Jobcenter und maßnahme?
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts meiner Eltern wurde am 1.8.2021 vollständig aufgehoben.
Das Problem ist, dass meine Mutter ihre maßnahme nicht gekündigt hat, weil sie dachte, sie hätte einen Vertrag und müsste bis zum Ende arbeiten
sie hat ihrem Chef erzählt, dass sie keine Hilfe vom Arbeitsamt mehr nimmt, er hat ihr gesagt, dass sie 4 Wochen krankgeschrieben werden muss, damit sie den Vertrag ohne Wissen des Arbeitsamtes kündigen kann und ''kein problem bekommt'' (Der Arzt hat nicht akzeptiert)
Was sollen wir tun ich möchte nicht, dass meiner Mutter Schaden zugefügt wird, während sie nicht aufpasst? muss sie geld zurückzahlen?
3 Antworten
Wurden die Leistungen am 01.08. oder zum 01.08. aufgehoben?
Mit der Leistungsaufhebung sollte sie eigentlich quasi automatisch aus der Maßnahme raus sein.
Was genau hat sie denn bzgl. der Maßnahme unterschrieben?
Ich verstehe das mal so, daß die Eltern bis einschließlich Juli 2021 ALG 2 bezogen haben.
dass die Zuweisung wird durch das Jobcenter aufgehoben
So etwas hatte ich vermutet.
Dann wird sie ggf. zuviel erhaltene Aufwandsentschädigung (der Euro pro Stunde) an den Maßnahmeträger zurückzahlen müssen.
Sofern sie beim Maßnahmeträger nichts Besonderes unterschrieben hat, hätte sie einfach nicht mehr dorthin gehen brauchen.
Wenn sie in der Zeit Geld vom Amt erhalten hat und keine Hilfe mehr vom diesem braucht dann muss sie natürlich das Geld zurückzahlen, das bekommt sie nicht geschenkt.
Sie hätte halt deutlich früher angeben müssen das sie keine Hilfe mehr benötigt und sich vom Amt abmeldet, das hat sie scheinbar nicht getan und hat sich damit selbst unnötige Probleme bereitet.
Wovon lebt sie denn aktuell? Ohne Leistungsbezug (und WBA in Bearbeitung) kann sie jede vom Jobcenter zugewiesene Maßnahme sofort verlassen.
Also ab 01.08 bekommt sie kein Hilfe mehr . ich weiß nicht wer Schuld hat weil niemand hat erklärt dass sie nicht mehr zu Maßnahme gehen muss.
in der Vereinbarung zum Einsatz (der sie unterschrieben hat) ist geschrieben dass die Zuweisung wird durch das Jobcenter aufgehoben