Betriebskostenabrechnung, jobcenter, wie viel?
Hallo, für das Jahr 2020 müssen wir 1350 Euro nachzahlen. Wir sind 4 Personen im Haushalt. Ich muss anteilig zahlen, bekomme ich also 337,50 Euro vom Jobcenter ?
4 Antworten
Nein, wenn alle in einem Haushalt wohnen, muss der Antragsteller eine Auszahlung beantragen und der Betrag,wahrscheinlich auch nicht der gesamte Betrag (nur Miete und Heizkosten), wird auf sein Konto überwiesen und er kann es dann an den Vermieter weiter überweisen.
Ich denke die BK - Abrechnung wurde schon eingereicht ?
Dann sollte das doch eigentlich schon geklärt sein.
In welchem Verhältnis stehst Du denn zu den anderen 3 Personen, wie alt bist Du, was hast Du an evtl. Einkommen und was muss an Warmmiete insgesamt gezahlt werden ?
Sollte es sich um eine Familie handeln, Du kein oder wenig Einkommen haben und unter 25 sein, dann würdest Du noch zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehören.
Dann würde das Jobcenter eine solche Nachzahlung im Regelfall auf das Konto des Haushaltsvorstands überweisen, also auf das des Antragstellers.
Wenn Du bei 4 Personen im Haushalt deine eigene BG - bildest und dein Bedarf aus min.deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 1/4 der Warmmiete besteht, dann steht dir auch die Übernahme von 1/4 der Nachforderung zu.
So wie auch ein Guthaben mit 1/4 auf deinen Kopfanteil der Warmmiete angerechnet werden würde und das im Regelfall mit max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf.
Derzeit also von 449 Euro Regelbedarf max. 44,90 Euro pro Monat.
Ich muss anteilig zahlen
Wie hoch ist denn Dein Anteil?
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Nein, die Summe bekommt der Antragsteller, für alle 4 zusammen, wenn sie im Haushalt wohnen.
Nicht im selben Haushalt Schuldigung. Also ich bilde eine eigene Gemeinschaft