KOsten der Unterkunft in Recklinghausen?

3 Antworten

bis zu 435 euro warm (310 euro grundmiete, 125,00 euro nebenkosten) sind die angemessene kdu für recklinghausen. ansonsten sprich mit deinem sb deines jc vor ort. der kann dir genau sagen was die aktuellen kosten sind.

Gelten diese Kosten für einen Ein- / oder Zweipersonenhaushalt ? 

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@Parhalia2

das sind die kosten für zwei personen und die max. kosten der unterkunft. wenn du google befragst findest du das in den seiten deines jc auch selbst heraus.

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@markusher

Wieso "meines Jobcenters" ? 

Gib' bitte mal den Link, wo Du Deine Infos her hast. Ich vermute nämlich, dass in Deiner Angabe evtl. die Heizkosten ( mtl. Vorabschläge ) noch nicht enthalten sein könnten. 

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@Parhalia2

Die Heizkosten sind auch noch extra. Da ist dann eine Tabelle, in der die Kosten pro qm beschrieben sind.

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Da zählt der örtliche Mietspiegel.

Laut Webrecherche liegt der durchschnittliche Mietspiegel in Recklinghausen derzeit bei 5,83 Euro pro m2 kalt. Bezüglich der Wohnungsgrösse für 2 Personen kann man in der Rechnung mal 60 m2 veranschlagen, was eine geschätzte Grenze bei der KM von etwa 350 Euro ergäbe. 

Nebenkosten und Heizung werden in der Regel nach m2 berechnet. Die NK sollten nach Möglichkeit höchstens etwa 50 -60 % der Kaltmiete betragen, was in etwa 175 bis 210 Euro in dieser Rechnung wären. 

In der Vorveranlagung der Heizkostenpauschale wird das Jobcenter je nach benutztem Energieträger bestimmte Euro - Beträge pro m2 veranschlagen. Schätzen wir hier fiktiv mal 1,25 Euro / m2 , lägen wir bei der Heizung bei 75 Euro .

Summa Summarum könnte man hier dann für 2 Personen in etwa 600 bis 650 Euro warm für eine angemessene Wohnung erst mal vermuten. Das ist jetzt nur mal eine ganz grobe Rechnung für eine mögliche Angemessenheitsgrenze in einem Bewilligungsverfahren für eine neue WHG. 

da hast du für zwei personen viel zu hoch gegriffen. für zwei personen sind es max. 310 euro kalt und mx. 125 euro betriebskosten. macht ca. 435 euro maximale kdu für zwei personen. die größe der wohnung spielt dabei keine rolle.

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@markusher

Hast Du mal einen konkreten Link, wo Du diese Informationen aus rechtlich glaubwürdiger / amtlicher Quelle her hast ? 

Ich kann mir halt schlicht nicht vorstellen, dass die Personen-Anzahl eines Haushaltes / einer Bedarfsgemeinschaft keinen Einfluss auf die zustehende Wohnungsgrösse und somit KM, NK und HZG haben wird. 

Wie ich in meiner Antwort aber auch explizit nannte, stützt sich meine Rechnung nur auf den durchschnittlichen Mietspiegel ( kalt ) der Stadt Recklinghausen. Damit ist ja noch nicht gesagt nach welchem Euro-Satz pro m2 bezogen auf variable Üblichkeiten je Stadtteil sich die dortigen Behörden beziehen. 

Je mehr Personen in einer BG allerdings dauerhaft in einer Wohnung leben, umso mehr vorgesehene Wohnfläche steht ihnen gegenüber einer alleinstehenden Person theoretisch auch zu. 

Grundlegend aber schon vorab : Ich habe lediglich nachgefragt in Deiner Antwort, und sie nicht als falsch "angespielt" . 😉

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