Wieviel Geld darf man als Hartz-IV-Empfänger auf dem Konto haben?

7 Antworten

Wenn Peter sonst nichts weiter hat bzw. nicht viel mehr als ihm nach dem SGB - ll an ALG - 2 Schonvermögen zustehen würde, ist das ganze kein Problem.

Denn alles was man min. schon im Monat vor der ALG - 2 Antragstellung hatte, wäre erst einmal Vermögen und kein anrechenbares Einkommen und Vermögen ist dann wie gesagt bis auf das ALG - 2 Schonvermögen ohne Anrechnung auf evtl. zustehende Leistungen.

Man darf also als unter 21 jähriger Mensch 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt 3850 € besitzen, ab 21 Jahren greifen dann die Freibeträge von 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 €.

Würde Peter also angenommen 30 Jahre alt sein, dürfte er 150 € x 30 = 4500 € + diese einmaligen 750 € = gesamt 5250 € haben.

Gibst du im Internet einmal ein ,, ALG - 2 Schonvermögen ", da kannst du alles ganz genau nachlesen.

cool7418  08.05.2022, 22:56

danke für die antwort demnach dürfte also ein 42 jähriger hartz 4 empfänger 7050 € auf dem konto haben?? verstehe ich das richtig?? also 6300 + 750 euro. Aber warum steht das nirgenswo wortwörtlich im internet?? da steht immernoch irgendwas von freibetrag und dinge die man gar nicht versteht

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isomatte  09.05.2022, 01:16
@cool7418

Sicher steht das im Internet, man muss es dann nur individuell selber ausrechnen.

Gibst Du einmal ein ALG - 2 Schonvermögen.

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Da man ein Schonvermögen hat, stellen 3000Euro kein Problem da. Jedoch müssen auch andere Werte berücksichtigt werden. Da ich annehme das du erwachsen bist, gelten 150Euro mal Lebensjahr. 750Euro für wichtige zusätzliche Anschaffungen wie Waschmaschiene etc. Außerdem darf ein Hartz4 Empfänger einen PKW im Wert von bis zu 7500Euro besitzen. Zudem kommt eine Altersvorsorge (staatlich gefördert) von 750Euro mal Lebensjahr in Betracht.

Weitere Infos beispielsweise unter:

https://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Es gibt noch weitere Seiten!

aufbrauchen .... üblicherweise brauchen die leute das nicht wirklich auf, sondern hebens nur ab und verratens dem amt nicht, dass sie es noch daheim haben.

das würde natürlich auffallen wenn sie kurz vorher eben z.B. 10000 Euro abgehoben haben auf einen Schlag. Aber vor Hartz4 gibts ja ALG1. Während dieser Zeit eben nicht dauernd was liegen lassen, sondern jeden Monat soviel abheben dass nach der ALG1 Zeit fast nichts mehr am Konto ist.

DerHans  15.10.2020, 13:56

Genau deswegen werden ja auch die Kontoauszüge verlangt.

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" Peter" müßte zunöchst schauen ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld (1) von der Agentur für Arbeit hat.

Falls Nein, kann "Peter" ALG 2 beantragen. Die 3.000 € wären als Schonvermögen geschützt.

Jede erwachsene Person hat einen Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr mindestens aber 3.100 € zusätzlich eine "Reserve für besondere Ereignisse" 750 €