Wenn du so ungeschickt bist Petzen darüber zu informieren.

Wenn du deine EC-Karte in weit entfernten Städten nutzt und das JC die Kontoauszüge sieht, z.B. durch einen zeitlich unpassenden Weiterbewilligungsantrag.

Wenn du so dumm bist es zuzugeben.

Ansonsten ist es für das JC unmöglich nachzuweisen, ob du einen Termin vergessen hast, bewusst ignoriert hast oder ortsabewesend warst.

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Hallo,

du kannst jederzeit die Bedarfsgemeinschaft verlassen als "Kind". Dann müsst ihr nur (offiziell) getrennt wirtschaften.

Es gibt keine Pflicht den Arbeitsvertrag dafür beim JC einzureichen.

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Du "musst" dort nicht hin. Bis Juni 2023 kannst du Maßnahmen ohne Konsequenzen bzw. Sanktionen einfach ignorieren.

Wenn du willst, kannst du hingehen und es dir unverbindlich anschauen. Gefällt dir die Maßnahme, bleibst du. Gefällt sie dir nicht, kannst du sie ignorieren.

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Bis Ende Juni 2023 ist das egal, ob du die Post erhältst oder nicht. Dank Sanktionsmoratorium.

Bis dahin gibt es maximal 10% Sanktionen pro Monat für verpasste Meldetermine. Du darfst nur niemals zugeben, dass du ortsabwesend warst.

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Du kannst sicher durchsetzen, dass du nach 3 Stunden gehen kannst/darfst. Das ist schließlich vom Bildungsministerium vorgegeben, wieviele Wochenstunden es gibt.

Aber das wird sicher ein Problem, wenn du nur 75% der Zeit anwesend bist, aber in den Klausuren auch die übrigen 25% relevant sind....

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Du kannst das Geld auch einfach so nehmen.

Bis Juni 2023 kann das JC dich zu keinen Bewerbungen, Maßnahmen oder sonst was zwingen (Sanktionsmoratorium). Du musst einfach nur sagen, dass du dich stets bemühst dein Einkommen zu verbessern. Was du wirklich machst, geht das Jobcenter nichts an.

Und nach dem Sanktionsmoratorium kann es zwar wieder zu Sanktionen kommen, aber bis dahin kannst du das Geld einfach mitnehmen. Falls das Theater irgendwann zu nervig wird, kannst du dich jederzeit beim JC abmelden. Rückwirkende Sanktionen gibt es nicht.

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Lass doch einfach deine Mailadresse und Telefonnummer löschen - darauf hast du einen Rechtsanspruch.

Es reicht, wenn du per Briefpost erreichbar bist.

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Das kann jede beliebige Person in der BG machen:

Per Fax oder Einschreiben mitteilen, dass Person X ab dem xx.xx. auszieht und damit die Bedarfsgemeinschaft verlässt.

Die Person, die auszieht sollte auch dem JC mitteilen, dass sie ab dem xx.xx. auf Leistugen verzichtet. Es gibt keine Pflicht mitzuteilen warum die Person sich abmeldet oder wo die Person arbeiten wird.

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50-100€ eher 100€ werden es wohl werden.....

20 Minuten Untersuchung in einer deutschen Arztpraxis ist schon sehr gründlich....

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Lügt das Jobcenter?

Hallo,

ich bin seit kurzem aus mehreren Gründen arbeitslos und beziehe Geld vom Jobcenter. Ich bin auf aktiver Stellensuche und schreibe dutzende von Bewerbungen, sitze also nicht einfach faul rum.

Nun zum Problem: das Jobcenter schickt mir EXTREM viele Vermittlungsvorschläge, was an sich erstmal okay ist, bloß sind das hauptsächlich Jobs die überhaupt nicht zu meinen Qualifikationen und Interessen passen. Da ich mich aber (aus Angst vor Sanktionen) gezwungen fühle, schreibe ich die Bewerbungen. Allerdings sind das wie gesagt überhaupt nicht meine Wunschberufe und ich finde die Vermittlungsvorschläge lenken mich enorm von meinen selbstgesuchten Stellenanzeigen ab, da ich immer das Gefühl habe es hätte Vorrang, sonst droht ne Sanktion.

Ich hatte heute einen Termin mit meinem neuen Sachbearbeiter und habe ihn ganz offen gefragt ob ich denn gezwungen bin mich auf die vermittelten Stellen zu bewerben. Er sagte dass ich mich auf die Stellen bewerben MUSS, da sie zumutbar sind. Dann habe ich ihn auf das befristete Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen angesprochen, das meines Wissens nach seit dem 01.07. 2022 schon gilt, so habe ich es jedenfalls nachgelesen. Daraufhin erzählte er mir dass das nicht stimmen würde und erst ab 2023 (wenn überhaupt) eintreten könne. Allerdings wird zwar 2023 erst das Bürgergeld eingeführt, bloß ist das Moratorium doch als Zwischenschritt jetzt schon gültig, oder irre ich mich?

Hat er mich nun belogen, damit ich weiterhin die Vermittlungsvorschläge nutze oder bin ich einfach falsch informiert?

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Entweder es handelt sich um ein Missverständnis, der SB hat keine Ahnung oder ist ein Lügner.

