Laut deutschem Recht, hat man kein Recht auf Kündigungsschutz als Schwerbehinderter während der Probezeit
Kündigungsschutz im Probearbeitsverhältnis
Auch die Mindestkündigungsfrist für Menschen mit Schwerbehinderung von 4 Wochen (§ 169 SGB IX) gilt während der Probezeit nicht.
Aber laut Europäischen Gerichthif schon
Die Entscheidung des EuGH: Versetzung als milderes Mittel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 10.02.2022 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.