Alg2... Wohnung nicht angemessen?
Hallo.
Habe von meinem jetzigen Vermieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten 🙄
Habe mir schon eine neue Wohnung angesehen.
Leider, ist diese für mich und meine Tochter etwas zu groß laut JC.
Die Wohnung hat 80qm und man darf zu zweit wohl nur 60qm haben.
Dementsprechend kostet Sie etwas mehr.
Kann man eventuell doch eine Genehmigung bekommen? Meine Tochter hat einen Pflegegrad. Die Mwhrkosten würde ich Dementsprechend natürlich selbst tragen.
Bräuchte keine Renovierungs/- und Umzugskosten.
Nur, die Kaution als Darlehn.
Selbstverständlich zahle ich die Nebenkosten ( fals Nachzahlung komme sollte) selbst.
Kann mir jemand Tips und Ratschläge geben ?
5 Antworten
Wenn Du aufgrund der Eigenbedarfskündigung nachweisen kannst, daß Du bis zum Auszug keine "angemessene" Wohnung findest, muß das Jobcenter die anfallenden Kosten zunöchst übernehmen.
Inwieweit der Pflegegrad der Tochter eine Rolle spielt, ist so aus der Ferne schwer zu beurteilen.
Gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters ggf. Widerspruch einlegen und vielleicht empfiehlt es sich, eine ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort zu kontaktieren. Eventuell auch einen Fachanwalt für Sozialrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Selbstverständlich zahle ich die Nebenkosten ( fals Nachzahlung komme sollte) selbst.
Vom ALG 2?
Eine Nebenkostennachzahlung, außer Haushaltsstrom, sollte vom Jobcenter übernommen werden.
Wie bereits geantwortet - wenn Du zum Auszugszeitpunkt keine angemessene Wohnung gefunden hast, muß das JC auch eine teurere zahlen.
Dies mußt Du Dir ggf. rechtlich erstreiten.
Meine Tochter ist Autistin... da ist die Veränderung sowieso schon schlecht genug. Mag ihr jetzt nicht auch noch einen Schulwechsel zumuten....
Wenn ein Facharzt dieses entsprechend bestätigt, steigert dies aus meiner Sicht Deine Errfolgschancen gegen das Jobcenter.
Vorallem, wohnt meine Mutter auch im Ort, die von mir ebenfalls gepflegt wird.
Das ist aus meiner Sicht kein Umzugsgrund.
Es wäre ja schon was, wenn das JC nur die Kosten übernehmen, was die Alte Wohnung gekostet hat.
Wenn Dir das reicht, hast Du offensichtlich Geld genug, und ich verstehe nicht, warum Du dann hier nachfragst.
Ich fange mal ganz vorne an:
Wurde geprüft, ob die Eigenbedarfskündigung Hand und Fuß hat, also wirksam ist?
Das ist keine Prüfung, sondern nur die Begründung.
Eine Prüfung erfolgt in der Regel von Fachstellen oder Anwälte.
Also das JC muss aktuell erstmal die neue Wohnung übernehmen für mind. 6 Monat:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm wenn sie mehr kostet.
Aber ich sehe hier erstmal auch keinen Grund warum das JC selbst die alte Miete nicht bezahlen will. Wie Agamemnon schon sagte, würde ich hier ggf. Widerspruch einlegen.
Bzgl. des Mehrbedarfes wegen deiner Tochter, kann ich nichts zu sagen, das müsste geprüft werden in welcher Höhe usw.
Du solltest auch rechtlich prüfen lassen ob die Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtens wäre.
Das mußt du mit dem JC klären. Das JC muß auch nicht die Nebenkostenzahlungen übernehmen, da sie bei der größeren Wohnung höher sind, unabhägig von der Nachzahlung.
Wenn die Wohnung zu teuer ist, zahlt das Jobcenter die Kaution nicht.
Meine Tochter ist Autistin... da ist die Veränderung sowieso schon schlecht genug. Mag ihr jetzt nicht auch noch einen Schulwechsel zumuten....
Vorallem, wohnt meine Mutter auch im Ort, die von mir ebenfalls gepflegt wird.
Es wäre ja schon was, wenn das JC nur die Kosten übernehmen, was die Alte Wohnung gekostet hat.