Darf man in eine größere und teurere Wohnung umziehen wenn man bald Hartz4 bezieht?
Guten Tag!
Meine Freundin bezieht zur Zeit noch Umschulungsgehalt und ich bekomme ALG1. Beides circa noch 3 Wochen!
Wir haben ein gemeinsames Kind im Alter von 8 Monaten.
Meine Freundin wird in Mutterschutz gehen und bei mir sieht es zur Zeit auch ganz gut aus, dass ich in nächster Zeit einen Job haben werde.
Wir sind seit längerem jetzt schon auf der Suche nach einer größeren Wohnung, da wir nur in einer 60qm 2 Zimmer-Wohnung wohnen mit Baby. Zudem sind meine 2 Kinder aus meiner gescheiterten Ehe jedes 2. Wochenende und in den Ferien zu Besuch und da ist es schon sehr beengend.
Die Anträge für ALG2 sind bereits beim Jobcenter gestellt und die 2-Zimmer-Wohnung ist angegeben.
Nun ist es so, dass wir eine Wohnung bekommen könnten, NOCH KEIN ALG2 beziehen, den neuen Mietvertrag schon unterschreiben können, in die Wohnung in 4 Monaten einziehen könnten, aber die Kaltmiete wäre 130 Euro zu viel und die Wohnung ist 27qm zu groß.
Wir sind auch bereit dazu die 129 Euro mehr als die vom Jobcenter angemessene Bruttokaltmiete aus eigener Tasche selbst zahlen.
Dürfen wir den Mietvertrag nun unterschreiben, da wir noch kein Hartz4 beziehen?
Kann das Jobcenter uns ein Strich durch die Rechnung machen, wenn wir es nicht im Vorfeld mit ihnen abgesprochen haben?
Und steht uns sogar nicht eine 4 Zimmer-Wohnung zu, da meine anderen 2 Kinder auch zu Besuch öfter da sind und ich das Sorgerecht habe?
Denn dann wäre die Bruttokaltmiete nur 9 Euro zu teuer und die Wohnung nur 12qm zu groß.
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen. Wir sind über jede Antwort sehr dankbar!
MfG
3 Antworten
Wenn ihr den ALG - 2 Antrag schon gestellt habt und auch schon wisst das die Miete nicht angemessen ist, dann wird es sicher Probleme mit dem Jobcenter geben.
Denn im Regelfall wirkt der ALG - 2 Antrag auf den 1. des Antragsmonats zurück und wenn ihr keine finanziellen Nachteile haben wollt, solltet ihr den Umzug beim Jobcenter beantragen und den Mietvertrag ohne Bewilligung vom Jobcenter nicht unterschreiben.
Könnt ihr natürlich machen, wenn ihr im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters bleibt und der Vermieter das ohne Bewilligung der Zahlung vom Jobcenter mitmacht.
Dann aber könnt ihr damit rechnen, ihr bekommt dann bei Bedarf kein zinsloses Darlehen für eine Kaution, auch für den Umzug würdet ihr nichts bekommen, eine spätere evtl. Nachzahlung von BK - müsstet ihr wahrscheinlich auch selber übernehmen und ihr würdet max. nur eure alte bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bekommen.
Wenn ihr mit deinen Kindern eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet, wenn deine Kinder am Tag länger als 12 Stunden in deinem Haushalt bzw. Betreuung sind, dann stünde dir anteilig für deine Kinder auch min. der entsprechende Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu.
Das ganze müsste dann die Kindsmutter sicher immer schriftlich bestätigen und du müsstest das dem Jobcenter nachweisen.
Würde die Kindsmutter auch ALG - 2 Leistungen beziehen, dann würden ihr die Regelbedarfe der Kinder entsprechend gekürzt, also um die Summe, die du dann für sie bekommen würdest, die KDU - für die Kinder ist davon aber nicht betroffen.
Sollte sie dann auch noch alleinerziehend sein, dann würde auch ihr Alleinerziehenden Mehrbedarf entsprechend gekürzt.
Hättet ihr das mit dem Umzug schon früher regeln können und hättet schon min. im Monat vor der ALG - 2 Beantragung in der neuen Wohnung gewohnt, dann hätte das Jobcenter die nicht angemessene KDU - im Regelfall erst einmal für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen müssen.
Dürfen wir den Mietvertrag nun unterschreiben, da wir noch kein Hartz4 beziehen?
Könnt Ihr... aber dann werdet Ihr die komplette Miete alleine bezahlen müssen wenn die Wohnung nicht angemessen ist.
Oder aber... man wartet bis alle Anträge durch sind bzw. reicht noch eine VÄM ein dass sich eure Wohnung ändern würde. Solange aber keine Genehmigung vorliegt, werdet Ihr sie alleine bezahlen müssen.
Und steht uns sogar nicht eine 4 Zimmer-Wohnung zu, da meine anderen 2 Kinder auch zu Besuch öfter da sind und ich das Sorgerecht habe?
3 Zimmer.
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer - im Normalfall.
In deinem Fall braucht es Schriftliche & tatsächliche Nachweise dass es auch wirklich so ist. Ob man daraus ein ganzes Zimmer machen kann, ist hier wieder eine andere Sache.
Allerdings werdet Ihr dann auch komplett anders Berechnet & wenn die Kindesmutter auch ALG II bezieht, ihr sogar Gelder gekürzt werden aber auch dir, denn dir würde dann die hälfte des Kindergeldes zustehen. Eine etwas verzwickte Sache.
Ich habe mal eine Frage ich und mein Partner und meine 2 Kinder wohnen in einer 4 Zimmer Wohnung ich und mein Partner schlafen im Wohnzimmer da ich noch ein anderen Sohn habe er kommt immer am Wochenende oder in den Ferien und wir kein Schlafzimmer haben