Erstausstattung Abgelehnt ( 1st Wohnung)?


29.04.2020, 21:00

Muss noch erwähnen das ich in den Antrag nicht erwähnt habe das es meine Erste Wohnung ist.

Vielleicht liegt es daran. Rufe Sie Morgen an und Frage am Telefon ausgiebig.

Sie war auch für meine erste neue Wohnung zuständig. Begründung warum ich Umziehe lag schon vor.

3 Antworten

Das habe ich ja noch nie gehört. Die Erstausstattung steht Dir zusätzlich zu nach § 24, Abs. 3 SGB II.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/umzug/erstausstattung-wohnung/

Du musst - vlt. mit Hilfe eines Anwalts - Widerspruch einlegen.

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Also beantrage ein Darlehen.

So lese auch ich es, Zitat:

Dabei muss die Erstausstattung nicht sofort beim Bezug der Wohnung beantragt werden und darf vom Jobcenter auch nicht als Darlehen herausgegeben werden (ausschließlich als Zuschuss oder Sachleistungen).

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil AZ: B 14 AS 45/08 R entschieden, dass es für die Erstausstattung der Wohnung keine Antragsfrist gibt, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Im vorliegenden Fall des BSG beantragte der Leistungsbezieher die Erstausstattung erst zwei Jahre nach Bezug der Wohnung.

Die Kosten für den Umzug und die Schönheitsreparaturen haben die genehmigt und bezahlt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung