Jobcenter wollte bewerbungen von mir hatte es aber nicht machen können?

7 Antworten

Da derzeit das Sanktionsmoratorium gilt, kann das JC keine Sanktionen verhängen - außer wenn du Termine nicht wahrnimmst. Ist also egal, ob du dich beworben hast oder nicht.

Wenn das JC mit dir über deine berufliche Situation sprechen möchte, lass dir keinen Mist erzählen. Du musst den Job 40-50 Jahre ausüben. Da solltest du dir frei den beruflichen Weg aussuchen, den DU nehmen willst. Es ist dabei vollkommen egal, was das JC davon hält.

Hätte ich mich zu sehr auf Bewerbungen fokussiert, dann hätte ich den Abschluss nicht bestanden und die meisten Firmen oder Arbeitgeber setzen einen Mittlerenschulabschluss voraus und ich wäre leer ausgegangen.

Für mich klingt das nach einem sog. wichtigen Grund, keine Bewerbungen zu schreiben, und ich nehme an, daß ein Sozialgericht dies genau so sehen wird.

Das ist aber u.U. gar nicht wichtig. Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, welche Dich zum Schreiben und Verschicken von Bewerbungen verpflichtet?

Bist Du volljährig?

Baris030 
Fragesteller
 03.07.2022, 08:42

Ja

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Jedem Vermittlungsvorschlag liegt ein Antwortbogen bei. Hier kann ausgefüllt werden, ob man sich beworben hat, oder nicht beworben hat und eine Begründung abgeben.

Du hast dich nicht beworben, deine Begründung ist die Prüfungsvorbereitung.

Dann reichst du den Antwortbogen bei deinem Jobcenter ein, egal ob per Mail, Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten.

Dein Arbeitsvermittler wird den Grund dann prüfen und anhand dessen entscheiden, ob hier ein wichtiger Grund vorlag, oder eben nicht.

Den Rest klärst du dann im Gespräch.

teile dem jobcenter die vergangene Situation mit und sage ihnen, dass Du Dich natürlich von jetzt an auf Bewerbungen konzentrieren wirst

na dann mach halt jetzt ... einfach was schnelles