Maßnahme vom Jobcenter nicht unterschreiben und alleine nachweislich sich bemühen und bewerben. Trotzdem Sanktionen möglich?

4 Antworten

Die nicht Unterschrift von Verträgen darf nicht Sanktioniert werden aufgrund der Vertragsfreiheit. Das gilt auch für Eingliederungsvereinbarungen und Verträgen beim Maßnahmenträger. Auch Vermittlungsgutscheine müssen nicht eingelöst werden und die nicht einlösung darf nicht Sanktioniert werden.

Ist man hingegen per Verwaltungsakt zur Maßnahme verdonnert worden und man tritt sie nicht an gilt § 31 SGB 2

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Geht man hingegen hin und und zeigt "Teilnahmewillen" und versucht Teilzunehmen aber weigert sich die dort vorgelegten Verträge zu unterschreiben und wird man deswegen früher oder später nach Hause geschickt (rausgeschmissen) darf man dafür nicht Sanktioniert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Wenn du die Eingliederungsvereinbarung meinst, die wird gegen deinen Willen dennoch einfach akzeptiert, außer du reichst ein Schriftstück dazu mit unterschrift dass du auch dem Verwaltungsakt nich zu stimmst...

Das wird dann nämlich über diesen Verwaltungsakt teilweise doch genehmigt...

Ja, 30%. Denn die Mitwirkungspflicht betrifft nicht nur Bewerbungen sondern auch Maßnahmen.

Ich würde einfach mal mit deinen Sachbearbeiter telefonieren und fragen ob das ok wäre wenn du gerade schon dabei bist dich woanders zu bewerben. Mein Sachbearbeiter hätte damit keine Probleme aber da ist jeder anders.