Jobcenter jahresabrechnung Nachzahlung?

6 Antworten

Nur weil Du eine Arbeit beginnst, heißt das ja noch nicht das dir keine Leistungen mehr zustehen.

Da kommt es erst einmal darauf an wie hoch der Bedarf ist, dann was Du an Brutto und Netto verdienst und bekommst und wann Du dein erstes Einkommen aufs Konto bekommst, nennt man auch Zuflussprinzip.

Wenn dir also angenommen ab August keine Leistungen mehr zustehen, deine Abrechnung aber noch im Juli bei dir eingegangen ist, dann muss diese vom Jobcenter meines Wissens nach auch noch übernommen werden, so zumindest war es einmal.

Ich habe aber von einigen erfahren, dass die Jobcenter neuerdings erst im Monat der Fälligkeit überweisen und das könnte dir dann auf die Füße fallen, wenn Du die Nachzahlung erst im August tätigen musst und das ist ja ganz sicher der Fall.

Mach einfach eine Kopie, schreibe deine BG - Nummer darauf, Datum und Unterschrift und ab ans Jobcenter.

Sollten sie ablehnen, dann sollte da auch eine Begründung stehen und die dir zustehenden Rechtsmittel gegen die Ablehnung vorzugehen.

Das Jobcenter muß die NK-Abrechnung noch übernehmen, wenn sie während des Leistungsbezuges fällig wird.

Die Fälligkeit der Nachforderung des Vermieters tritt ein, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist - BGH (Bundesgerichtshof) VIII ZR 78/05 GE

Wenn sie am 31.07. zugegangen ist und Du heute noch im Leistungsbezug bist, dann müsste das Jobcenter die NK-Nachzahlung noch übernehmen.

Karlheinz08 
Fragesteller
 31.07.2021, 23:01

I'm Internet steht aber dass das jobcenter den Monat als 30. Tage sieht wie wird das jetzt geregelt

Ich danke dir für deine schnelle Antwort

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DerSchopenhauer  31.07.2021, 23:03
@Karlheinz08

Ein Monat wird häufig rechnerisch mit 30 Tage gerechnet - das ist aber hier uninteressant - hier gilt der Kalender.

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Karlheinz08 
Fragesteller
 31.07.2021, 23:04
@Karlheinz08

Übrigens hat mein Vermittler mir gesagt das ich durch den Freibetrag noch beim jobcenter wäre und eine verzichtserkläung unterschreiben muss diese habe ich aber nicht abgeschickt und wurde trotzdem durch "eigene Abmeldung" am 01.08. Abgemeldet

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Karlheinz08 
Fragesteller
 01.08.2021, 15:27

Kann ich mich auf ihre Aussage verlassen? Da es doch unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt

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Deine § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizungan ALG II für Juli sind genau so hoch, wie es in den Abschlagszahlungs-Forderungen deines Vermieters steht,

und für Januar bis Juni ebenso.

Diese Bedarfe übernimmt das Jobcenter, und keine später auftretenden Nachzahlungen - und auch später zufließende Rückzahlungen und Guthaben vom Vermieter und vom Versorger bleiben bei dir kleben, siehe Absatz 3 ebenda:

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

Aber es kann durchaus passieren, dass du durch die Nachzahlungs-Forderung deines Vermieters, die im August fällig wird, im August wieder Bedarf an ALG II hast! Und danach vielleicht auch noch ...

Wenn du diesen Bedarf stillen möchtest, musst du einen neuen Antrag auf ALG II stellen oder eine Änderungs-Mitteilung an das Jobcenter schicken, bevor der Monat August um ist. Beispiel für eine einfache Änderungs-Mitteilung an das Jobcenter:

Bei meiner Mitteilung, dass ich kein ALG II mehr benötige ab August 2021 wegen meines mir dann zufließenden ersten Gehalts für meinen neuen Job, habe ich leider übersehen,
dass mein Gehalt, das mir laut Arbeitsvertrag im August zufließen wird, nach dessen Bereinigung um alle § 11b Absetzbeträge gar nicht ausreicht,
a) um alle meine Bedarfe an ALG II zu decken, und
b) vor allem nicht im August, da zu meinen Bedarfen hier noch die Nachzahlung an meinen Vermieter hinzukommt.

Und dann am besten gleich alle Unterlagen mitschicken, also den Arbeits-Vertrag und die Nachzahlungs-Forderung des Vermieters.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Du hast doch nichts zu verlieren. Also mach Kopie des Schreibens und mach eine schriftliche Anfrage bzgl der Nachzahlung. Sie melden sich dann entweder mit guten Neuigkeiten oder lehnen ab mit Begründung......

Antrag stellen und im Falle einer Ablehnung diese prüfen (lassen).

Ggf. können (erfolgreich) Rechtsmittel eingelegt werden.