Ortsabwesenheit Hartz 4? Blablacar Buchungen auf Kontoauszügen schwärzen?
Hallo, ich bin als Hartz 4 Empfänger öfter mal mit blablacar verreist, was man auf meinen Kontoauszügen zieht. Nun muss ich dem Amt die letzten 3 Monate der Kontoauszüge vorzeigen und habe Angst, das man mir eine Ortsabwesenheit unterstellt! Können die mir da "was"!? LG Hans
7 Antworten
Natürlich darfst du das schwärzen. Ein Auto zu mieten bedeutet aber noch lange nicht Ortsabwesenheit.
Nur bei einem Tagesaktuellen Kontoauszug.
Quelle: Privat befreundeten JC-Mitarbeiterin
Da hier mehrere Monate gefordert werden, der SB dürfte auch bis zu 6 Monaten fordern, würde sich der Verdacht verhärten dass der Kunde etwas zu verschleiern hat.
Die letzten 3 Monaten müssen unzensiert sein.
Zensieren darfst du nur wenn du einen Tagesaktuellen Auszug vorlegen sollst.
Wenn dein SB nun mehrere Monate nachfordert, scheint es Unstimmigkeiten zu geben die er nun nachprüfen will. Er dürfte sogar bis zu 6 Monaten nachfordern.
Das Problem wird sein, fängst du an zu schwärzen, kann er dich auffordern dir bitte unzensierte Auszüge vorzulegen. Machst du das nicht, wird er dir wegen fehlender Mitwirkung eine Sanktion reindrücken.
An sich ist es nicht schlimm auf seinen Auszügen was von deinem Blablacar zu haben. Es spricht nichts dagegen solch einen Dienst zu nutzen.
Interessant wird es hier vll. nur wenn auf dem Auszug drauf steht dass du am Tag X von deinem Wohnort weggefahren bist & erst Tage später eine erneute Abbuchung von deinem Zielort draufsteht um wieder nachhause zu fahren.
Ich habe Blablacar nie verwendet um das mit Gewissheit zu sagen wie die Verwendungszwecke aussehen. Ein wenig mehr Aufklärung wäre gut.
Wie gesagt, bei einem Tagesaktuellen Kontoauszug ja, aber nicht wenn er mehrere Monate vorlegen soll. Sonst könnte er ja JEDEN Eintrag einfach zensieren bis auf den Eingang der ALG II Leistung. Das würde nur den Verdacht verhärten dass man etwas zu verbergen hat. Logisch oder?
Wäre hier genauso wenn du einen ALG II-Antrag stellst. Die Auszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate (je nachdem was der SB will) müssen unzensiert sein.
Das ist nicht ganz korrekt.
Das darfst du machen ja, aber nur bei z.B. ”rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben” - die Beträge müssen aber sichtbar bleiben!
Das liegt hier augenscheinlich aber nicht vor.
Erst gestern erschien ein neuer Artikel dazu.
Hier ist eine andere Quelle zu dem Thema.
Und so ganz neben:
Darf das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?
Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben gestückelt wurden, kann es auch die ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen.
Eine ältere Quelle.
i dont know ... vll. hilft dir diese Google-Suche weiter.
Keine Ahnung was das mit einer Überweisung in Verbindung gebracht werden kann.
Vll. eine Spendenüberweisung an ein Afrikanisches SOS-Dorf oder so? Das man bewusst farbige oder andere ethnischer Herkunft unterstützt? Das wäre so das einzige was mir einfallen könnte.
Blablacar ist doch Mitfahrgelegenheit oder ? wer sagt, das du keinen Tagesausflug zu einem Polenmarkt oder nach Amsterdam unternommen hast ? Da sieht doch sicherlich niemand, wo du wie lange warst. Kann ja auch sein, das du es jemandem bezahlt hast......
Nein, du hast deinen "Urlaub" ja bestimmt ordnungsgemäß angemeldet.
Falls nicht, hast du durchaus ein Problem...
Tagespendelbereich sind 6 Std. Darauf würde ICH mich berufen. Und auf mein Grundrecht auf Reisefreiheit.
Nein. Wie genau soll anhand der Kontoauszüge ersichtlich sein, dass du mit Blablacar mehrere Tage weggefahren bist?
Natürlich darf er die Abbuchungen schwärzen.