Hartz 4, Mitwirkungspflicht, Kontoauszüge?

4 Antworten

Du kannst ja nachweisen wann du das Geld beim Jobcenter abgeholt hast, oder nicht?

Meißt muss man da ja etwas unterschreiben, dass man das Geld in Bar erhalten hat.

Wenn du danach innerhalb ein bis zwei Tagen das Geld (selbe Summe) auf dein Konto eingezahlt hast, kannst du dies schriftlich begründen.

Sollte dies von dem Bearbeiter beim Jobcenter nicht akzeptiert werden, wende dich vor Ort an die Chefleitung im Jobcenter Sitz.

Auch da kannst du vorne am Eingang fragen wo dies sei (würde allerdings vorab nicht genau erklären weshalb etc. Kurze knappe Begründung und gut).

Du nimmst einfach dein Kontoauszug, sowie alle weiteren Unterlagen mit und reicht ein Widerspruch auf das Schreiben ein. Das ist ganz ganz wichtig.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  25.09.2019, 09:54

Das Geld habe ich von Bekannten geliehen und habe auch Darlehensverträge. Und das ist die selbe Summe ja :)

Und was soll ich machen für die Summen vor der Antragsstellung (die waren von meinem Bruder, die hat er mir geliehen) ?

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verreisterNutzer  25.09.2019, 10:02
@areaKittie

Den haben wir auch schon. Aber ist es ein Problem dass ich mir das Geld bar geliehen und auf das Konto eingezahlt habe?

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Ebenfalls möchte sie auch über die Bargeldeinzahlungen erfahren, die vor der Antragsstellung gemacht wurden?

12-15 Monate "vor der Antragstellung" sollten keine größeren Geldsummen mehr auf den Kontoauszügen vermerkt sein, die nicht vom Job Center (z.B. Arbeitslosengeld I) stammen, da es ja möglich sein "könnte", dass es sich dabei um "Einkommen" , handelt, dass man anrechnen kann.

Man will nun also von dir wissen, welche Art der finanziellen Zuwendung(en), du z.B. in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung (überwiesen auf dein Konto) so erhalten hast.

verreisterNutzer  25.09.2019, 09:25

Also vor der Antragstellung (April-Juni) habe ich insgesamt 3258,50 Euro auf dem Konto gehabt, dass hatte ich von meinem Bruder erhalten als Darlehen. Und nach der Antragstellung, dazu habe ich ja die anderen Darlehensverträge abgegeben.

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aektschenbeu  25.09.2019, 09:49
@verreisterNutzer

Dann wird dein Bruder dies wohl auch mit einem Schreiben, oder direkt beim SB bestätigen müssen.

Aber: ich kenne mich da rechtlich nicht aus, sondern "vermute" es nur.

Schonvermögen Rechner – Hartz 4 / Arbeitslosengeld 2

https://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

hartz.info

https://hartz.info/index.php?PHPSESSID=1adb1c33f16873e90e0a6fba65fc38ca&

HartzIV.org

https://www.hartziv.org

https://www.hartziv.org/forum/

falls dein Internet Anbieter auch Alias E-Mail Adressen anbieten sollte, würde ich dir raten diesen Service mal zu nutzen, um eine Alias E-Mail Adresse für soziale Angelegenheiten zu erstellen, und dich damit bei den Foren zu registrieren.

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areaKittie  25.09.2019, 09:55
@aektschenbeu

Hast du mit deinem Bruder seperat ein privaten Darlensvertrag aufgesetzt? Diesen einfach beim Jobcenter einreichen.

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verreisterNutzer  25.09.2019, 10:13
@areaKittie

Den haben wir auch schon. Aber ist es ein Problem dass ich mir das Geld bar geliehen und auf das Konto eingezahlt habe?

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Ich empfehle dir einen Termin bei deinem SB zu vereinbaren und dies so zu klären.

per Brief ist es umständlicher und dauert auch länger als gewollt.

wenn du nachweisen kannst das diese Einzahlungen von dem Darlehn sind sollte das kein Problem sein.

du schreibst das du vor der Antragstellung bereits Geld eingezahlt hast. Um wie viel geht es hier ?

verreisterNutzer  25.09.2019, 09:24

3258,80 Euro vor Antragstellung insgesamt (April-Juni.

Und das nach der Antragstellung (ab Juli) dazu habe ich ja die Darlehensverträge.

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Richi008  25.09.2019, 10:18
@verreisterNutzer

dann Sollte diese Summe keine Probleme bereiten. Dein schonvermögen ist bei mindestens 3750€. ( 150€ x deine Alter )

wie du schon selbst sagtest. Wenn die einzahlungsbeträge genau übereinstimmen mit einem Schriftstück dann kannst du Glück haben das es akzeptiert wird.

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wenn du bargeld eingezahlt hast, wirst du keinen nachweis haben das es angeblich aus darlehen stammt. von daher wird man dies als einkommen werten und als zufluss.

guck mal hier mit rein: www.elo-forum.org

verreisterNutzer  25.09.2019, 13:15

Aber ich habe das Darlehen ja auch in Bar erhalten?

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