Jobcenter und maßnahme?

3 Antworten

Wurden die Leistungen am 01.08. oder zum 01.08. aufgehoben?

Mit der Leistungsaufhebung sollte sie eigentlich quasi automatisch aus der Maßnahme raus sein.

Was genau hat sie denn bzgl. der Maßnahme unterschrieben?

jera14 
Fragesteller
 07.12.2021, 14:26

Also ab 01.08 bekommt sie kein Hilfe mehr . ich weiß nicht wer Schuld hat weil niemand hat erklärt dass sie nicht mehr zu Maßnahme gehen muss.

in der Vereinbarung zum Einsatz (der sie unterschrieben hat) ist geschrieben dass die Zuweisung wird durch das Jobcenter aufgehoben

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Agamemnon712  08.12.2021, 05:37
@jera14

Ich verstehe das mal so, daß die Eltern bis einschließlich Juli 2021 ALG 2 bezogen haben.

dass die Zuweisung wird durch das Jobcenter aufgehoben

So etwas hatte ich vermutet.

Dann wird sie ggf. zuviel erhaltene Aufwandsentschädigung (der Euro pro Stunde) an den Maßnahmeträger zurückzahlen müssen.

Sofern sie beim Maßnahmeträger nichts Besonderes unterschrieben hat, hätte sie einfach nicht mehr dorthin gehen brauchen.

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Wenn sie in der Zeit Geld vom Amt erhalten hat und keine Hilfe mehr vom diesem braucht dann muss sie natürlich das Geld zurückzahlen, das bekommt sie nicht geschenkt.

Sie hätte halt deutlich früher angeben müssen das sie keine Hilfe mehr benötigt und sich vom Amt abmeldet, das hat sie scheinbar nicht getan und hat sich damit selbst unnötige Probleme bereitet.

jera14 
Fragesteller
 07.12.2021, 13:47

sie bekommt 1€/stunde von der maßnahme nicht von Amt

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DogDiego  07.12.2021, 13:53
@jera14

Ja, und das Geld darf sie aber in voller Höhe behalten und ausgeben.

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Wovon lebt sie denn aktuell? Ohne Leistungsbezug (und WBA in Bearbeitung) kann sie jede vom Jobcenter zugewiesene Maßnahme sofort verlassen.