Das Sanktionsmoratorium gilt BIS Juni 2023. Bis dahin gibt es keine Pflicht dich auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben oder dich an die Inhalte der EGV zu halten oder Maßnahmen mitzumachen.

Nur Meldetermine (beim JC) sind weiterhin verpflichtend - bzw. kann es zu 10% Sanktion für 3 Monate kommen (erst ab dem 2. Termin und maximal 10% gleichzeitig).

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Was tun gegen schlechtes gewissen Sozialbetrug?

Hey mein Name ist Selena und ich brauche mal Rat. ich bin am 15.01 diesen Jahres zu meinen Freund gezogen der bis vor unserem Zusammenzug die miete vom Job Center bezahlt bekommen hat. In dem jahr vor unserem Zusammenzug war ich sehr oft bei ihm weil er durch ständige absagen auf einen neuen job in Depressionen gefallen ist und ich angst hatte er tut sich was an wenn ich nicht in seiner nähe bin Familie hat er niemanden mehr. Ich war fast jede Nacht bei ihm bin morgens zur Arbeit und abends wieder zu ihm und morgens wieder los. Ich habe zu dem Zeitpunkt noch ganz in der Nähe bei meiner Mama gewohnt die sagte ich soll bei ihm sein ich tue im sehr gut. Seit dem 15.01 wohnen wir nun offiziell zusammen und es hat sich vieles zum Positiven geändert. Nur ist seit tagen bei ihm eine Angst da die mich nun auch gepackt hat. War das kein betrug ? Hätten wir das dem Jobcenter melden müssen zu der zeit habe ich an sowas gar nicht gedacht. Kann und das jetzt im nachhinein noch nachgewiesen werden er meinte wenn die mein Handy orten und sehen wo ich mich aufgehalten habe dann muss er für Jahre ins Gefängnis. Er hat sich vor meinem Einzug beim Jobcenter gemeldet und gesagt das ich nun zum 15.01 bei ihm einziehen der und die Dame hat sich bedankt daraufhin hat er sich dann vom Job Center abgemeldet und er ist seit dem 01.02. diesen Jahres nicht mehr beim Jobcenter gemeldet. Was kann ich tun ist die angst berechtigt.

Er rechnet jeden tag mit einem Brief von der Polizei oder dem Amt das jemand das gemeldet hat und vor der Handy Ortung hat er auch angst.

Habt ihr mir vielleicht einen Rat oder ein Tipp

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Klingt nach Paranoia/Angststörung bei euch.....

Kein Grund zur Sorge. Einfach vergessen, Gras über die Sache wachsen lassen. Problem gelöst.

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So lange ihr nicht so dumm seid etwas zuzugeben, kann euch garnichts passieren. Das JC müsste es euch nachweisen, aber das ist vollkommen unmöglich.

Die Nachbarn dürfen nicht befragt werden. Handyortung wäre rechtswidrig. Abgesehen davon kennt das JC garnicht deine Handynummer und es würde nichts beweisen (könntest ihm schließlich das Handy geliehen haben).

Einfach Gras über die Sache wachsen lassen und das Problem ist gelöst.

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Bis der Mietvertrag unterschrieben ist, einfach motiviert tun.

Ab dann ist das vollkommen egal - so lange du jeden Monat pünktlich die Miete bezahlst und keinen Grund für Abmahnungen oder Kündigungen lieferst (Lärm, etc.). kannst du machen, was du willst.

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Wenn man das Gesetz ganz genau nimmt, musst du offiziell an jedem Werktag 1x deinen Briefkasten leeren. Es reicht also prinzipiell alle 2 Tage nach Hause zu fahren. Einmal um 23:59 Uhr schauen und einmal um 0:01 Uhr und dann kannst du wieder für knapp 2 Tage verreisen. Feiertage und Sonntage zählen nicht.

Aber in der Praxis kannst du entweder jemand deinen Briefkasten kontrollieren lassen oder den SMS Benachrichtigungsservice nutzen. Dann erfährst du auch von den Terminen. So lange du nichts gestehst (Ortsabwesenheit), kann eigentlich nichts passieren.

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Da derzeit das Sanktionsmoratorium gilt, kann das JC keine Sanktionen verhängen - außer wenn du Termine nicht wahrnimmst. Ist also egal, ob du dich beworben hast oder nicht.

Wenn das JC mit dir über deine berufliche Situation sprechen möchte, lass dir keinen Mist erzählen. Du musst den Job 40-50 Jahre ausüben. Da solltest du dir frei den beruflichen Weg aussuchen, den DU nehmen willst. Es ist dabei vollkommen egal, was das JC davon hält.

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Dann sofort Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Wenn du deinen Ausweis nicht verliehen hast und keinem Polizisten oder sonst wem Angaben zu deiner Person gemacht hast, solltest du aus der Nummer rauskommen: Im Zweifel für den Angeklagten.

Aber leider scheinen Berufslügner im Dienst gewesen zu sein, oder Leute, die unfähig sind sich an Fakten zu erinnern. In beiden Fällen nicht geeignet für den Polizeidienst. Aber das ist ein anderes Kapitel....

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