Jobcenter Miete?4 Personen?unangemessen?

11 Antworten

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650 € kalt sind heute illusorisch. das ist wahrscheinlich ein Beamter mit Eigenheim, der gar nicht mehr weiß, was tatsächlich an Miete verlangt wird.

Wenn man von euch verlangen würde, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren, könnt ihr darauf verweisen, dass das JobCenter dann auch sämtliche Kosten in dem Zusammenhang tragen muss. Das wird dann sehr schnell unwirtschaftlich.

Wenn ihr das in Form eines ÄNDERUNGSBESCHEIDES bekommt, müsst ihr widersprechen (Argumentation s.o.)

Wenn es nur eine Mitteilung ist, einfach ignorieren.

Suat101 
Fragesteller
 12.03.2022, 19:29

Im Schreiben steht das die 700 Bkm nur noch 6 Monate gezahlt werden. Dann muss man selber zahlen oder umziehen… wie kann ich argumentieren? LG

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DerHans  12.03.2022, 19:34
@Suat101

Du musst nur ERNSTHAFTE Bemühungen zeigen, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Weise noch einmal darauf hin, was ein Umzug kostet.

Maklergebühr, Renovierung, Umzugsunternehmen, da musst du dir eben auch einmal Kostenvoranschläge einholen.

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Suat101 
Fragesteller
 13.03.2022, 12:43
@DerHans

Meinen Sie mit Bemühungen Der Kostensenkung für Unterkunft beim Vermieter nachfragen, ob es günstiger geht oder was genau? Oder wie soll man zeigen dass man sich bemüht..

LG und danke

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DerHans  13.03.2022, 13:32
@Suat101

Mit welche Begründung sollte dein jetziger Vermieter die Miete reduzieren? Du musst Angebote von Maklern einholen. Die können dir dann auch bestätigen, dass sie für dich keine günstigere Wohnung vorhalten können. Evtl. Eine Voranfrage an eine Wohnungsbaugenossenschaft. Da bekommst du dann einen Platz auf einer Warteliste. Auch das kannst du dir bestätigen lassen.

Ihr müsst euch aber NICHT darauf verweisen lassen, z.B. 20 km raus aufs Land zu ziehen. Das würde ja wiederum eure Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt reduzieren. Außerdem würde das ja bedeuten, dass deine Kommune ihre Bedürftigen an andere abschiebt. Das soll natürlich NICHT passieren.

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Suat101 schreibt:

Man kann doch keine Wohnung für 4 Personen für 650 kalt finden?

Wenn das so ist an deinem Ort, dann sind die Kriterien für die Obergrenzen der angemessenen Wohnkosten an deinem Ort wohl veraltet. Weise dies deinem Sachbearbeiter nach, am besten mit Hilfe von Wohnungsanzeigen, von immoscout und anderen Portalen sowie von Makler-Angeboten.

Dann sollte in deinem Fall sofort anders entschieden werden, und mittelfristig sollten sich die Obergrenzen in deiner Gemeinde ändern.

Was auch sonst?

Oder du hast dich geirrt und dich noch gar nicht oder nicht ausreichend um Wohnungsanzeigen, immoscout und andere Portale sowie um Makler-Angebote gekümmert.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Größe der Wohnung ist nicht zwingend relevant, solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom angemessen ist.

Sollte das tatsächlich der Fall sein, dass es für diesen max. Betrag keine Wohnungen in eurer Stadt gibt, dann muss dem Jobcenter die ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung nachgewiesen werden.

Wenn ihr nach dem Umzug im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters bleibt, dann könntet ihr auch ohne Bewilligung vom Jobcenter umziehen, nur gibt es dann im Regelfall keine finanzielle Unterstützung für den Umzug und auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution.

Es würde dann max. die alte KDU - weiter übernommen, den Differenzbetrag müsstet ihr selber zuzahlen und auch eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste wahrscheinlich selber getragen werden.

Kann man irgendwas machen?

Sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt, kann Widerspruch gegen diesen eingelegt werden.

Welche Angemessenheitsgrenzen für Euch gelten, weiß ich nicht. Insofern kann ich leider nicht beurteilen, ob die 700 € BMK zu viel sind.

Wohnung für 4 Personen für 650 kalt finden?

Nicht kalt, sondern bruttokalt = Warmmiete ohne Heizkosten.

Die Entscheidung des Jobcenters kann fragwürdig sein, da 90 qm für 4 Personen nicht unbedingt zu viel sind.

Können die Kinder jedoch altersbedingt noch in 1 Zimmer schlafen, so daß ggf. doch keine 90 qm gebraucht werden?

Du kannst das Jobcenter papierschriftlich anschreiben und anbieten, die 50 € Differenz aus eigener Tasche aufzuzahlen, wenn Du kannst, oder wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

isomatte  12.03.2022, 08:47

Das mag in deiner Welt so sein, dass die Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten sind, hat mit der Realität aber nichts zu tun.

Bruttokaltmiete = Grundmiete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Abschlag für die Heizkosten.

Man muss das Jobcenter auch nicht anschreiben und anbieten den Differenzbetrag selber zuzuzahlen, dann gibt es ganz einfach nach Umzug ohne Bewilligung die derzeit bewilligten Kosten für die Unterkunft weiter und den Rest müsste man selber zuzahlen.

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Ergibt sich idR durch den Mietspiegel in eurer Umgebung. Das heißt dass es günstiger schon gibt (ob verfügbar ist ne andere Frage). Findet ihr einfach nichts, hartnäckig bleiben. Zaubern könnt ihr auch nicht.