Gas Nachzahlung über 500?

2 Antworten

Solange Du im Leistungsbezug bist und der Verbrauch und nicht die Kosten angemessen sind, ist das Jobcenter zur Kostenübernahme verpflichtet.

Es reicht aus, wenn Du einen formlosen Antrag stellst, dafür einfach eine Kopie der Abrechnung ans Jobcenter schicken, darauf solltest Du deine BG - Bedarfsgemeinschaft Nummer schreiben.

Im Angemessenheitsrahmen sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sofern Du aktuell im Leistungsbezug bist.

Menderekq312 
Fragesteller
 28.11.2022, 19:07

Ja ich beziehe sgb2 Leistungen, bin Hartz IV Empfänger

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