Sanktionen Jobcenter EIngliederungsverfahren?

2 Antworten

Derartige Eingliederungsvereinbarungen sind Standard für ALG 2 - Bezieher.

Man muß sie nicht unterschreiben. Allerdings muß man mitwirken und versuchen, den für die eigenen Ziele bestmöglichen Inhalt mit dem Jobcenter auszuhandeln.

Bei 39 Arbeitsstunden im Monat bleibt in der Tat noch genug Zeit für anderes.

Meiner Meinung nach ist die Eingliederungsvereinbarung in diesem Fall höherwertig und der Midijob nachranging. Da Du dazu verpflichtet bist, alles zu tun, um Deinen Leistunsgbezug möglichst zu mindern.

Man kann Dich jedoch nicht sanktionieren, wenn Du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibst. Nur dann, wenn Du sie unterschreibst und dann nicht einhältst.

Was das Jobcenter allerdings kann, ist, Dir die Leistungen ggf. komplett zu entziehen.

markorababa 
Fragesteller
 01.04.2022, 13:02

Ich habe mit der Firma einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser bewegt sich in der Gleitzone. Dadurch Mindert sich der Bezug um ca. 200 Euro.

ist doch im Prinzip eine Minderung im Leistungsbezug?!

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Agamemnon712  02.04.2022, 06:42
@markorababa

Nicht nur "im Prinzip" - ja, natürlich ist es das.

Wieso stellt man eine derartige Frage?

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markorababa schreibt:

Nun sagt das Jobcenter, neben den 39Std noch genug Zeit gehabt zu haben und droht mit Sanktion und ich muss mich äußern.

Du musst nicht, du kannst. Denn Sanktionen gibt es "nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." Siehe SGB II § 31 Pflichtverletzungen Absatz 1 Satz 2.

Also lege deine Gründe dar, am besten wichtige!

Dabei musst du bedenken: Grundsätzlich kann das Jobcenter verlangen, dass man einen Job aufgibt, um eine Maßnahme anzutreten,

um das Ziel zu erreichen, einen Job zu finden, bei dem man dann weniger ALG II benötigt oder am besten gar keins mehr. Siehe § 10 Zumutbarkeit:

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil [...]
5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Du kannst also nicht damit argumentieren: "Ich habe schon versucht, mehr zu verdienen, und habe es auch geschafft und benötige jetzt 200,- weniger ALG II!" Denn die Idee einer Maßnahme ist ja, dass du so gut eingegliedert wirst, dass du gar kein ALG II mehr benötigst!

Praktisch aber werden Leute mit einem Midi-Job eher von Maßnahmen "verschont" als Leute mit nur einem Mini-Job.

Praktisch aber haben beide Leute manchmal noch Zeit, eine Maßnahme wahrzunehmen, ohne ihren Job zu kündigen - und ohne, dass sie vor Stress umfallen. Dazu solltest du dich auch noch äußern!

Gut sind sicher auch Argumente im Sinne von "es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann." (Siehe oben, § 10.)

Wenn du schreibst,

Diese Firma hat mir gezeigt, dass man mich behalten will und ermöglichte mir einen neuen Vertrag mit der Aussicht auf Vollzeit in einer möglichen Zukunft.

dann solltest du aber nicht so wischi-waschi schreiben, sondern konkret: Wer hat dir wann was zugesagt? Warum nicht jetzt schon? Welche Probleme müssten dazu überwunden werden?

Hilfreich ist es sicherlich, wenn dir die Firma sowas schriftlich gibt. Ein Vorvertrag wäre am besten. Beispiel: "Falls es keine Konjunktureinbrüche gibt, werden wir Herrn Mustermann zum 1. Mai in Vollzeit anstellen."

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter