Sanktion bei Hartz IV?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst wird dir das Jobcenter eine Sanktionsandrohung schicken. In dieser hast du dann die Möglichkeit selber Stellung zur Sache zu beziehen. Die Frist ist allerdings nicht allzu lang. Rechne den Postweg mit ein.

Der Regelbedarf ist ein Teil deiner monatlichen Leistungen.

Diese setzt sich zusammen aus:

  • Regelbedarf
  • Mehrbedarf
  • KdU (Kosten der Unterkunft)

Die Sanktion berechnet sich aus deinem Regelbedarf. Bei Alleinstehenden liegt dieser momentan bei 432,- €. Jetzt das Komma um eine Stelle nach links verschieben: 43,20 € (entspricht 10 %) und mit 3 multiplizieren um auf 30 % zu kommen: 129,60 €. Sie werden dir also monatlich 129,60 € abziehen.

Ab Januar ein bisschen mehr, da steigt der Regelbedarf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum bist du aus der Maßnahme geflogen? je nachdem, was der offizielle Grund ist und was vorgefallen ist, könntest du erfolgreich Widerspruch einlegen und notfalls klagen.

Auch wenn der Widerspruch keinen Aussicht auf Erfolg hat, leg ihn trotzdem ein. Bei allen Jobcentern wird statistisch erfasst, wieviele Wiedersprüche eingehen. Dann zumindest bei der Statistik etwas mithelfen....

Mit Regelbedarf ist dein ALG - 2 für den Lebensunterhalt gemeint.

Diese 30 % Sanktion werden dann also vom maßgebenden Regelbedarf abgezogen, bei einem Single z.B. sind das derzeit 432 € pro Monat, es würden also 43,20 € x 3 = 129,60 € von den 432 € Regelbedarf abgezogen.

Würden sie auch dann, wenn du z.B. wegen Einkommen keine 432 € Regelbedarf bekommen würdest, deshalb auch maßgebender Regelbedarf.