Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage, weiß aber nicht so recht wie ich es euch stellen sollen ... ich hoffe ihr könnt mir helfen und freue mich riesig auf jede Informationen. Die Sache ist die:
ich beziehe momentan ALG2, bin jedoch selbstständig. In meinem hohen Alter würde ich gerne zu meinem Sohn nach Berlin umziehen wollen. Er hingegen hat einen festen Job und würde mich auch aufnehmen. Er hat dafür extra eine neue Wohnung für uns gefunden und wir würden dann den Umzug zeitnah anstreben wollen. Nun das Eigentliche, was ich nicht weiß wie ich es angehen soll:
Ich habe mich im Internet schlau gemacht bzw. ich habe mein zuständigen Jobcenter gefragt und sie meinen ich kann überall hinziehen wo ich will. Ich muss nur mein jetzigen JC abmelden und bei einem neuen JC (in dem Fall in Berlin) neuanmelden. Im Internet aber stand was ich benötige einen Grund zum Umzug und das muss auch irgendwie vom JC genehmigt werden. All das scheint sehr kompliziert zu sein. Wisst ihr wie ich das angehen soll bzw. wart ihr schonmal in dieser Situation und kann mir kurz erklären, wie das richtige Prozedere so abläuft?
Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt, werde ich nochmal mit dem JC beide Städten in Verbindung setzen und danach fragen, aber bis jetzt hat jeder JC was anderes gesagt und bin dadurch bisschen verwirrt und da das hier mein erster Umzug ist, will ich es ganz genau geplant haben, weil ich will letztendlich nicht einfach ohne Geld da stehen in der heutigen Zeit ... :(
Ich hoffe ihr könnt mir bissel Auskunft geben.
VG
8 Antworten
Einen Antrag und eine Bewilligung für deinen Umzug vom derzeitigen Jobcenter benötigst Du nur dann, wenn Du für den Umzug finanzielle Unterstützung brauchst und beim neuen Jobcenter auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution angewiesen bist.
Sonst kannst Du auf eigene Kosten umziehen, meldest dich auf die Wohnung deines Sohnes an, machst mit ihm einen Untermietvertrag und stellst beim neuen Jobcenter einen neuen Antrag.
Falls am neuen Wohnort wieder mit ALG 2 aufgestockt werden soll, wäre es praktisch, eine Umzugsgenehmigung vom aktuell zuständigen Jobcenter zu haben.
Wenn Du mit im Mietvertrag für die neue Wohnung stehen willst, sollte diese zuvor vom zuständigen Jobcenter genehmigt werden, was mit vorliegender Umzugserlaubnis vom aktuellen Jobcenter einfacher sein könnte.
Diese Erlaubnis/Genehmigung würde auch benötigt, wenn das Jobcenter Umzugskosten übernehmen soll.
Familienzusammenführung ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich ein Umzugsgrund.
Ich empfehle DRINGENDST: such einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Es gibt so genannte Hartz 4-Beratungen. Mach dich schlau wo und wann diese bei dir in der Nähe stattfinden. Ganz so einfach ist es nicht, wie im Vorfeld behauptet wurde.
Man benötigt bei einer klassischen Hartz4 Beratung keinen Beratungsgutschein. Es sind (zumindest in meiner Stadt) RA's die sich zur Aufgabe gemacht haben Leistungsempfängern schnell zu helfen.
Und anhand deiner Frage erkenne Ich,dass du nicht wirklich weisst welche Auflagen/Bedingungen der Leistungsempfänger zu erfüllen hat-bei Umzug.
Ich wünsch dir,dass dein Umzugsprojekt gut läuft. Behalte die Nerven. TSCHAKAAAAA😁
Wenn du alle Kosten selber trägst, kannst du jederzeit umziehen.
Die Miete sollte aber auch nicht höher liegen.
Du kannst hinziehen wo du willst, so lange du den Umzug selbst finanzierst.
Dann musst du dich beim bisherigen Jobcenter nur abmelden. Du erhälst dann einen Aufhebungsbescheid, dann kannst du unter Vorlage dieses Bescheides am neuen Wohnort einen neuen Antrag auf Hartz IV stellen.
Eine Genemigung und eine Begründung bauchst du nur, wenn das Amt den Umzug und/oder eine Kaution übernehmen soll.
Was soll denn dabei ein Rechtsanwalt? Dafür gibt es nicht mal Beratungsgutschein. Diese "Beratung" bekommt man überall kostenlos.