Hartz 4, Mitwirkungspflicht, Kontoauszüge?
Hallo,
Also ich habe im Juli Hartz 4 beantragt und es wird immer noch bearbeitet :(
Ich habe bereits alle Unterlagen abgegeben, sowie die Darlehensverträge (da es ein Darlehen ist, dass zurück gezahlt werden muss ,wird es nicht als Einkommen berechnet)
Ich habe das Darlehen in Bar erhalten, und habe es mir ab und an auf Konto eingezahlt gehabt.
Nun habe ich einen Brief erhalten wo drin steht :
"Auf Ihren eingerechten Umsatzübersichten ist zu sehen dass Sie immense Bargeldeinzahlungen (Datum,Datum,Datum Datum) getätigt haben. Bei der Antragsangabe haben Sie jedoch angegeben über kein Einkommen zu verfügen. Bitte teilen Sie uns mit woher diese Gelder stammen."
Das ist das Geld was ich vom Darlehen erhalten habe und eingezahlt habe. Wenn sie die Summe der Darlehensverträge sowieso die von den Kontoauszügen sieht, sieht sie ja dass es die gleiche Summe ist. Kann ich das genauso schreiben (natürlich höflicher und formeller :)) ) ? Führt das zu Problemen.
Ebenfalls möchte sie auch über die Bargeldeinzahlungen erfahren, die vor der Antragsstellung gemacht wurden?
Wird es da zu Problemen kommen?
4 Antworten
Du kannst ja nachweisen wann du das Geld beim Jobcenter abgeholt hast, oder nicht?
Meißt muss man da ja etwas unterschreiben, dass man das Geld in Bar erhalten hat.
Wenn du danach innerhalb ein bis zwei Tagen das Geld (selbe Summe) auf dein Konto eingezahlt hast, kannst du dies schriftlich begründen.
Sollte dies von dem Bearbeiter beim Jobcenter nicht akzeptiert werden, wende dich vor Ort an die Chefleitung im Jobcenter Sitz.
Auch da kannst du vorne am Eingang fragen wo dies sei (würde allerdings vorab nicht genau erklären weshalb etc. Kurze knappe Begründung und gut).
Du nimmst einfach dein Kontoauszug, sowie alle weiteren Unterlagen mit und reicht ein Widerspruch auf das Schreiben ein. Das ist ganz ganz wichtig.
Viel Glück.
Einfach mit deinem Bruder rückwirkend ein Darlensvertrag aufstellen und abgeben
Den haben wir auch schon. Aber ist es ein Problem dass ich mir das Geld bar geliehen und auf das Konto eingezahlt habe?
Ebenfalls möchte sie auch über die Bargeldeinzahlungen erfahren, die vor der Antragsstellung gemacht wurden?
12-15 Monate "vor der Antragstellung" sollten keine größeren Geldsummen mehr auf den Kontoauszügen vermerkt sein, die nicht vom Job Center (z.B. Arbeitslosengeld I) stammen, da es ja möglich sein "könnte", dass es sich dabei um "Einkommen" , handelt, dass man anrechnen kann.
Man will nun also von dir wissen, welche Art der finanziellen Zuwendung(en), du z.B. in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung (überwiesen auf dein Konto) so erhalten hast.
Also vor der Antragstellung (April-Juni) habe ich insgesamt 3258,50 Euro auf dem Konto gehabt, dass hatte ich von meinem Bruder erhalten als Darlehen. Und nach der Antragstellung, dazu habe ich ja die anderen Darlehensverträge abgegeben.
Dann wird dein Bruder dies wohl auch mit einem Schreiben, oder direkt beim SB bestätigen müssen.
Aber: ich kenne mich da rechtlich nicht aus, sondern "vermute" es nur.
Schonvermögen Rechner – Hartz 4 / Arbeitslosengeld 2
https://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
hartz.info
https://hartz.info/index.php?PHPSESSID=1adb1c33f16873e90e0a6fba65fc38ca&
HartzIV.org
https://www.hartziv.org/forum/
falls dein Internet Anbieter auch Alias E-Mail Adressen anbieten sollte, würde ich dir raten diesen Service mal zu nutzen, um eine Alias E-Mail Adresse für soziale Angelegenheiten zu erstellen, und dich damit bei den Foren zu registrieren.
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Hast du mit deinem Bruder seperat ein privaten Darlensvertrag aufgesetzt? Diesen einfach beim Jobcenter einreichen.
Den haben wir auch schon. Aber ist es ein Problem dass ich mir das Geld bar geliehen und auf das Konto eingezahlt habe?
das sind ja genau die beträge die eingezahlt wurden von den darlehen die ich bekommen habe
Ich empfehle dir einen Termin bei deinem SB zu vereinbaren und dies so zu klären.
per Brief ist es umständlicher und dauert auch länger als gewollt.
wenn du nachweisen kannst das diese Einzahlungen von dem Darlehn sind sollte das kein Problem sein.
du schreibst das du vor der Antragstellung bereits Geld eingezahlt hast. Um wie viel geht es hier ?
3258,80 Euro vor Antragstellung insgesamt (April-Juni.
Und das nach der Antragstellung (ab Juli) dazu habe ich ja die Darlehensverträge.
dann Sollte diese Summe keine Probleme bereiten. Dein schonvermögen ist bei mindestens 3750€. ( 150€ x deine Alter )
wie du schon selbst sagtest. Wenn die einzahlungsbeträge genau übereinstimmen mit einem Schriftstück dann kannst du Glück haben das es akzeptiert wird.
Aber es sind die selben Summen die ich eingezahlt habe?
wenn du bargeld eingezahlt hast, wirst du keinen nachweis haben das es angeblich aus darlehen stammt. von daher wird man dies als einkommen werten und als zufluss.
guck mal hier mit rein: www.elo-forum.org
Das Geld habe ich von Bekannten geliehen und habe auch Darlehensverträge. Und das ist die selbe Summe ja :)
Und was soll ich machen für die Summen vor der Antragsstellung (die waren von meinem Bruder, die hat er mir geliehen) ?