Ist ein arbeitsunfähiger Hartz IV Empfänger verpflichtet sich an seinem Wohnsitz behandeln zu lassen?
Hartz IV Empfänger dürfen ohne Einverständnis des Jobcenters ihren Wohnsitz nicht verlassen. Aber ein Mensch hat ja freie Arztwahl und ist laut Einfliederungsvereinbarung dazu verpflichtet alles zu tun um zu genesen um wieder vermittelbar zu sein. Wenn also ein arbeitsunfähiger Hartz IV Empfänger Ärzte und Heiler längere Zeit weit außerhalb seines Wohnsitzes sucht, ist dass dann statthaft ?
2 Antworten
Wenn es medizinisch indiziert ist, dann sollte es in Absprache mit dem Jobcenter möglich sein.
Wenn Du Dich über eine oder mehrere Nächte aus medizinischen oder aus sonstigen Gründen von Deinem Wohnort entfernst, sprich' das vorher mit dem Jobcenter ab, wenn Du keinen Ärger haben willst.
Das gehört zu Deinen Mitwirkungspflichten und muß nicht in einer EGV stehen.
Ich bin jetzt raus.
Ein ALG2 Empfänger hat das Recht auf 3 Wochen Ortsabwesenheit im Jahr.
Wenn also eine 2 wöchige Kur ansteht, sollte das kein Problem sein, diese auch vom JC genehmigt zu bekommen.
Wenn das ganze länger wie 3 Wochen geht währe zudem zu erörtern, inwiefern hier die Krankenkasse mit Krankengeld anstelle des JC greift, dann währe man in der Zeit raus aus dem ALG2 und die Regeln des JC würden nicht greifen, erst danach wieder.
Zum anderen gibt es natürlich auch Einzelfallentscheidungen.
In Eingliederungsvereinbarung steht nicht, dass der Leistungsempfänger das Jobcenter über die medizinischen Maßnahmen zu informieren hat. Zudem gibt es einen Datenschutz. 🙂