Maßnahme abbrechen (ohne Sanktion?
Hallo. Ich bin seit ende Februar in einer Maßnahme die mir dabei helfen soll einen Ausbildungsplatz zu bekommen. da ich jedoch einen Schulplatz für die nächsten 2 Jahre habe ist diese Schlicht unnötig. Ich überlege mir jetzt sie abzubrechen, doch da gibt es ein Problem: die Sanktion die auch meine Mutter und meinen kleinen Bruder betreffen würde. ich will auf keinen Fall das wer anders darunter leiden muss deswegen geh ich weiterhin her. doch ich überlege mir seit einer Woche wie es möglich ist die Maßnahme abzubrechen ohne eine Sanktion zu bekommen. ich habe im Internet z.B. gelesen das Maßnahmen die über 12 Wochen gehen rechtswidrig sind. meine geht von Februar bis Oktober. außerdem ist sie ja einfach unnötig für mich. was für Möglichkeiten habe ich?
5 Antworten
Suche Dir einen Aushilfsjob - dann wird das JC Deine Entscheidung vermutlich einfach akzeptieren. Kläre es mit dem Sachbearbeiter ab.
Wen du den Schulplatz sicher hast lege ihn das vor dann ist klar das das unnötig ist !Den es ist dein Entscheidung bis was du die schule machst zb um später studieren zu könne oder einfacher nur um einen bestimmten beruf ergreifen zu könne in beiden darf dass Amt nicht eingreifen da das deine rechte aus dem Grundgesetz betreffen würde.!
zb das recht auf freie Berufswahl zb weil du dafür einen anderen schulabschluß brauchst zb.- 'Ist unter den ersten 5-10 im Grundgesetz zu finden.
Außerdem darf deine Entscheidung icht auf deine Mutter oder Bruder Auswirkungen haben den da darf das Amt nichts streiche dir im schlimmsten Fall schon eher wen du den Abbruch nicht gut begründen kannst zb kannst du ja auch so argumentieren du hast schon die zusage das die Schule für dich anfängt und du deswegen auch den -urlaub brauchst um dich wieder einzulesen.!
Da sich Deutschland momentan keine Arbeitslosen (wenn auch nur kurzzeitig) leisten kann, da ja demnächst Wahlen sind, schickt man einfach alle Arbeitslosen, egal ob nötig oder unnötig, ob jung oder alt, ob Deutsche oder nicht Deutsche in die stille Reserve (in solche dämlichen Maßnahmen).
Leider gibt es da nur wenige Auswege... entweder du machst ein FSJ/EQJ/FÖJ oder du suchst dir einen Minni-/Aushilfsjob, einen richtigen Job etc. was in deiner Situation aber auch bescheuert ist...
Mein Freund hat momentan ein ähnliches Problem:
Abitur, Ausbildung, Fachwirt und als nächstes Betriebswirt.
Problem: Der Fachwirt endete (offiziell) im April und der Betriebswirt geht erst im November los. [Zwischendurch hat er noch die mündliche Prüfung für den Fachwirt und im August noch kurz einen Ausbilderlehrgang - aber das interessiert das Arbeitsamt nicht] Also ist er quasi von April bis November "Arbeitslos".
In Folge dessen wollte ihn das Arbeitsamt auch in eine Maßnahme zur Jobfindung (für Jugendliche die nach der Schule keine Ausbildung finden) schicken.
Wann geht denn die Schule los?
Das kann man alles mit Gesprächen auflösen. Ruf deinen Sachbearbeiter an und erkläre deine Situation. Einfach nicht mehr hin zu gehen ist bestimmt keine Lösung und zeug nicht gerade von erwachsenem und durchdachten Verhalten.
Wenn du eine fixe Schule- / Ausbildungsstelle hast, dann freut sich doch das Jobcenter darüber da du deine Qualifikationen verbessern wirst.
Vielleicht mit deinen Sacharbeiter reden, und ihn gleich die zusage der Schule zeigen?
Hey hetakles3000
Welche Rechte genau meinst du jetzt?