Muss ein Hartz 4-Empfänger einen Computer und Internet haben?

13 Antworten

Das Amt zahlt gar nichts aber die Hartz 4ler dürfen "momentan nicht möglich" in den Bewerber-Einrichtungen surfen,bewerbungen schreiben, was ausdrucken.

Die kriegen soweit ich weiß Briefmarken und Umschläge.

Aber vielleicht gibt es auch einen besonderen Darlehen für Technik, aber glaube ich kaum!

Übrigens es gibt Hartz 4ler die bewusst ihre Technik bei Pfandleihhäusern abgeben damit Sie sich mal was gönnen wahlweise Alk. oder Tabak, kenne ich von meinem alten Nachbar. (Warte immer noch auf die 80 € seit 4 Jahren)

Der Hartz-IV Regelsatz darf frei ausgegeben werden. Das heißt man kann auch nicht verpflichtet werden sich einen Computer, Internet oder ein Telefon zu besorgen.

Bewerbungen könnte man im BiZ schreiben da gibt es Computer und Drucker oder handschriftlich (ich weiß lächerlich und landet direkt in der Tonne aber so ist die Bürokratie Logik eben).

Was die Kostenerstattung angeht:

Werden die Bewerbungen freiwillig geschrieben sind Bewerbungskostenerstattungen (in der Regel pauschal 5€ pro schriftliche und 0,20€ pro online Bewerbung oder nur die nachgewiesenen kosten) freiwillig. Heißt das Amt darf einen Antrag auch ablehnen. Erstattungsfähig sind nur direkte kosten wie Porto, Papier, Bewerbungsfotos oder Fahrtkosten. Indirekte kosten wie Internet, Computer/Drucker oder verschleiß sind nicht erstattungsfähig (Daher auch nur die wenigen 0,20€ pro online Bewerbung). Wurde gerichtlich auch bereits bestätigt das die 0,20€ nicht zu wenig sind.

Wird man allerdings per Verwaltungsakt zu einer Bewerbungspflicht verdonnert ohne das die Kostenübernahme zugesichert wird ist der Verwaltungsakt rechtswidrig (weil unausgewogen) und kann angefochten werden. Bewerbungen müssen dann nicht geschrieben werden.

Das Jobcenter ist aber nicht ganz blöd so versuchen sie einen gerne mal ein "kann" unterzujubeln gerade wenn es um eine EGV geht um sich aus der Verantwortung zu ziehen. So wird aus "Das Jobcenter übernimmt die Bewerbungskosten in höhe von ***" einfach "Das Jobcenter kann sie bei den Bewerbungskosten unterstützen". "Kann" heißt das man nie etwas von der Kostenerstattung sehen wird ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Regina3 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 02:42

Deine Antworten sind einfach stark: Über die Fragestellung hinaus lerne ich jedes Mal mehr dazu. Und Dinge, an die ich so nie gedacht hätte.

0

Zu Coronazeiten kann es eventuell anders sein. Es war davor zumindest möglich sowohl im Jobcenter als auch bei der Agentur für Arbeit vor Ort die Rechner zu benutzen. Da gab es extra eine Abteilung.

Rufe einfach an und erfrage die Möglichkeiten.

Es gibt diverse Händler für gebrauchte Computer/Notebooks. Da bekommst du für wenige 100 Euro was halbwegs vernünftiges, mit dem man Bewerbungen schreiben kann.


Regina3 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 20:37

Wenige 100 Euro bei 446 Euro Regelsatz? Wie soll das gehen?

0

Muss man nicht. Es gibt Portozuschuß. Natürlich nur auf Nachweis.

Das Jobcenter finanziert das nicht.