Antrag auf erstausstattung in zweiter Wohnung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Umzug notwendig ist, du vom Jobcenter die Zusicherung für die Kostenübernahme für Umzug usw.bekommst, es sich bei dieser Wohnung um deine erste eigene handelt, dann steht dir auch eine Erstausstattung der dann neuen Wohnung zu.

Dann ist dein Bedarf eben erst jetzt entstanden, weil die derzeitige Wohnung zumindest teilweise Möbliert ist und vorher eben kein Bedarf und auch kein Anspruch bestand.

Nach z.B. einer Trennung stünde einem auch eine zumindest teilweise weitere Erstausstattung zu, wenn z.B. der Partner seinen zustehenden Teil der Ausstattung mitnehmen würde.

Das gilt z.B. auch nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz oder wenn man eine längere Haftstrafe ( min.6 Monte ) hinter sich hätte und nichts mehr hat bzw.nicht alles bzw. auch dann, wenn einem das Jobcenter schriftlich zum Umzug auffordern würde und dadurch ein Teil der Ausstattung nicht mehr nutzbar wäre.

isomatte  20.05.2020, 12:31

Danke dir für deinen Stern !

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geht net das kriegste nur einmal...

DESHALB HEIẞT ES AUCH ERSTAUSTATTUNG

Woher ich das weiß:Recherche
AvatarAang1 
Fragesteller
 18.05.2020, 06:04

Is schon klar. Das wäre ja auch das erste Mal

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AvatarAang1 
Fragesteller
 18.05.2020, 06:05
@AvatarAang1

Ich habe privat keine Möbel. Die sind vom Vermieter gestellt.

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Ja, das kannst du beantragen. Ganz einfach.