohnung leben soll? Mit Pflegegrad 3 dürfte doch ein sehr hoher Unterstützungsbedarf bestehen. Wie soll der abgedeckt werden?

lordia7x 
Fragesteller
 13.08.2021, 16:38

Ja ich bin mir sicher und ja das Jobcenter ist gemeint, sorry. Kenne mich da selbst nicht besonders aus. Abgedeckt durch Pflegedienst, aber das war auch nicht die Frage. Die Miete ist sehr wohl relevant. Bei dem aktuellen Wohnungsmarkt ist es nicht möglich eine angemessene kleinere Wohnung zu finden, die verschiedenen zwingenden (!) Ansprüchen entspricht, wie ebenerdige Dusche (keine Badewanne) ,EG, statt OG usw, um mal nur wenige zu nennen. Allein die Besichtigungen wären nicht möglich zu bewältigen. Ich weiß, dass das JC den Satz für die Miete dann senkt, aber damit wäre der Person ja nicht geholfen, im Gegenteil. Dann würde die Obdachlosigkeit früher oder später drohen. Also, was kann man tun oder dem JC mitteilen (mit Hinweis auf irgendein Gesetz), damit das verhindert wird. Es liegen ja wirklich gesonderte, belegbare Umstände vor. Die Person hat vorher auch jahrelang gearbeitet, aber Erkrankungen kann man nun mal nicht vorhersehen.

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Alwimueha  13.08.2021, 16:55
@lordia7x

Nochmal die Frage: ist die pflegebedürftige Person als arbeitsfähig eingestuft? Wenn nein, wäre nach dem Auszug der anderen Person nämlich nicht mehr das Jobcenter, sondern der Sozialhilfeträger zuständig.

Und im übrigen habe ich geschrieben, dass die Miete FÜR DIE AGENTUR FÜR ARBEIT nicht relevant ist. Bitte Antworten vollständig lesen, dann helfen sie auch.

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Was hat der Pflegegrad mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung zu tun?

Außerdem lässt sich eine kleine Wohnung viel besser pflegen. Was will 1 Person in ner großen Wohnung?

Vielleicht die Zeit nutzen für betreutes Wohnen.

lordia7x 
Fragesteller
 13.08.2021, 16:34

Das war nicht die Frage. Schade, dass Sie nicht einfach die Frage beantworten oder es eben lassen, wenn Sie keine Ahnung haben (was okay wäre, nur eben dann einfach nicht kommentieren).

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